Ortsgesetz über das Ausbringen der Asche von verstorbenen Personen
    DE - Landesrecht Bremen

    Ortsgesetz über das Ausbringen der Asche von verstorbenen Personen

    Ortsgesetz über das Ausbringen der Asche von verstorbenen Personen Vom 25. November 2014
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    Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Fußnoten

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    Verkündet als Artikel 1 des Ortsgesetzes über das Ausbringen der Asche von verstorbenen Personen und zur Änderung der Friedhofsordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen vom 25. November 2014 (Brem.GBl. S. 596)
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    In der Stadtgemeinde Bremen ist das Ausbringen der Asche von verstorbenen Personen nach Maßgabe des

    § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen

    zulässig.
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