Bekanntmachung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zum Kinderspielflächenortsgesetz für die Stadtgemeinde Bremen (KSpOG)
Bekanntmachung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zum Kinderspielflächenortsgesetz für die Stadtgemeinde Bremen (KSpOG)
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Einzelansicht
Seitenanfang
Aufgrund
§ 1 Absatz 4 Satz 2 des Ortsgesetzes über Kinderspielflächen in der Stadtgemeinde Bremen (Kinderspielflächenortsgesetz, KSpOG)
vom 24. November 2020 (Brem.GBl. S. 1473) gibt die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau bekannt:
Zuständige Behörde nach
§ 1 Absatz 4 Satz 2 KSpOG
Sofern in diesem Gesetz nach
§ 2 Absatz 6 Satz 2
,
§ 4 Absatz 3 Satz 1
,
§ 5 Absatz 3 Satz 1
und
§ 6 Absatz 5 Satz 2
eine Aufgabenwahrnehmung der für die Spielförderung von Kindern zuständigen Stelle zugewiesen wird, erfolgt diese durch das
Amt für Soziale Dienste Bremen Fachdienst Spielraumförderung Pfalzburger Str. 69a 28207 Bremen.
Bremen, den 3. Dezember 2020
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Einzelansicht
Seitenanfang
Feedback