Gesetz über den Wegfall von Genehmigungen oder Zustimmungen nach dem Baugesetzbuch
    DE - Landesrecht Bremen

    Gesetz über den Wegfall von Genehmigungen oder Zustimmungen nach dem Baugesetzbuch

    Gesetz über den Wegfall von Genehmigungen oder Zustimmungen nach dem Baugesetzbuch Vom 7. Juli 1987
    Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
    Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Überschrift und § 1 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.05.1998 (Brem.GBl. S. 134)
    Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

    § 1

    Die in § 6 Abs. 1, § 10 Abs. 2, § 17 Abs. 2 und 3, §34 Abs. 5 Satz 2, § 35 Abs. 6 Satz 6, § 165 Abs. 7 und § 190 Abs. 1 des Baugesetzbuches vorgesehenen Genehmigungen oder Zustimmungen der höheren Verwaltungsbehörde oder der nach Landesrecht zuständigen Behörde entfallen.

    § 2

    (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1987 in Kraft.
    (2) Gleichzeitig treten außer Kraft:
    1.
    das Gesetz über den Wegfall von Genehmigungen und Zustimmungen nach dem Bundesbaugesetz vom 21. März 1977 (Brem.GBl. S. 197 2130-a-6),
    2.
    das Gesetz über den Wegfall von Genehmigungen nach dem Städtebauförderungsgesetz vom 26. September 1972 (Brem.GBl. S. 193 2130-m-2).
    Bremen, den 7. Juli 1987
    Der Senat
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