Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen
    DE - Landesrecht Bremen

    Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen

    Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen Vom 26. September 2017
    Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
    Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
    Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
    Artikel 1
    (1) Dem am 1. Juni 2017 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten
    Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen
    wird zugestimmt. Der
    Staatsvertrag
    wird nachstehend veröffentlicht.
    (2) Der Tag, an dem der
    Staatsvertrag
    nach seinem
    Artikel 18
    Absatz 1 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.
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    Fußnoten

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    [Gemäß Bekanntmachung vom 15. Januar 2018 (Brem.GBl. S. 11) ist der
    Staatsvertrag
    nach seinem
    Artikel 18 Absatz 1
    am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.]
    Artikel 2
    Soweit die Länder durch
    Artikel 4
    und
    Artikel 16 Absatz 2 des Staatsvertrages
    ermächtigt werden, das Nähere durch Rechtsverordnungen zu regeln, erlässt diese Rechtsverordnungen die Senatorin für Wissenschaft und Häfen.
    Artikel 3
    Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
    Bremen, den 26. September 2017
    Der Senat
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