Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über das Benutzungsverhältnis der Tierhalterinnen und Tierhalter im Lande Bremen mit der Niedersächsischen Tierseuchenkasse
                            Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land  Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen  über das Benutzungsverhältnis der Tierhalterinnen und Tierhalter  im Lande Bremen mit der Niedersächsischen Tierseuchenkasse  Vom 8. April 2003
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Artikel 1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dem am 28. Februar 2003 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsvertrag über das Benutzungsverhältnis der Tierhalterinnen und Tierhalter im Lande Bremen mit der Niedersächsischen Tierseuchenkasse
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird zugestimmt. Der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsvertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Artikel 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Artikel 8
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bremen, den 8. April 2003
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Senat
                        
                        
                    
                    
                    
                
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