Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Erweiterung Halle 70, Verlegung der Fritz-Scherer-Str., Änderung und Erweiterung des Produktionsablaufes im Rohbau, Flächenvor...
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Erweiterung Halle 70, Verlegung der Fritz-Scherer-Str., Änderung und Erweiterung des Produktionsablaufes im Rohbau, Flächenvorbereitung der Halle 801 sowie Änderung der Verkehre im Nordwerk -

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Erweiterung Halle 70, Verlegung der Fritz-Scherer-Str., Änderung und Erweiterung des Produktionsablaufes im Rohbau, Flächenvorbereitung der Halle 801 sowie Änderung der Verkehre im Nordwerk -

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) – Erweiterung Halle 70, Verlegung der Fritz-Scherer-Str., Änderung und Erweiterung des Produktionsablaufes im Rohbau, Flächenvorbereitung der Halle 801 sowie Änderung der Verkehre im Nordwerk –

Die Daimler AG, Mercedesstraße 1, 28309 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz die Erweiterung Halle 70, Verlegung der Fritz-Scherer-Str., Änderung und Erweiterung des Produktionsablaufes im Rohbau, Flächenvorbereitung der Halle 801 sowie Änderung der Verkehre im Nordwerk beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 3.24 Spalte 1 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeits-prüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 14. Oktober 2011
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremen
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