Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 05/2016 - Gründung des Kompetenzzentrums Beteiligungsrecht
                            Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 05/2016 - Gründung des Kompetenzzentrums Beteiligungsrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 05/2016 - Gründung des Kompetenzzentrums Beteiligungsrecht
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                Bezug (Rechtsnormen/Beschluss):
                            Beschlüsse des Senats vom 05.08.2014 und 03.03.2015
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Zielsetzung
                            Der Senat hat in seiner Sitzung am 05.08.2014 die Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung beschlossen und dazu u. a. festgelegt, dass Kompetenzzentren für bestimmte Rechtsgebiete als interne Service-Einrichtungen für Rechtsberatung zu einer wirksameren Ressourcenverwendung und insbesondere einer Reduzierung der Vergabe organisatorischer und juristischer Gutachten an Externe beitragen sollen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In der Folge hat der Senat am 03.03.2015 die Senatorin für Finanzen gebeten, die Umsetzung des Kompetenzzentrums Beteiligungsrecht voranzutreiben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Kompetenzzentrum Beteiligungsrecht unterstützt das Zentrale Beteiligungsmanagement sowie die von der FHB entsandten oder beauftragten Mitglieder von Organen der Beteiligungen der FHB (Aufsichtsrat oder Gesellschafterversammlung) in gesellschaftsrechtlichen Themen und damit zusammenhängenden Fragestellungen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Begriff “Beteiligung” oder “Beteiligungsgesellschaft” idS umfasst sowohl die in privater Rechtsform verfassten, rechtlich selbstständigen Unternehmen mit Beteiligung der FHB als auch die rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe und sonstigen Sondervermögen.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Beratungsthemen
                            Die Aufgaben des Kompetenzzentrums Beteiligungsrecht umfassen folgende Bereiche:
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Bearbeitung grundsätzlicher handels- und gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen;
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Rechtliche Begleitung der Mandatsträgerbetreuung;
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Rechtliche Beratung zu Satzungsfragen und Weiterentwicklung von Mustern etc.;
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Grundlegende Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Stellung der FHB als (Mehrheits-)Gesellschafterin;
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Unterstützung bei Erwerb, Auflösung oder Veräußerung von Beteiligungen;
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Unterstützung bei Organstreitigkeiten innerhalb einer Beteiligungsgesellschaft oder zwischen mehreren Beteiligungsgesellschaften;
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Keine Beratung zu originären Geschäftsvorfällen der Beteiligungen.
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Verfahren der Beauftragung des Kompetenzzentrums Beteiligungsrecht
                            Das Kompetenzzentrum Beteiligungsrecht ist Teil des Zentralen Beteiligungsmanagements; Fragen der Dezentralen Beteiligungseinheiten werden zunächst an die Referenten gerichtet. So ist sichergestellt, dass auch das an anderer Stelle vorhandene Fachwissen optimal genutzt wird.
                        
                        
                    
                    
                    
                4. Ressortverantwortung der Dezentralen Beteiligungseinheiten und Organmitglieder
                            Die Einrichtung des Kompetenzzentrums Beteiligungsrecht dient der Unterstützung der Dezentralen Beteiligungseinheiten und Organmitglieder, sie entbindet diese nicht von ihrer Verantwortung für den ordnungsgemäßen Umgang mit Beteiligungen.
                        
                        
                    
                    
                    
                5. Beginn der Aufgabenwahrnehmung
                            Das Kompetenzzentrum Beteiligungsrecht hat seine Aufgaben mit Wirkung zum 15. September 2015 aufgenommen.
                        
                        
                    
                    
                    
                Kontakt
                            Die Senatorin für Finanzen  Referat 25  Rudolf-Hilferding-Platz 1  28195 Bremen  E-Mail: beteiligungsmanagement@finanzen.bremen.de