Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen
DE - Landesrecht Bremen

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen Vom 26. September 2017
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Artikel 1
(1) Dem am 1. Juni 2017 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten
Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen
wird zugestimmt. Der
Staatsvertrag
wird nachstehend veröffentlicht.
(2) Der Tag, an dem der
Staatsvertrag
nach seinem
Artikel 18
Absatz 1 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.
*

Fußnoten

*
[Gemäß Bekanntmachung vom 15. Januar 2018 (Brem.GBl. S. 11) ist der
Staatsvertrag
nach seinem
Artikel 18 Absatz 1
am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.]
Artikel 2
Soweit die Länder durch
Artikel 4
und
Artikel 16 Absatz 2 des Staatsvertrages
ermächtigt werden, das Nähere durch Rechtsverordnungen zu regeln, erlässt diese Rechtsverordnungen die Senatorin für Wissenschaft und Häfen.
Artikel 3
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 26. September 2017
Der Senat
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