Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 12/2021 - Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste / Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zur/zum Ve...
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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 12/2021 - Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste / Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zur/zum Verwaltungsfachwirt:in

Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 12/2021 - Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste / Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zur/zum Verwaltungsfachwirt:in

Rundschreiben des Senators für Finanzen Nummer 12/2021 vom 08.11.2021

Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste / Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zur/zum Verwaltungsfachwirt:in

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Der Senat hat im Rahmen der Ausbildungsplanung 2021 am 15. Dezember 2020 u.a. beschlossen, dass in diesem Jahr ein Lehrgang mit 20 Personen (12 Plätze für Beamt:innen gemäß

§ 26

Bremische Laufbahnverordnung und 8 Plätze für Tarifbeschäftigte zur Aufstiegsfortbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt:in), eingerichtet wird. Nicht genutzte Platzkontingente einer Beschäftigtengruppe können bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen durch Bewerber:innen der anderen Gruppe besetzt werden.

Der Lehrgang beginnt voraussichtlich im April 2022

Für die Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste gelten die Richtlinien für den Aufstieg gemäß

§ 26

Bremische Laufbahnverordnung in der Fachrichtung Allgemeine Dienste vom 22.12.2015 (Brem. ABl. S. 1440).
Für die Zulassung zum Lehrgang zur/zum Verwaltungsfachwirt:in gelten die Richtlinien für die Zulassung zum Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt für Tarifbeschäftigte in der jeweils geltenden Fassung.

Voraussetzungen

Gemäß der o.g. Richtlinien können zu dem Lehrgang zugelassen werden:

Beamt:innen

, die die zum Zeitpunkt der Ausschreibung die Voraussetzungen für den abgeschichteten Aufstieg nach

§ 26 BremLVO

in Verbindung mit

§ 25 BremLVO

erfüllen, d.h. wenn
-
ihre Eignung, Befähigung und fachliche Leistung dies rechtfertigen und
-
sie sich in ihrer bisherigen Dienstzeit mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A7 bewährt haben.
Die im zweiten Spiegelstrich genannte Voraussetzung muss nicht erfüllt sein, wenn Beamt:innen der Laufbahngruppe 1 eine für den Erwerb der Laufbahnbefähigung erforderliche Ausbildung mindestens mit der Gesamtnote zwei abgeschlossen haben und während der Probezeit mit den ersten zwei Beurteilungen mindestens mit der Gesamtnote vier beurteilt wurden.

Tarifbeschäftigte

, wenn sie
a)
erfolgreich die Ausbildung in den anerkannten Ausbildungsberufen „Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter“, „Fachangestellte für Bürokommunikation/Fachangestellter für Bürokommunikation“ abgeschlossen haben und eine mindestens dreijährige Berufspraxis ab Entgeltgruppe 6 TV-L / TVöD in der öffentlichen Verwaltung entsprechend den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage A Teil I zum TV-L nachweisen können, oder
b)
erfolgreich die Ausbildung in dem anerkannten Ausbildungsberuf „Kauffrau/ Kaufmann für Büromanagement“ im Bereich der zuständigen Stellen des öffentlichen Dienstes einschließlich einer dienstbegleitenden Unterweisung von in der Regel 420 Stunden absolviert haben und eine mindestens dreijährige Berufspraxis ab Entgeltgruppe 6 TV-L / TVöD in der öffentlichen Verwaltung entsprechend den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage A Teil I zum TV-L nachweisen können, oder
c)
mindestens eine sechsjährige Berufspraxis ab Entgeltgruppe 6 TV-L/TVöD in der öffentlichen Verwaltung entsprechende den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage A Teil I zum TV-L nachweisen können.
Die unter a) geforderte Zeit der Berufspraxis verkürzt sich um ein Jahr, wenn Tarifbeschäftigte die Ausbildung in den dort genannten Ausbildungsberufen mindestens mit der Gesamtnote 2 abgeschlossen haben.
Auf die Zeiten der Berufspraxis kann die Hälfte von Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Jedoch kann höchstens ein Drittel der Berufspraxis durch Kindererziehungszeiten ersetzt werden.
Die Entscheidung über die Zulassung zum Auswahlverfahren trifft der Senator für Finanzen.

Bewerbungen / Bewerbungsschluss

Beamt:innen der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste sowie Tarifbeschäftigte, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können sich

bis Montag, 29. November 2021

bewerben.
Sollte eine Schwerbehinderung vorliegen, ist dies in der Bewerbung anzugeben.
Die aussagefähigen Bewerbungen (mit Lebenslauf) sind über die Beschäftigungsdienststelle an die folgenden Ansprechpartner:innen in den jeweiligen zuständigen obersten Dienstbehörden bzw. senatorische Dienststellen zu richten.

