Anordnung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Vermessungs- und Katastergesetz auf das Vermessungsamt des Magistrats der Stadt Bremerhaven
                            Anordnung über die Übertragung von Aufgaben  nach dem Vermessungs- und Katastergesetz auf das Vermessungsamt des Magistrats der Stadt Bremerhaven  Vom 24. August 1971
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Aufgrund des
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz)
                            vom 29. April 1969 (Brem.GBl. S. 53-64-a-1) bestimmt der Senat:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Aufgaben der Landesvermessung und der Führung des Liegenschaftskatasters für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven und des Ortsteils Stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven werden mit Wirkung vom 1. Oktober 1971 auf das Vermessungsamt des Magistrats der Stadt Bremerhaven übertragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Beschlossen, Bremen, den 24. August 1971
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Senat
                        
                        
                    
                    
                    
                
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