Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Französisch“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen
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Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Französisch“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen

Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Französisch“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen Vom 25. September 2008
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Ordnung vom 27.08.2010 (Brem.ABl. S. 846)

§ 1 Studienumfang und Regelstudienzeit

Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem Europäischen Kreditpunktesystem zu erwerben.

§ 2 Studienaufbau

Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in den Tabellen 1 und 2 dargestellt.

§ 3 Studienverlauf

Module im Pflicht- und Wahlpflichtbereich werden in deutscher oder französischer Sprache gehalten.

§ 4 Prüfungsvorleistungen

Prüfungsvorleistungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen durchgeführt werden:
a)
Kurzpräsentationen im Umfang von max. 15 Minuten,
b)
Sitzungsvorbereitungen und -moderationen,
c)
Sitzungsprotokolle im Umfang von ca. 6 000 Zeichen (ohne Leerzeichen und ohne Anhänge),
d)
schriftliche Beiträge zu einzelnen Sitzungen (z.B. Thesenpapiere) im Umfang von ca. 6 000 Zeichen (ohne Leerzeichen und ohne Anhänge),
e)
schriftliche Hausaufgaben in einem Gesamtumfang von ca. 20 000 Zeichen (ohne Leerzeichen und ohne Anhänge),
f)
schriftliche Tests von max. 60 Minuten (z.B. zur Überprüfung der Lektürekenntnis der Primär- und Sekundärliteratur oder zur Überprüfung fremdsprachlicher Fertigkeiten),
g)
schriftliche Berichte (z.B. über Selbstlernaktivitäten im Bereich des autonomen Fremdsprachenlernens).

§ 5 Prüfungen

(1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden:
a)
schriftliche Arbeiten unter Aufsicht (Klausuren) mit einer Dauer von max. 90 Minuten,
b)
schriftliche Hausarbeiten im Umfang von ca. 40 000 Zeichen (ohne Leerzeichen und ohne Anhänge),
c)
mündliche Einzelprüfungen mit einer Dauer von ca. 30 Minuten,
d)
schriftliche Seminarbeiträge (z.B. in Form von strukturierten Exposés für die anderen VeranstaltungsteilnehmerInnen zu einem ausgewählten Aspekt des Veranstaltungsthemas) im Umfang von ca. 10 000 Zeichen (ohne Leerzeichen und ohne Anhänge),
e)
mündliche Referate von ca. 30 Minuten Dauer,
f)
schriftliche Ausarbeitung zu einem mündlichen Referat im Umfang von ca. 20 000 Zeichen (ohne Leerzeichen und ohne Anhänge),
g)
schriftlich zu dokumentierende Projektarbeiten (z. B. Korpusanalysen, Durchführung von Befragungen, Auswertung von Internetseiten, Filmanalysen usw.) im Umfang von ca. 40 000 Zeichen (ohne Leerzeichen und ohne Anhänge),
h)
multimediale Präsentationen in einem Umfang, der dem Arbeitsaufwand für eine schriftliche Hausarbeit im Sinne von b entspricht,
i)
lehrveranstaltungsbezogene Textproduktionsaufgaben (z.B. Essays oder Schreibaufgaben zur Verbesserung der fremdsprachlichen Kompetenz) in einem Gesamtumfang von ca. 40 000 Zeichen (ohne Leerzeichen und ohne Anhänge).
(2) Prüfungen nach Absatz 1 werden als Einzelprüfungen erbracht.
(3) Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
(4) Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 7 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung

(1) Die Prüfungsanforderungen sind in den
Tabellen 1 und 2
aufgeführt.
(2) Die Anmeldung zu einigen Modulen ist gemäß
Tabelle 1a
nur möglich, wenn zuvor andere Module erfolgreich abgeschlossen wurden.

§ 8 Masterarbeit und Kolloquium

(1) Die Masterarbeit wird in deutscher oder mit Zustimmung der Betreuerin/des Betreuers in französischer Sprache erstellt.
(2) Die Masterarbeit ohne Anhänge soll einen Umfang von 50 Seiten (ca. 20 000 Wörter) nicht unter- und einen Umfang von 75 Seiten (30 000 Wörter) nicht überschreiten.
(3) Die Erstgutachterin/Der Erstgutachter der Masterarbeit ist die Betreuerin/der Betreuer der Arbeit. Betreuerin/Betreuer von Masterarbeiten im Geltungsbereich dieser Prüfungsordnung können nur regelmäßig und eigenverantwortlich im Studiengang lehrende promovierte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Universität Bremen sein. Zweitgutachterinnen/Zweitgutachter sind in der Regel ebenfalls Personen aus diesem Kreis, in Einzelfällen kann der Prüfungsausschuss auf einen begründeten Antrag hin aber auch fachlich qualifizierte und promovierte Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler, die nicht Mitglieder der Universität sind, zulassen.
(4) Die Masterarbeit ist fristgemäß in drei gedruckten und gebundenen Exemplaren beim Prüfungsamt einzureichen; zusätzlich ist eine elektronische Fassung (in den Formaten .pdf, .doc, .rtf) einzureichen.
Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008 Der Rektor der Universität Bremen
Anlage

Tabelle 1 (Bestandteil der

§§ 2

und
7
dieser Anlage)

