Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln
                            Gesetz zu dem Staatsvertrag über die  Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und  länderübergreifenden Dienstherrenwechseln  Vom 25. Mai 2010
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Artikel 1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dem am 16. Dezember 2009 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird zugestimmt. Der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsvertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Artikel 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem
                        
                        
                    
                    
                    
                § 17 Absatz 1
                            für die Freie Hansestadt Bremen in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bremen, den 25. Mai 2010
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Senat
                        
                        
                    
                    
                    
                
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