Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Gleisersatzbau in der Balgebrückstraße zwischen Martinistraße und Dechanatstraße im Verlauf der Linien 4, 6 und 8, sowie der Nachtlinie N4 -
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Gleisersatzbau in der Balgebrückstraße zwischen Martinistraße und Dechanatstraße im Verlauf der Linien 4, 6 und 8, sowie der Nachtlinie N4 -
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Gleisersatzbau in der Balgebrückstraße zwischen Martinistraße und Dechanatstraße im Verlauf der Linien 4, 6 und 8, sowie der Nachtlinie N4 -
Es ist geplant, in der Balgebrückstraße zwischen Martinistraße und Dechanatstraße im Verlauf der Straßenbahnlinien 4, 6 und 8, sowie der Nachtlinie N4 die Gleise auszutauschen. Es erfolgt eine Aufweitung des Gleisachsabstandes auf 3,65 m, damit die Gleise von den neuen Fahrzeugen befahren werden können. Die Umbaumaßnahmen erfolgen innerhalb des vorhandenen öffentlichen Straßenraums.
Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter
www.bau.bremen.de
im Bereich Verkehr öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 26. Mai 2015
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
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