Bekanntmachung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (BremPPV)
Bekanntmachung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (BremPPV)
Bekanntmachung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (BremPPV)
Aufgrund
§ 38
Absatz 1 Satz 4 und
§ 40
Absatz 5 Satz 5 der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen vom 7. Januar 2016 (Brem.GBl. S. 41) gibt die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau bekannt:
1.
Indexzahl und aktuelle anrechenbare Bauwerte nach
§ 38 Absatz 1 Satz 4 BremPPV
Die Indexzahl mit der nach
§ 38 Absatz 1 Satz 4 BremPPV
die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 1 der BremPPV (Bezugsjahr 2010 = Indexzahl 100) ab dem
1. Oktober 2020
zu vervielfältigen sind, beträgt
127,78
.
Fortgeschrieben ergeben sich damit die nachstehenden aktuellen anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter und Gebäudeart, die nach Maßgabe der BremPPV für die Berechnung der Gebühr für die bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises und des Brandschutznachweises zugrunde zu legen sind.
Tabelle der aktuellen anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt gültig ab 1. Oktober 2020
Gebäudeart | aktuelle anrechenbare Bauwerte in € / m³ | |
1. | Wohngebäude | 144 |
2. | Wochenendhäuser | 127 |
3. | Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen | 194 |
4. | Schulen | 184 |
5. | Kindertageseinrichtungen | 165 |
6. | Hotels, Pensionen und Heime bis jeweils 60 Betten, Gaststätten | 165 |
7. | Hotels, Heime und Sanatorien mit jeweils mehr als 60 Betten | 192 |
8. | Krankenhäuser | 215 |
9. | Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos | 165 |
10. | Hallenbäder | 178 |
11. | eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19 | |
11.1 | bis 2 500 m3 Brutto-Rauminhalt | 70 |
11.2 | der 2 500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5 000 m3 | 59 |
11.3 | der 5 000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m3 | 49 |
11.4 | der 50 000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt | 24 |
12. | konstruktiv andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten | 109 |
13. | konstruktiv andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude | 97 |
14. | mehrgeschossige Verkaufsstätten und Lagergebäude mit nicht mehr als 50 000 m3 Brutto-Rauminhalt | 147 |
15. | mehrgeschossige Fabrik- und Werkstattgebäude mit nicht mehr als 50 000 m3 Brutto-Rauminhalt | 128 |
16. | eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen | 106 |
17. | mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen | 128 |
18. | Tiefgaragen | 197 |
19. | Schuppen, Kaltställe, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen und ähnliche Gebäude | 51 |
20. | Gewächshäuser | |
20.1 | bis 1 500 m3 Brutto-Rauminhalt | 38 |
20.2 | der 1 500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt | 22 |
2.
Stundesatz nach
§ 40 Absatz 5 Satz 5 BremPPV
Das Monatsgrundgehalt eines Landesbeamten in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 15 beträgt seit dem 1. Januar 2020 6 650,59 Euro. Aus dem Betrag von 1,70 Prozent des Monatsgrundgehalts ergibt sich nach
§ 40 Absatz 5 Satz 3 und 4 der BremPPV
dadurch ein Stundensatz von 114,00 Euro.
Bremen, den 4. September 2020
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
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