Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 05/2016 - Gründung des Kompetenzzentrums Beteiligungsrecht
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 05/2016 - Gründung des Kompetenzzentrums Beteiligungsrecht
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 05/2016 - Gründung des Kompetenzzentrums Beteiligungsrecht
Verteiler:
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Bezug (Rechtsnormen/Beschluss):
Beschlüsse des Senats vom 05.08.2014 und 03.03.2015
1. Zielsetzung
Der Senat hat in seiner Sitzung am 05.08.2014 die Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung beschlossen und dazu u. a. festgelegt, dass Kompetenzzentren für bestimmte Rechtsgebiete als interne Service-Einrichtungen für Rechtsberatung zu einer wirksameren Ressourcenverwendung und insbesondere einer Reduzierung der Vergabe organisatorischer und juristischer Gutachten an Externe beitragen sollen.
In der Folge hat der Senat am 03.03.2015 die Senatorin für Finanzen gebeten, die Umsetzung des Kompetenzzentrums Beteiligungsrecht voranzutreiben.
Das Kompetenzzentrum Beteiligungsrecht unterstützt das Zentrale Beteiligungsmanagement sowie die von der FHB entsandten oder beauftragten Mitglieder von Organen der Beteiligungen der FHB (Aufsichtsrat oder Gesellschafterversammlung) in gesellschaftsrechtlichen Themen und damit zusammenhängenden Fragestellungen.
Der Begriff “Beteiligung” oder “Beteiligungsgesellschaft” idS umfasst sowohl die in privater Rechtsform verfassten, rechtlich selbstständigen Unternehmen mit Beteiligung der FHB als auch die rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe und sonstigen Sondervermögen.
2. Beratungsthemen
Die Aufgaben des Kompetenzzentrums Beteiligungsrecht umfassen folgende Bereiche:
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Bearbeitung grundsätzlicher handels- und gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen;
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Rechtliche Begleitung der Mandatsträgerbetreuung;
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Rechtliche Beratung zu Satzungsfragen und Weiterentwicklung von Mustern etc.;
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Grundlegende Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Stellung der FHB als (Mehrheits-)Gesellschafterin;
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Unterstützung bei Erwerb, Auflösung oder Veräußerung von Beteiligungen;
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Unterstützung bei Organstreitigkeiten innerhalb einer Beteiligungsgesellschaft oder zwischen mehreren Beteiligungsgesellschaften;
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Keine Beratung zu originären Geschäftsvorfällen der Beteiligungen.
3. Verfahren der Beauftragung des Kompetenzzentrums Beteiligungsrecht
Das Kompetenzzentrum Beteiligungsrecht ist Teil des Zentralen Beteiligungsmanagements; Fragen der Dezentralen Beteiligungseinheiten werden zunächst an die Referenten gerichtet. So ist sichergestellt, dass auch das an anderer Stelle vorhandene Fachwissen optimal genutzt wird.
4. Ressortverantwortung der Dezentralen Beteiligungseinheiten und Organmitglieder
Die Einrichtung des Kompetenzzentrums Beteiligungsrecht dient der Unterstützung der Dezentralen Beteiligungseinheiten und Organmitglieder, sie entbindet diese nicht von ihrer Verantwortung für den ordnungsgemäßen Umgang mit Beteiligungen.
5. Beginn der Aufgabenwahrnehmung
Das Kompetenzzentrum Beteiligungsrecht hat seine Aufgaben mit Wirkung zum 15. September 2015 aufgenommen.
Kontakt
Die Senatorin für Finanzen Referat 25 Rudolf-Hilferding-Platz 1 28195 Bremen E-Mail: beteiligungsmanagement@finanzen.bremen.de
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