Ortsgesetz über die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2016
                            Ortsgesetz über die Hebesätze für die Gewerbesteuer  und die Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2016  Vom 3. Dezember 2015
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Ortsgesetz:
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                § 1 Steuersätze (Hebesätze)
                            Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:
                        
                        
                    
                    
                    
                | 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | Hebesatz 250 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | Hebesatz 645 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | Hebesatz 460 v. H. | |
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                § 2 Inkrafttreten
                            Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bremerhaven, den 3. Dezember 2015
                        
                        
                    
                    
                    
                | Magistrat der Stadt Bremerhaven | 
| Grantz Oberbürgermeister | 
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