Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“, Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 LHO für das Wirtschaftsjahr 2022
                            Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“, Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 LHO für das Wirtschaftsjahr 2022
                        
                        
                    
                    
                    
                Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“, Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach
§ 26 Absatz 1 LHO
                            für das  Wirtschaftsjahr 2022
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gemäß Abschnitt II, Ziffer 7 Nummer 3 der Richtlinien für Betriebe nach
                        
                        
                    
                    
                    
                § 26 Absatz 1 Landeshaushaltsordnung
                            (LHO) der Stadt Bremerhaven (RLBetBremerhaven) vom 28. November 1996 hat der Betriebsausschuss des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“ mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss festgestellt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Betriebsausschuss stellt den Jahresabschluss 2022 des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“ gemäß Abschnitt II, Ziffer 7, Nummer 3 der Richtlinien für Betriebe nach
                        
                        
                    
                    
                    
                § 26 Absatz 1 LHO
                            der Stadt Bremerhaven (RLBetBremerhaven) vom 28. November 1996 fest.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Betriebsausschuss beschließt in Bezug auf den Jahresabschluss 2022 des Wirtschaftsbetriebes „Rettungsdienst Bremerhaven“ gemäß Abschnitt II, Ziffer 7, Nummer 3 der RLBetBremerhaven, der Betriebsleitung die Entlastung zu erteilen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nachrichtliche Angabe über die Behandlung des Jahresergebnisses:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Jahresfehlbetrag 2022 in Höhe von 158 713,53 € wird aus der Gewinnrücklage entnommen.
                        
                        
                    
                    
                    
                | Anlage 1: | Bilanz zum 31. Dezember 2022 | 
| Anlage 2: | Gewinn- und Verlustrechnung 2022 | 
| Anlage 3: | Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2022 | 
                            gez. Skusa  Stadtrat  Vorsitzender des  Betriebsausschusses
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.