Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 06/2020 - Hinweise zu den technischen Möglichkeiten für Telearbeit und mobilem Arbeiten im Rahmen des Umgangs der Behörden mit dem Corona-Virus
DE - Landesrecht Bremen

Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 06/2020 - Hinweise zu den technischen Möglichkeiten für Telearbeit und mobilem Arbeiten im Rahmen des Umgangs der Behörden mit dem Corona-Virus

Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 06/2020 - Hinweise zu den technischen Möglichkeiten für Telearbeit und mobilem Arbeiten im Rahmen des Umgangs der Behörden mit dem Corona-Virus

Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 06/2020 Hinweise zu den technischen Möglichkeiten für Telearbeit und mobilem Arbeiten im Rahmen des Umgangs der Behörden mit dem Corona-Virus

Verteiler:

Alle Dienststellen ohne Schulen

Es ist zu erwarten, dass die Dienststellen für immer mehr Beschäftigte „kontaktfreies Arbeiten“ oder mobiles Arbeiten anordnen müssen. Daher werden zurzeit die vorhandenen Möglichkeiten für Telearbeit und mobilem Arbeiten ausgebaut.

Aktueller Sachstand zu Tele- und mobiler Arbeit

Es stehen für Nutzerinnen und Nutzer von BASIS.bremen, die über einen Laptop verfügen oder einen alternierenden Telearbeitsplatz nutzen, 750 parallele Einwahlverbindungen in das Bremische Verwaltungsnetz zur Verfügung. Damit ist in der Regel der Zugriff u.a. auf Outlook, Laufwerke, VIS, MiP, und, soweit rechtlich möglich, Fachverfahren möglich.
Von den ca. 2500 vorhandenen Laptops in den BASIS.bremen nutzenden Dienststellen haben allerdings nicht alle die technischen Voraussetzungen für mobiles Arbeiten eingerichtet. Die IT-Verantwortlichen in den Dienststellen können die Aufrüstung für mobiles Arbeiten im BASIS Betrieb bei Dataport über die IT-Stellen beauftragen. Dies erfolgt zurzeit schon in vielen Fällen. Da auch die anderen Dataport-Trägerländer sich so verhalten, kommt es aktuell zu Überlastungen bei Dataport. Der Senator für Finanzen ist dazu in Kontakt mit Dataport, um den Engpass zu entschärfen.
Für die Nutzerinnen und Nutzer, die keinen BASIS-Arbeitsplatz nutzen, haben die Ressorts, Dienststellen und Einrichtungen in eigener Verantwortung Lösungen für mobiles Arbeiten eingerichtet.

Ausbau der Möglichkeiten für mobiles Arbeiten (BASIS.bremen)

Dataport stellt in Abstimmung mit dem Senator für Finanzen jetzt kurzfristig ein erst für nächstes Jahr geplantes neues zusätzliches Verfahren für die Einwahlverbindungen zur Verfügung. Mit diesem neuen Verfahren können sich alle Laptopnutzer*innen gleichzeitig einwählen. Derzeit gibt es dabei
kein Limit
für parallele Verbindungen. Die Verfahren Mitarbeiter*innenportal (MIP), Dateiservice (G- und H-Laufwerk), VIS, Office und E-Mail funktionieren bereits. Der Zugriff auf Fachverfahren von Zuhause ist bisher nur in Einzelfällen möglich. Diesbezüglich ist das System noch in einer Testphase.
Anmerkung: Zu den Details des neuen Verfahrens und wie es anzuwenden ist wird es jeweils eine Information der IT-Stellen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben.
Die technische Umsetzung dieses neuen Einwahlverfahrens erfolgt sukzessive. Bisher sind folgende Dienststellen angeschlossen:
Senatorische Dienststelle der folgenden Ressorts
: Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Senatorin für Justiz und Verfassung
Senator für Inneres
Senator für Finanzen
Dienststellen
Gesundheitsamt Bremen
Es ist geplant, diesen zusätzlichen Zugang auch für die anderen Dienststellen im BASIS-Betrieb so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen. Daran arbeiten zurzeit das zentrale IT-Management beim Senator für Finanzen, die entsprechenden IT-Stellen der Ressorts und Dataport.
Für Details und Rückfragen wenden Sie sich bitte an die für ihren Bereich zuständige IT-Stelle.

Empfehlungen für die Umsetzung in den Dienststellen

Diejenigen mobilen und Tele-Arbeitsplätze, die nicht auf Fachverfahren angewiesen sind, werden problemlos arbeiten können und dazu das neue Einwahlverfahren nutzen.
Für die mobilen und Tele-Arbeitsplätze, die Fachverfahren nutzen, können eventuell nicht genügend parallele Zugänge zur Verfügung stehen. Die Dienststellen werden daher gebeten, über organisatorische Maßnahmen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Fachverfahrensbezug das bisherige Einwahlverfahren mit den begrenzten parallelen Einwahlen zu reservieren.

Kontakt

Der Senator für Finanzen Referat 41 Rudolf-Hilferding-Platz 1 28195 Bremen E-Mail: referat41@finanzen.bremen.de
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