Bekanntmachung über den Volksentscheid „Für unser lebenswertes Bremen - Städtebauliches Konzept zur Erhaltung des Rennbahngeländes im Bremer Osten als Grün-, Erholungs- und gemeinschaftlich genut...
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung über den Volksentscheid „Für unser lebenswertes Bremen - Städtebauliches Konzept zur Erhaltung des Rennbahngeländes im Bremer Osten als Grün-, Erholungs- und gemeinschaftlich genutzte Fläche“ in der Stadtgemeinde Bremen

Bekanntmachung über den Volksentscheid „Für unser lebenswertes Bremen - Städtebauliches Konzept zur Erhaltung des Rennbahngeländes im Bremer Osten als Grün-, Erholungs- und gemeinschaftlich genutzte Fläche“ in der Stadtgemeinde Bremen

Bekanntmachung über den Volksentscheid „Für unser lebenswertes Bremen – Städtebauliches Konzept zur Erhaltung des Rennbahngeländes im Bremer Osten als Grün-, Erholungs- und gemeinschaftlich genutzte Fläche“ in der Stadtgemeinde Bremen

Aufgrund

§§ 22 Absatz 1, 2 Absatz 2 des Gesetzes über das Verfahren beim Volksentscheid

vom 27. Februar 1996 (Brem.GBl. S. 41 – 112-a-1), das zuletzt durch Gesetz vom 4. September 2018 (Brem.GBl. S. 411) geändert worden ist, macht der Senat bekannt:

I. Tag der Abstimmung

Der Volksentscheid „Für unser lebenswertes Bremen – Städtebauliches Konzept zur Erhaltung des Rennbahngeländes im Bremer Osten als Grün-, Erholungs- und gemeinschaftlich genutzte Fläche“ findet am Sonntag, den 26. Mai 2019 in der Stadtgemeinde Bremen statt.

II.

Gegenstand des Volksentscheids

Gegenstand des Volksentscheids ist die allen Stimmberechtigten zur Entscheidung vorzulegende Frage:
„Die Bürgerinitiative Rennbahngelände Bremen hat den folgenden Entwurf für ein Ortsgesetz vorgelegt. Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu?

Ortsgesetz über das städtebauliche Konzept zur Erhaltung des Rennbahngeländes im Bremer Osten als Grün-, Erholungs- und gemeinschaftlich genutzte Fläche

Der Senat verkündet das nachstehende, durch Volksentscheid beschlossene Ortsgesetz:

§ 1

Ziel des Ortsgesetzes

Mit den Regelungen dieses Ortsgesetzes wird eine Förderung und Erhaltung des Rennbahngeländes, dessen Grenzen in § 2 genau bezeichnet werden, in der Stadtgemeinde Bremen bezweckt. Die Regelungen sollen zugleich die städtische Lebensqualität verbessern und die Bremer Bürgerinnen und Bürger vor gesundheitlichen Einschränkungen schützen, die durch die Bebauung des Rennbahngeländes bewirkt werden kann.

§ 2

Erhaltung und Weiterentwicklung des Rennbahngeländes

Die Fläche des Bremer Rennbahngeländes, in den eingezeichneten Grenzen des Entwurfs zum Bebauungsplan 2488 für ein Gebiet in Bremen-Hemelingen zwischen Neue Vahr Süd, Hinter dem Rennplatz, Ludwig-Roselius-Allee und Vahrer Straße, vergleiche die Karte auf Seite 2, ist als grüne Ausgleichsfläche für die schon vorhandene, verdichtete Bebauung und Industrieansiedlung im Bremer Osten zu erhalten, weiterzuentwickeln und für Erholung, Freizeit, Sport und Kultur zu nutzen.

§ 3

Keine Schaffung von Wohnbau und Industrie

Die Nutzungen Wohnbau und Industrieansiedlung werden mittels eines Bebauungsplanes ausgeschlossen.

§ 4

Das Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Begründung

Die Stadtökologie verlangt es, Grünflächen in Städten zu erhalten. Wenn diese in Bezirken liegen, die ohnehin stark bebaut sind, hat das eine Verschlechterung des Stadtklimas für die Anwohner zur Folge. Es stellt sich für uns die Frage, mit welchen belastbaren Zahlen die zukünftige demographische Entwicklung der bremischen Bevölkerung die geplante Bebauung und damit die Zerstörung des grünen Rennbahngeländes begründet wird. Dass sich Bremen des Galopprennsports und somit einer über 160-jährigen Tradition entledigt hat und dabei eine erst zu Beginn des Jahrtausends beschlossene und mit Millionen an Steuergeldern erfolgte Modernisierung einer Anlage zunichte macht, ist unverständlich. Als Skandal bezeichnet werden muss die Tatsache, dass ein Haushaltsnotlageland einen bis 2035 laufenden Pachtvertrag mit der GolfRange durch die Zahlung von 3,89 Millionen Euro an Steuergeldern beendet. Das Herauskaufen verstößt ohne jeden Zweifel gegen die Beschlüsse der Beiräte Hemelingen und der Vahr einschließlich des Beschlusses des Regionalausschusses Galopprennbahn, der sich aus Vertretern dieser Beiräte zusammensetzt. Die geplante Bebauung auf diesem Areal - direkt an den Grenzen der Neuen Vahr Süd mit dem Geschosswohnungsbau - würde zu einer unvertretbaren Ausweitung dieser Großwohnanlagen mit allen negativen Begleiterscheinungen führen. Erinnerungen an das alte Tenever werden wach, das sich auch erst nach einem massiven Rückbau erholt hat! Das Rennbahngelände ist für die Bürger der Vahr und Hemelingen eine Ausgleichsfläche für die starke Industrie- und Gewerbeansiedlung und die extreme Wohnbebauung. Zudem würde durch die geplante Bebauung die einzige ‚Grüne Lunge‘ in diesem Bereich zwischen Hemelingen und der Vahr zerstört werden. Eine Wohnumfeldverschlechterung in ganz erheblichen Ausmaß, auch was die verkehrstechnische Situation angeht, wäre die Folge. Für uns haben Lebensqualität und Gesundheit der Bremer Bürgerinnen und Bürger Vorrang vor kommerziellen Interessen.“

III. Muster des Stimmzettels

Der Stimmzettel zum Volksentscheid ist 21 x 29,7 cm (DIN A 4) groß, beidseitig bedruckt und enthält nach dem anliegenden Muster die den Stimmberechtigten vorzulegende Frage.
Bremen, den 12. März 2019
Der Senat
Anlage:
Stimmzettelmuster
Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)
Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.
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