Hinweis:

Erfahrungen aus Bewerbungsverfahren der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es für eine erfolgreiche Bewerbung hilfreich ist, wenn sich die Bewerber:innen im Vorfeld intensiver mit ihrer Motivation für eine Bewerbung und mit Vorstellungen über die weitere berufliche Entwicklung auseinander setzen. Unterstützend ist es in diesem Zusammenhang, wenn die Dienststellen bei der Analyse des Potentials, bei der Motivationsklärung, als auch bei Überlegungen zur weiteren beruflichen Entwicklung, den Bewerber:innen zur Seite stehen.

Folgende Ansprechpartner:innen sind in den obersten Dienstbehörden bzw. senatorischen Dienststellen zuständig:

Die Liste der Ansprechpartner:innen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen an dieser Stelle nicht angezeigt.

Beurteilung gemäß Ziffer 5 der Richtlinien über den Aufstieg bzw. Fortbildungslehrgang

Für die Zulassung zum Auswahlverfahren ist von den Beschäftigungsdienststellen eine aktuelle anlassbezogene Beurteilung der bewerbenden Person zu erstellen. Die Grundlage für die Erstellung der Beurteilung sind die
Richtlinien über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahnen der Allgemeinen Dienste
in der jeweils geltenden Fassung ((Brem. ABl. S. 505) zuletzt geändert durch ÄndRL vom 21. Juli 2015 (BremABl. S. 782 und 822)) in Verbindung mit

§8 BremBeurtV

((Brem.GBl. S. 154) zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndVO vom 21. Juli 2015 (Brem.GBl. S. 376)). Für die Tarifbeschäftigten sind die genannten Richtlinien analog anzuwenden.
Für die Erstellung der Beurteilung müssen die Beurteiler:innen an einer Beurteiler:innenschulung teilgenommen haben, die zum Zeitpunkt der Erstellung,

nicht länger als drei Jahre

zurückliegt. Dieses ist von der jeweiligen obersten Dienstbehörde in der
Anlage 1
zu bestätigen.

Für die von den obersten Dienstbehörden/senatorischen Dienststellen benannten Beurteiler:innen führt der Senator für Finanzen bei Bedarf, am Dienstag, 18. Januar 2022, von 09:00 - ca. 13:00 Uhr, eine Online-Schulungsveranstaltung durch.

Für die Anmeldung zu dieser Veranstaltung benutzen Sie bitte den beiliegenden Rückmeldebogen (
Anlage 2
).
Sofern die/der Beurteiler:in noch an einer Beurteiler:innenschulung teilnehmen muss, kann die Beurteilung bis spätestens Dienstag, 1. Februar 2022 nachgereicht werden.

Auswahlverfahren

Die Bewerber:innen, die die Voraussetzungen erfüllen und vom Senator für Finanzen zugelassen worden sind, nehmen an einem Auswahlverfahren teil, das der Senator für Finanzen nach einer von ihm erlassenen Verfahrensordnung und in Kooperation mit einem durch ihn beauftragtes externes Personalberatungsunternehmen durchführt.
Die obersten Dienstbehörden bzw. senatorischen Dienststellen werden gebeten, die eingereichten und geprüften Bewerbungen mit dem entsprechenden Vorblatt (
Anlage 1
) und den erstellten Beurteilungen spätestens

bis Montag, 6. Dezember 2021

beim Senator für Finanzen, Referat 33, vorzulegen.

Ablauf und Inhalte des Auswahlverfahrens

Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Der

mündliche Teil

ist für die Zeit vom

4. - 7. Januar und 13./14. Januar 2022

vorgesehen.
Der

schriftliche Teil

des Auswahlverfahrens findet am

12./13. Januar 2022

statt.

Schriftlicher Teil:

Im schriftlichen Teil werden Kenntnisse und Fertigkeiten auf verschiedenen Gebieten getestet. Die Leistungen werden anforderungsspezifisch gewichtet und zu einem Gesamtpunktwert sowie einem Empfehlungsgrad zusammengefasst.

Mündlicher Teil:

Im mündlichen Teil wird das Verhalten der Bewerber:innen unter folgenden Merkmalen bewertet: Sachbezogenheit, Einfallsreichtum, Soziale Kompetenz/Teamfähigkeit, Kommunikation/Sprachlicher Ausdruck, Zielorientierte Initiative, Sicherheit/Belastbarkeit und berufsbezogene Motivation.
Im Anschluss an den mündlichen Teil des Auswahlverfahrens erhalten die Bewerber:innen von einer/einem Vertreter:in des externen Personalberatungsunternehmens ein Feedback über die erbrachten Leistungen.

