Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 20/2019 - Tarifrunde 2019; Änderungstarifvertrag Nr. 3 für die Lehrkräfte der Länder zur Umsetzung der Tarifeinigung
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 20/2019 - Tarifrunde 2019; Änderungstarifvertrag Nr. 3 für die Lehrkräfte der Länder zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 2. März 2019
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 20/2019 - Tarifrunde 2019; Änderungstarifvertrag Nr. 3 für die Lehrkräfte der Länder zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 2. März 2019
Verteiler:
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Vorbemerkung
Mit
Rundschreiben Nr. 14/2019 vom 15. November 2019
wurden die Änderungstarifverträge und Durchführungshinweise zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 2. März 2019 bekannt gegeben. Der zur Umsetzung der Tarifeinigung ebenfalls noch erforderliche Änderungstarifvertrages Nr. 3 zum Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend redaktionell abgestimmt. Die Redaktion des Änderungstarifvertrags Nr. 3 TV EntgO-L ist nunmehr abgeschlossen. Der Änderungstarifvertrag enthält Neuregelungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten.
Über die Erhöhung der Angleichungszulage auf 105 Euro wurde bereits mit Rundschreiben 06/2019 vom 13. Mai 2019 informiert (
Anlage 1
- Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder, Ziffer III).
§ 1 Änderung des TV EntgO-L zum 1. Januar 2019
Die Änderungen stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Aufteilung der Entgeltgruppe 9 in die neuen Entgeltgruppen 9a und 9b und dem damit verbundenen Wegfall der besonderen Stufenregelung der früheren „kleinen Entgeltgruppe 9.
Die Änderungen Nr. 5 a) bb), b), k) bb) und p) betreffen nur Lehrkräfte, die in einem Arbeitsverhältnis zum Freistaat Sachsen stehen.
§ 2 Änderung des TV EntgO-L zum 1. August 2019
Die Änderung der Protokollerklärung Nr. 12 in Abschnitt 2 der Anlage betrifft nur Lehrkräfte, die in einem Arbeitsverhältnis zum Land Berlin stehen.
Änderungen zum 1.1.2020
Mit den Änderungen der einzelnen Protokollerklärungen werden die Anerkennung eines Abschlusses an einer ausländischen Hochschule neu geregelt und die Anerkennung einer Magisterprüfung neu aufgenommen. Ein Abschluss an einer ausländischen Hochschule gilt dann als abgeschlossenes Lehramtsstudium, wenn er von der staatlichen Anerkennungsstelle als dem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig anerkannt wurde.
Kontakt
Der Senator für Finanzen
Referat 31
Schillerstr. 1
28195 Bremen
E-Mail: tarifrecht@finanzen.bremen.de
Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)
Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.
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