Gesetz zur Aufhebung des Bremischen Justizdienstleistungsgesetzes
    DE - Landesrecht Bremen

    Gesetz zur Aufhebung des Bremischen Justizdienstleistungsgesetzes

    Gesetz zur Aufhebung des Bremischen Justizdienstleistungsgesetzes Vom 15. November 2005
    Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
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    Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
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    Artikel 1
    Das Bremische Justizdienstleistungsgesetz vom 29. Oktober 1996 (Brem.GBl. S. 327 - 37-a-1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 393), wird aufgehoben.
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    Artikel 2
    Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes werden die Bediensteten des Eigenbetriebes Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Bremen.
    Bremen, den 15. November 2005
    Der Senat
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