M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Französisch

Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan

¹
, wenn Französisch Fach B gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist.
ModulbezeichnungP/WPCPDazugehörige LehrveranstaltungenMP/TPCPPVLPrüfungsform1. Sem. 2. Sem.3. Sem.4. Sem.
B1.1a + b Aufbaumodul Linguistik: „Kontrastive Linguistik“ WP²9Lehrveranstaltung + Selbststudieneinheit MP9NeinGem. § 52 (auch im 2. Sem. möglich)
B1.2 Aufbaumodul Linguistik - Sprache und Beruf WP9Lehrveranstaltung + Selbststudieneinheit MP9Nein
B1.3: Aufbaumodul Linguistik-Variation und Wandel des Französischen WP9B1.3a: Lehrveranstaltung TP4Nein
B1.3.b Betreute SelbststudieneinheitTP5Nein
B2: Aufbaumodul LiteraturwissenschaftWP9LehrveranstaltungTP4JaGem. § 52 (auch im 2. Sem. möglich)
Betreute Selbststudieneinheit TP5Ja
C4: Profilmodul SprachpraxisP4Thematische Einheiten/Theaterimprovisation/Übersetzung MP4Ja 22
C5 Portfolio und Techniken des mündlichen Vortrags P5Portfolio und Techniken des mündlichen Vortrags MP5Ja 2 S (o. 4. Sem.)
C1a Profilmodul Linguistik I WP³6Profilmodul Linguistik I MP6Ja 2 S
C1b Profilmodul Linguistik II 6Profilmodul Linguistik IIMP 6Ja 2 S
C2 Profilmodul Französische Literaturwissenschaft 12Profilmodul Französische Literaturwissenschaft MP12Ja 4 S
C3a Interdisziplinäres Profilmodul I 6Interdisziplinäres Profilmodul: „Frankophonie, sprachliche Dimension“ MP6Ja 2 S (o. 4. Sem.)
C3b Interdisziplinäres Profilmodul II 6Interdisziplinäres Profilmodul: „Frankophonie, literarische Dimension“ MP6Ja 2 S (o. 4. Sem.)
C 3c Interdisziplinäres Profilmodul III 6Interdisziplinäres Profilmodul: „Frankophonie, kulturelle, politische und historische Dimension“ MP6Nein 2 S (o. 4. Sem.)
FD1: Didaktische Grundlagen des Französischunterrichts P9GrundkursMP9Ja 2S
Übung 2S
Seminar 2S
FP: Fachdidaktisches PraxismodulP6Workshop: Ziele und Methoden im Französischunterricht MP6nein 1S
Kompaktseminar: „Exemplarische Themenkomplexe der Unterrichtsdurchführung“ 1S
FD2: Handlungs- und Bewertungskompetenz für den Französischunterricht P7SeminarMP4Ja 2S
Übung 3 2S
FD3: Lernbedingungen und Innovationen im Französischunterricht P6LeselisteMP6Ja Gem.§ 5 1 S
Lektürekurs 2 S
Seminar
AbschlussmodulWP21 ForschungspraktikumMP6NeinMasterarbeit
Masterarbeit [mit Forschungskolloquium, wenn Thesis in der Fremdsprachendidaktik erbracht wird] 15 X1 S
Insgesamt erforderliche CP:
wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im Fach Französisch erbracht werden: 79 CP
wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im zweiten Fach erbracht werden: 58 CP
Erläuterung: Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung
P/WP:
Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung; PVL: Prüfungsvorleistung

Tabelle 1a

Die Anmeldung zur Modulteilprüfung im ist Voraussetzung für die Anmeldung zur Modul(teil)prüfung im...
Grundkurs mit Übung im Modul FD1 Seminar im Modul FD1
Grundkurs mit Übung im Modul FD1 FP-Modul
Der erfolgreiche Abschluss von ...ist Voraussetzung für die Belegung von...
Modul FD1Modul FD2
Modul FD1Modul FD3
einem Auslandsaufenthalt von insgesamt mindestens 4 Monaten Dauer in einem französischsprachigen Land (der auch während des Bachelorstudiums oder zwischen Bachelorstudium und Masterstudium erbracht worden sein kann) Modul C5

Tabelle 2 (Bestandteil der

§§ 2

und
7
dieser Anlage)

M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Französisch

Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan, wenn Französisch das Fach A gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist.

ModulbezeichnungP/WPCPDazugehörige LehrveranstaltungenMP/TPCPPrüfungsvorleistungPrüfungsform 1. Sem.2. Sem.3. Sem.4. Sem.
FD2: Handlungs- und Bewertungskompetenz für den Französischunterricht P7SeminarMP 4jaSchriftliche Hausarbeit 2 S
Übung 3nein 2 S
FD3: Lernbedingungen und Innovationen im Französischunterricht P6LeselisteMP6jaMündliches Kolloquium
Lektürekurs1 S 1 S (altern ativ)
Seminarnein2 S 2 S (altern ativ)
AbschlussmodulWP21ForschungspraktikumMP6neinMasterarbeit
Masterthesis (mit Forschungskolloquium, wenn Thesis in der Fremdsprachendidaktik erbracht wird) 15nein x1S
Insgesamt erforderliche CP:
wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im Fach Französisch erbracht werden: 34 CP
wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im zweiten Fach erbracht werden: 13 CP

Fußnoten

¹
Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.
²
Studierende belegen entweder B1 oder B2. Es wird das jeweils noch nicht im Bachelorstudiengang studierte Modul belegt.
³
Studierende belegen in diesem WP-Bereich Module im Umfang von 12 CP. Es müssen entweder C1 a und b, oderC2 oder zwei von drei C3 Modulen belegt werden.
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