Gesamtergebnis

Die Ergebnisse im schriftlichen und im mündlichen Teil werden im Verhältnis 1:1 zu einem Ergebnis des Auswahlverfahrens zusammengefasst.
Aus der Gesamtnote der Beurteilung und dem Ergebnis des Auswahlverfahrens wird ein Gesamtergebnis errechnet. Bei der Berechnung des Gesamtergebnisses wird die Gesamtnote der Beurteilung mit 55 v.H. und das Ergebnis des Auswahlverfahrens mit 45 v.H. gewichtet (Ziffer 7 der o.g. Richtlinien). Das Gesamtergebnis wird auf zwei Stellen nach dem Komma berechnet. Weitere Nachkommastellen bleiben unberücksichtigt.
Abschließend wird eine Rangliste aller Bewerber:innen erstellt.

Begrenzung der Teilnahme am Auswahlverfahren

Die Teilnahme am Auswahlverfahren ist, beginnend mit dem Auswahlverfahren im Jahr 2018 auf insgesamt drei Versuche begrenzt. Die Teilnahme beginnt mit der Aushändigung der ersten Aufgabe im Rahmen des mündlichen Teils des Auswahlverfahrens.

Zulassung

Bis zu der durch den Senat beschlossenen Höchstzahl der Zulassungen können die Bewerber:innen entsprechend der Rangliste zum Lehrgang zugelassen werden, sofern sie im Gesamtergebnis mindestens den Wert 2,75 erreicht haben. Die Entscheidung über die Zulassung zum Aufstieg bzw. Vorbereitungslehrgang erfolgt durch den Senator für Finanzen.

Lehrgang

Die dienst- bzw. berufsbegleitenden Lehrgänge beginnen mit einer Einführungswoche und werden an jeweils zwei Veranstaltungstagen (drei doppelstündige Unterrichtseinheiten) pro Woche fortgeführt. Der Lehrgang schließt nach zwei Jahren zunächst mit dem schriftlichen Teil der Prüfung ab. Die genauen Prüfungsanforderungen werden den Teilnehmenden rechtzeitig und umfassend bekanntgeben. Der zweite Teil des Lehrgangs dauert ein Jahr und schließt mit dem praktischen Teil der Prüfung ab, der aus einer schriftlichen Prüfungsarbeit und einem Prüfungsgespräch besteht. Der zweite Teil des Lehrgangs wird vom Senator für Finanzen bei Bedarf angeboten.

Einführungszeit / Abschluss

Beamt:innen

Den zum Aufstieg zugelassenen Beamt:innen werden während der Einführungszeit gemäß

§ 26 BremLVO

Aufgaben der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeine Dienste übertragen. Mit dem Abschluss des schriftlichen Teils der Fortbildungsprüfung reicht die jeweils zuständige oberste Dienstbehörde beim Senator für Finanzen eine Bescheinigung darüber ein, dass den Beamt:innen während der Einführungszeit die in Satz 1 genannten Aufgaben übertragen wurden. Liegt die Bescheinigung der obersten Dienstbehörde vor und haben die Beamt:innen den ersten Teil der Prüfung bestanden, stellt der Senator für Finanzen eine Bescheinigung über das Vorliegen der eingeschränkten Laufbahnbefähigung gemäß

§ 26 BremLVO

für die Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste aus. Ein Amt der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt darf erst verliehen werden, wenn nach Erwerb dieser Befähigung eine Bewährung in den Aufgaben der neuen Laufbahn festgestellt wurde. Die Bewährungszeit soll ein Jahr nicht überschreiten. Mit der eingeschränkten Laufbahnbefähigung darf den Beamt:innen höchstens ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A11 übertragen werden.
Im zweiten Teil des Lehrgangs werden die zugelassenen Beamt:innen in die Aufgaben der neuen Laufbahngruppe im Rahmen einer allgemeinen wissenschaftlich orientierten Ausbildung eingeführt. Während der Einführungszeit werden den Beamt:innen dienstliche Aufgaben der neuen Laufbahn übertragen, dieses wird von der jeweiligen obersten Dienstbehörde bescheinigt und ist ebenfalls dem Senator für Finanzen vorzulegen. Mit dem Bestehen des praktischen Teils der Prüfung und der Vorlage der Bescheinigung erwerben die Beamt:innen die uneingeschränkte Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeine Dienste.

Tarifbeschäftigte

Tarifbeschäftigte erwerben den Abschluss „Verwaltungsfachwirt:in“ mit der erfolgreich bestandenen Fortbildungsprüfung (beide Teile) gemäß der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen nach § 54 des Berufsbildungsgesetzes zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt in jeweils geltenden Fassung.

Hinweise zur Mitbestimmung

Die Zulassung zum Aufstieg unterliegt der Mitbestimmung. Dabei sind die örtlichen Interessenvertretungen zu beteiligen.

Kontakt

Der Senator für Finanzen
Referat 33
Doventorscontrescarpe 172 C
28195 Bremen
E-Mail: referat33@finanzen.bremen.de
Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)
Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.
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