Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 05/2017 - Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerberinnen und -bewerbern
                            Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 05/2017 - Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerberinnen und -bewerbern
                        
                        
                    
                    
                    
                Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 05/2017 - Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerberinnen und -bewerbern
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                Aktualisierung der Anlagen zum Rundschreiben Nr. 06/2016
                            Mit dem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rundschreiben Nr. 06/2016
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ist das Verfahren für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerber/-innen verschlankt worden. Eine persönliche Untersuchung soll nur noch erfolgen, wenn sich aus einem Fragebogen, den die Beamtenbewerberin/ der Beamtenbewerber auszufüllen hat, Anhaltspunkte für eine Erkrankung oder gesundheitliche Einschränkung ergeben, die nicht durch evtl. einzureichende ärztliche Befundunterlagen widerlegt werden können.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Verfahren hat sich bislang in der Praxis bewährt. Gleichwohl haben sich zwischenzeitlich einige Änderungsbedarfe in den Anlagen 2 und 3 (Textbausteine) und 4 (Fragebogen) zum Rundschreiben Nr.06/2016 ergeben:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlagen 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (Textbausteine) enthalten nun ergänzend Hinweise
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zur Kostenübernahme von Befundberichten/Stellungnahmen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte durch die Beamtenbewerber/-innen sowie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zum weiteren Verfahren, falls keine persönliche Untersuchung durch das Gesundheitsamt notwendig sein sollte.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mit der Frage Nr. 13 des Fragebogens (
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ) zu den bisherigen Behandlungen/Untersuchungen/Beratungen durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte wurde auch eine HIV-Erkrankung abgefragt. Auf diese Frage soll zukünftig verzichtet werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Anlage 2, 3 und 4 zum
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rundschreiben Nr. 06/2016
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            werden hiermit aufgehoben und sind durch die Anlagen zu diesem Rundschreiben zu ersetzen.
                        
                        
                    
                    
                    
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                            Rudolf-Hilferding-Platz 1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            28195 Bremen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            E-Mail: dienstrecht@finanzen.bremen.de
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.