Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Religionswissenschaft/Religionspädagogik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen
    DE - Landesrecht Bremen

    Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Religionswissenschaft/Religionspädagogik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen

    Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Religionswissenschaft/Religionspädagogik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen Vom 30. Oktober 2008
    Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
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    § 1 Studienumfang und Regelstudienzeit

    Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfer System zu erwerben.
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    § 2 Studienaufbau

    Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in den
    Tabellen 1 und 2
    dargestellt.
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    § 3 Studienverlauf

    Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
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    § 4 Prüfungsvorleistungen

    Entfällt. Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen.
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    § 5 Prüfungen

    (1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden:
    1.
    mündliche Prüfung von ca. 15 Minuten Dauer, bei Gruppenprüfungen analog,
    2.
    Klausur von mind. 60 und max. 180 Minuten Dauer,
    3.
    Referat mit Präsentation (in schriftlicher Form: Handout, Folien),
    4.
    mündlicher Vortrag mit anschließender schriftlicher Ausarbeitung im Umfang von ca. 10 Seiten,
    5.
    Hausarbeit, Projektarbeit oder Studienarbeit im Umfang von ca. 15 Seiten (ohne Anlagen),
    6.
    empirische Studie,
    7.
    Praktikumbericht im Umfang con ca. 15 Seiten (ohne Anlagen),
    8.
    Kolloquium zur Masterarbeit von 30 bis 40 Minuten Dauer.
    (2) Prüfungen nach Absatz 1 Ziffer 1 können auch als Gruppenprüfung mit bis zu 3 Teilnehmenden erbracht werden.
    (3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
    (4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
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    § 6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

    Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
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    § 7 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung

    Die Prüfungsanforderungen sind in den
    Tabellen 1 und 2
    aufgeführt.
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    § 8 Masterarbeit und Kolloquium

    Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
    Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008
    Der Rektor der Universität Bremen
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    [Anlage]
    Tabelle 1 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)
    M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Religionswissenschaft Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan¹, wenn Religionswissenschaft Fach B gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist.
    Modulbezeichnung P/ WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/ TP CP Prüfungsform 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem.
    M 6 Religiöse Gegenwartskultur P 9 Einführung in die Theorie und Methodik der Erforschung religiöser Gegenwartskultur MP Alternativ: Mündl. P/ Klausur/ Hausarbeit 2 S
    Lehrforschungsseminar zur Religiösen Gegenwartskultur 2 S
    M 7 Bildung und Religion P 6 Kulturelle Bildung MP Alternativ: Mündl. P / Klausur / Hausarbeit 2 S
    Religion und Gedächtnis 2 S
    M 10 Theologien der jüdisch christlichen Tradition P 9 Theologien und Geschichte MP Alternativ: Mündl. P / Klausur / Hausarbeit 2 V
    Rel. in christl. Sozialisation 2 S
    M 11 Religion in der Sozialisation P 6 Theorien zur rel. Entwicklung MP Alternativ: Mündl. P / Klausur / Hausarbeit 2 S
    Religion und Lebensgeschichte 2 S
    M 13 FD 1 Rel.-Unterricht konzipieren P 6 Religionsdidaktik MP Alternativ: Mündl. P / Klausur/ Hausarbeit 2 S
    Religion in der Schule 2 S
    M 14 FD 2 Fachdidaktisches Praxismodul P 9 RU analysieren MP Alternativ: Mündl. P / Klausur / Hausarbeit 2 S
    Begleit-/Auswertungs-Seminar 2 S
    M 16 FD 4 Fachdid. Projekt P 13 Fachdidaktische Projektveranstaltungen MP Hausarbeit 4 S 4 S
    M 17 Abschlussmodul mit integriertem Forschungspraktikum FD 5 WP 21 FD 5: Schulbezogenes Forschungspraktikum MP Masterarbeit 4 S
    Kolloquium / Masterarbeit X
    Erläuterung: Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung
    Tabelle 2 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)
    M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Religionswissenschaft Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan, wenn Religionswissenschaft Fach A gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist.
    Modulbezeichnung P/ WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/ TP CP Prüfungs- vorleistung Prüfungsform 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem.
    M 16 FD 4 Fachdidaktisches Projekt P 13 Fachdidaktische Projektveranstaltungen MP 13 Nein Unterrichtsentw. als Hausarbeit 4 S 4 S
    Abschlussmodul mit integriertem Forschungspraktikum WP 21 FD 5 Forschungspraktikum MP 6 Nein Masterarbeit 4 S
    Kolloquium / Masterarbeit 15 2 S
    Insgesamt erforderliche CP:
    wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im Fach Religion erbracht werden: 34 CP
    wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im zweiten Fach erbracht werden: 13 CP

    Fußnoten

    ¹
    Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.
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