Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland
DE - Landesrecht Bremen

Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland

Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland Vom 18. Mai 1981
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
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Der Senat verkündet hiermit das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
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§ 1

Der Griechisch-Orthodoxen Metropolie von Deutschland werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für den Bereich der Freien Hansestadt Bremen verliehen.
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§ 2

Änderungen der Verfassung sind dem Senat mitzuteilen. Ihm ist auf Verlangen auch über andere wesentliche Verhältnisse, insbesondere über die Zahl der Gemeinden und Mitglieder, über die Zusammensetzung der Organe und über die Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben.
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§ 3

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 18. Mai 1981
Der Senat
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