Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Physik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen
    DE - Landesrecht Bremen

    Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Physik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen

    Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Physik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen Vom 19. September 2008
    Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
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    § 1 Studienumfang und Regelstudienzeit

    Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfersystem zu erwerben.
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    § 2 Studienaufbau

    Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in den
    Tabellen 1 und 2
    dargestellt.
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    § 3 Studienverlauf

    Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
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    § 4 Prüfungsvorleistungen

    Prüfungsvorleistungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen durchgeführt werden:
    1.
    kontinuierliche erfolgreiche Bearbeitung von Übungen,
    2.
    Durchführung von Versuchen (mit akzeptierten Protokollen),
    3.
    Praktika,
    4.
    Klausuren von 60 bis zu 120 Minuten Dauer,
    5.
    Kolloquium von 15 bis zu 30 Minuten Dauer,
    6.
    mündliche Prüfung von 15 bis zu 30 Minuten Dauer,
    7.
    Seminarvorträge (auch experimentell) von 20 bis zu 45 Minuten Dauer,
    8.
    Erteilung von Unterricht im Rahmen des schulischen Fachpraktikums,
    9.
    schriftliche Ausarbeitungen.
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    § 5 Prüfungen

    (1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden:
    1.
    mündliche Prüfungen von mind. 15 bis max. 30 Minuten bei einsemestrigen Modulen und von mind. 30 bis max. 60 Minuten bei zweisemestrigen Modulen,
    2.
    Klausuren von 60 bis zu 180 Minuten Dauer,
    3.
    Seminarvorträge (auch experimentell) von 20 bis zu 45 Minuten Dauer,
    4.
    schriftliche Ausarbeitungen,
    5.
    Praktikumbericht mit Kolloquium.
    (2) Prüfungen werden als Einzelprüfung durchgeführt.
    (3) Die Studierenden haben sich spätestens 2 Wochen vor der Modulprüfung anzumelden. Danach sind Rücktritte nur auf begründeten Antrag und mit Genehmigung des Prüfungsausschusses möglich.
    (4) Nicht bestandene Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden. Die erste Wiederholungsprüfung muss innerhalb einer Frist von 3 Monaten gerechnet vom Tag der nicht bestandenen Prüfung an stattfinden. Die zweite Wiederholungsprüfung muss innerhalb einer Frist von 12 Monaten gerechnet vom Tag der nicht bestanden Prüfung stattfinden. Die Wiederholung kann auch in einer anderen als der ursprünglich vorgesehenen Form erfolgen.
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    § 6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

    Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
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    § 7 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung

    Die Prüfungsanforderungen sind in den
    Tabellen 1 und 2
    aufgeführt.
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    § 8 Masterarbeit und Kolloquium

    Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
    Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008
    Der Rektor der Universität Bremen
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    [Tabellen]
    Tabelle 1 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)
    M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Physik Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan¹, wenn Physik Fach B gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist.
    Modul- bezeichnung P/ WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/ TP CP Prüfungs- vorleistung Prüfungsform Beno- tung 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem.
    Theoretische Physik 1 P 5 Theoretische Physik 1: Mathematische Grundlagen, Mechanik 1 MP ja Klausur oder mündliche Prüfung nein 3 V
    Übungen zur Theor. Physik 1 1 Ü
    Theoretische Physik 2 P 5 Theoretische Physik 2: Mechanik 2, Thermodynamik MP ja Klausur oder mündliche Prüfung ja 3 V
    Übungen zur Theor. Physik 2 1 Ü
    Theoretische Physik 3 P 6 Theoretische Physik 3: Elektrodynamik MP ja Klausur oder mündliche Prüfung ja 3 V
    Übungen zur Theor. Physik 3 1 Ü
    Theoretische Physik 4 P 8 Theoretische Physik 4: Quantenmechanik MP ja Klausur oder mündliche Prüfung ja 3 V
    Mathematische Ergänzungen zur Quantenmechanik 2 V
    Übungen zur Theor. Physik 4 1 Ü
    Physikalisches Praktikum P 6 Physikalisches Praktikum zur Experimentalphysik MP ja mündliche Prüfung nein 2 P
    Fortgeschrittenenpraktikum 2 P
    Physikdidaktik 1 P 6 Ziele und Konzeptionen von Physikunterricht MP ja Klausur oder mündliche Prüfung ja 2 V
    Schülervorstellungen und Lernprozesse 2 V
    Physikdidaktik 2 P 9 Experimente und Medien 1: Schulorientiertes Experimentieren TP 3 nein Seminarvortrag (experimentell) ja 1 S 3 P
    Planung und Analyse von Physikunterricht 6 Praktikumbericht mit Kolloquium ja 2 S
    Fachdidaktisches Praktikum (Dauer: 6 Wochen)
    Physikdidaktik 3: Physikunterricht - Curricula und Medien P 7 Experimente und Medien 2 - Multimedia im Physikunterricht TP 4 ja Klausur oder mündliche Prüfung ja 1 V 2 P
    Curriculare Studien TP 3 nein Seminarvortrag oder schriftliche Ausarbeitung ja S 2
    Physikdidaktik 4: Theoriebildung (Genese physikalischer Konzepte, Lehren und Lernen, Wissenschaftstheorie) P 6 Theoriebildung 1: Mechanik, Thermodynamik MP nein Klausur oder mündliche Prüfung ja 2 V
    Theoriebildung 2: Elektrodynamik, Atomphysik 2 V
    Abschlussmodul Physikdidaktik WP 21 Fachdidaktische Forschung MP 6 nein Masterarbeit mit Kolloquium ja 1 S 1 S
    Forschungspraktikum Forsch.Prakt.
    Masterarbeit 15 Thesis
    Insgesamt erforderliche CP:
    wenn das Abschlussmodul im Fach Physik erbracht wird: 79 CP
    wenn das Abschlussmodul im zweiten Fach erbracht wird: 58 CP
    Erläuterung: Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung, P = Praktikum P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP = Modulprüfung/Teilmodulprüfung
    Tabelle 2 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)
    M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Physik Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan, wenn Physik Fach A gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist.
    Modulbezeichnung P/ WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/ TP CP Prüfungs- vorleistung Prüfungs- form Beno- tung 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem.
    Physikdidaktik 3: Physikunterricht - Curricula und Medien P 7 Experimente und Medien 2 - Multimedia im Physikunterricht TP 4 ja Klausur o. mündl. Prüfung ja 1 V 2 P
    Curriculare Studien TP 3 nein Seminarvortrag o. schriftliche Ausarbeitung ja 2 S
    Physikdidaktik 4: Theoriebildung (Genese physikalischer Konzepte, Lehren und Lernen, Wissenschaftstheorie) P 6 Theoriebildung 1: Mechanik, Thermodynamik MP nein Klausur o. mündl. Prüfung ja 2 V
    Theoriebildung 2: Elektrodynamik, Atomphysik 2 V
    Abschlussmodul Physikdidaktik WP 21 Fachdidaktische Forschung MP 6 nein Masterarbeit ja S 1 S 1
    Forschungspraktikum Forsch.Prakt.
    Masterarbeit 15 Thesis
    Insgesamt erforderliche CP:
    wenn das Abschlussmodul im Fach Physik erbracht wird: 34 CP
    wenn das Abschlussmodul im zweiten Fach erbracht wird: 13 CP

    Fußnoten

    ¹
    Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.
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