Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 05/2017 - Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerberinnen und -bewerbern
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 05/2017 - Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerberinnen und -bewerbern
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 05/2017 - Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerberinnen und -bewerbern
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Aktualisierung der Anlagen zum Rundschreiben Nr. 06/2016
Mit dem
Rundschreiben Nr. 06/2016
ist das Verfahren für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerber/-innen verschlankt worden. Eine persönliche Untersuchung soll nur noch erfolgen, wenn sich aus einem Fragebogen, den die Beamtenbewerberin/ der Beamtenbewerber auszufüllen hat, Anhaltspunkte für eine Erkrankung oder gesundheitliche Einschränkung ergeben, die nicht durch evtl. einzureichende ärztliche Befundunterlagen widerlegt werden können.
Das Verfahren hat sich bislang in der Praxis bewährt. Gleichwohl haben sich zwischenzeitlich einige Änderungsbedarfe in den Anlagen 2 und 3 (Textbausteine) und 4 (Fragebogen) zum Rundschreiben Nr.06/2016 ergeben:
a)
Die
Anlagen 2
und
3
(Textbausteine) enthalten nun ergänzend Hinweise
-
zur Kostenübernahme von Befundberichten/Stellungnahmen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte durch die Beamtenbewerber/-innen sowie
-
zum weiteren Verfahren, falls keine persönliche Untersuchung durch das Gesundheitsamt notwendig sein sollte.
b)
Mit der Frage Nr. 13 des Fragebogens (
Anlage 4
) zu den bisherigen Behandlungen/Untersuchungen/Beratungen durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte wurde auch eine HIV-Erkrankung abgefragt. Auf diese Frage soll zukünftig verzichtet werden.
Die Anlage 2, 3 und 4 zum
Rundschreiben Nr. 06/2016
werden hiermit aufgehoben und sind durch die Anlagen zu diesem Rundschreiben zu ersetzen.
Kontakt
Die Senatorin für Finanzen
Referat 30
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: dienstrecht@finanzen.bremen.de
Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)
Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.
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