Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Erziehungswissenschaft“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen
                            Fachspezifische Anlage für das Studienfach  „Erziehungswissenschaft“ des Studienganges „Master of Education“  für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen  Vom 24. September 2008
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Studienumfang und Regelstudienzeit
                            Im „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 28 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) im Bereich Erziehungswissenschaft zu erwerben.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Studienaufbau
                            Die Prüfungsanforderungen und die Zuordnung zum Pflicht- und Wahlpflichtbereich für Erziehungswissenschaft sind in
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tabelle 1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            dargestellt.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Studienverlauf
                            Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache gehalten. Module im Wahlpflichtbereich können in deutscher oder englischer Sprache gehalten werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 Prüfungsvorleistungen
                            Entfällt. Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5 Prüfungen
                            (1) Prüfungen finden in einer oder mehreren der folgenden Formen statt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            mündliche Prüfung,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hausarbeit,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Klausur,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Referat,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Portfolio,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Lektüretest,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Thesenpapier,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sitzungsvorbereitung und Moderation,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            9.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Protokolle.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Prüfungen können auch als Gruppenprüfungen mit bis zu 4 Teilnehmenden durchgeführt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung zur fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung zur fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
                            Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 7 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung
                            Die Prüfungsanforderungen sind in Tabelle 1 aufgeführt.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 8 Masterarbeit und Kolloquium
                            Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Rektor  der Universität Bremen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            [Tabellen]
                        
                        
                    
                    
                    
                | Tabelle 1 | (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) | 
| M. Ed.: | Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen für das Studienfach Erziehungswissenschaften Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan¹ | 
Erziehungswissenschaft
| Modulbezeichnung | P/ WP | CP | Dazugehörige Lehrveranstaltung | MP/ TP | CP | Prüfungs- form | 1. Sem. | 2. Sem. | 3. Sem. | 4. Sem. | 
| EW L1E Theorie und Geschichte | P | 6 | 1a: Konzepte und Methoden der Erziehungswissenschaft | TP | 2 | Gem. § 5 Abs. 1 | 2 V² | |||
| 1b oder 1c: Vertiefungsseminar zu Theorie & Geschichte (1b) oder Methoden und Methodologie der Erziehungswissenschaft (1c) | 4 | Gem. § 5 Abs. 1 | (2 S) | 2 S³ | ||||||
| EW L4 Bildung und Gesellschaft | P | 6 | 4a: Vorlesung | TP | 2 | Gem. § 5 Abs. 1 | 2 V | |||
| 4b: Vertiefungsseminar | 4 | 2 S | ||||||||
| EW L3 Entwicklung, Lernen und Sozialisation | P | 6 | 3a: Vorlesung | TP | 2 | Gem. § 5 Abs. 1 | 2 V | |||
| 3b: Vertiefungsseminar | 4 | Gem. § 5 Abs. 1 | 2 S | |||||||
| EW L5 Schulentwicklung und Qualitätssicherung | P | 6 | 5a: Vorlesung | TP | 2 | Gem. § 5 Abs. 1 | 2 V | |||
| 5b: Vertiefungsseminar | 4 | Gem. § 5 Abs. 1 | 2 S | |||||||
| EW L6 Pädagogische Kompetenzen und Professionalität | P | 4 | Seminar | MP | Gem. § 5 Abs. 1 | 2 S | ||||
| Abschlussmodul | WP | 21 | Schulbezogenes Forschungspraktikum | MP | 6 | Masterarbeit | 2 S | |||
| Masterarbeit mit Kolloquium | 15 | 2 S | ||||||||
                            Erläuterung:  V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung, P = Praktikum  P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung
                        
                        
                    
                    
                    
                Fußnoten
                            ¹
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ²
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In der Regel finden Veranstaltungen in der angegebenen Veranstaltungsform statt. Änderungen sind jedoch in Einzelfällen möglich.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ³
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Vertiefungsveranstaltung wird sowohl im 1. als auch im 2. Semester angeboten und kann wahlweise entweder im 1. oder im 2. Semester besucht werden.