Ortsgesetz über das Ausbringen der Asche von verstorbenen Personen
                            Ortsgesetz über das Ausbringen der Asche von verstorbenen Personen  Vom 25. November 2014
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
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                            Verkündet als Artikel 1 des Ortsgesetzes über das Ausbringen der Asche von verstorbenen Personen und zur Änderung der Friedhofsordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen vom 25. November 2014 (Brem.GBl. S. 596)
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            In der Stadtgemeinde Bremen ist das Ausbringen der Asche von verstorbenen Personen nach Maßgabe des
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen
                            zulässig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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