Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 02/2024 - Stipendium für Weiterbildendenden Masterstudiengang "Entscheidungsmanagement" für Beschäftigte
DE - Landesrecht Bremen

Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 02/2024 - Stipendium für Weiterbildendenden Masterstudiengang "Entscheidungsmanagement" für Beschäftigte

Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 02/2024 - Stipendium für Weiterbildendenden Masterstudiengang "Entscheidungsmanagement" für Beschäftigte

Rundschreiben des Senators für Finanzen Nummer 02/2024 vom 17.01.2023

Stipendium für Weiterbildendenden Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ für Beschäftigte

Verteiler:

Alle Dienststellen

Über Verteilerlisten:

organisation@dienststelle.bremen.de personal@dienststelle.bremen.de

Adressatenkreis:

alle Beschäftigten

Vorbemerkung:

Der Senator für Finanzen hat entsprechend des Senatsbeschlusses vom 26. Mai 2015 eine Kooperationsvereinbarung mit der Universität geschlossen, die es Beschäftigten ermöglicht, unter besonderen Rahmenbedingungen an dem weiterbildenden Studiengang „Entscheidungsmanagement“ (Professional Public Decision Making) teilzunehmen. Im Rahmen der Ausbildungsplanung 2023 hat der Senat am 13. Dezember 2022 beschlossen, die Kooperation zu verstätigen. Der Senator für Finanzen und die Dienststellen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen planen jährlich Stipendiat*innen im Bereich der Allgemeinen Dienste sowie Beschäftigte aus dem Themenfeld „Soziale Arbeit“ zu unterstützen, sofern sie von der Universität Bremen zum weiterbildenden Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ (Professional Public Decision Making) zugelassen werden. Hiermit wird das diesjährige Auswahl- und Zulassungsverfahren bekannt gegeben:

Auswahl- und Zulassungsverfahren

Die Aufnahmeordnung der Universität Bremen für den weiterbildenden Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ (siehe
Anlage 1
) regelt das Auswahl- und Zulassungsverfahren.
Die Aufnahmeordnung sieht für die Zulassung zum Masterstudiengang folgende Voraussetzungen vor:
Ein einschlägiges grundständiges Studium (Bachelor, FH-Diplom) und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung oder
eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß

§ 33 Abs. 3 a Bremisches Hochschulgesetz (BremHG)

(hierunter fällt auch die Fortbildungsprüfung zur/zum Verwaltungsfachwirt/-in) und eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit, davon mindestens zwei Jahre in einem Aufgabenfeld, das in der Regel mit Hochschulabsolventinnen oder Hochschulabsolventen besetzt wird.
Englisch-Sprachkenntnisse, die mindestens dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Schüler*innen, die ab dem Schuljahr 2004/05 einen mittleren Bildungsabschluss erwerben konnten, haben originär eine Sprachkompetenz in ihrer ersten Fremdsprache auf dem Niveau B1. Dies gilt auch für diejenigen, die vor diesem Zeitpunkt einen mittleren Schulabschluss erworben, einen Verwaltungsberuf bzw. kaufmännischen Beruf in Bremen erlernt haben und befriedigende Leistungen im Fach Englisch durch das Abschlusszeugnis der Berufsschule nachweisen können. Diejenigen, die diese Voraussetzungen nicht erbringen, müssen ein entsprechendes Fremdsprachenzertifikat vorlegen.
Vorlage eines Kompetenzportfolios.
Erfolgreich absolvierte Aufnahmeprüfung.

Besondere Voraussetzungen für ein Stipendium

Auch Beschäftigte, die bereits über einen Masterabschluss bzw. ein Diplom bzw. einen vergleichbaren Abschluss verfügen, der jedoch gemäß der Bremischen Laufbahnverordnung nicht für den Erwerb der Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt geeignet ist, können zum Studium zugelassen und durch den Senator für Finanzen gefördert werden.
Die geforderte Berufserfahrung von zwei bzw. fünf Jahren muss im bremischen öffentlichen Dienst erworben worden sein.
Auch die Absolvent*innen des Dualen Studienganges Public Administration und des
Studiengangs Soziale Arbeit Dual, die ihr duales Studium beim Aus- und Fortbildungszentrum für den bremischen öffentlichen Dienst (AFZ) abgeschlossen haben, können bei Erfüllung der Auswahl- und Zulassungsvoraussetzungen ein Stipendium in Anspruch nehmen. Hier werden die Praxiszeiten des dualen Studiums in Höhe von einem Jahr für die Zulassung angerechnet.
Für alle anderen Beschäftigten der Sozialen Dienste gilt zusätzlich: Um die Förderung durch ein Stipendium in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie über die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter*in oder Sozialpädagoge*in bzw. als Diplom Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagoge*in (Uni-Abschluss) oder einen Studienabschluss mit überwiegend sozialwissenschaftlichen Inhalten (z. B. Erziehungswissenschaft) verfügen. Zudem müssen Sie bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend, Integration oder dem Amt für Soziale Dienste Bremen als Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in beschäftigt sein und dies im Rahmen Ihrer Bewerbung bei der Universität Bremen anhand Ihres Arbeitsvertrages nachweisen.
Sollten Sie bei einer anderen bremischen Dienststelle als Sozialarbeiter*in oder Sozialpädagog*in angestellt sein, haben Sie ebenfalls Anspruch. Jedoch nur dann, wenn aus der Dienststelle der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration oder dem Amt für Soziale Dienste Bremen keine Bewerbungen für ein Stipendium vorliegen. Bitte reichen Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung bei der Universität Bremen eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages ein.

Auswahl der Studierenden

Die Studierenden werden gemäß der jeweils gültigen Aufnahmeordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ der Universität Bremen zugelassen. Die zurzeit geltende Aufnahmeordnung ist dem Rundschreiben als
Anlage
beigefügt. Für die Beschäftigten der Allgemeinen Dienste sowie für die Beschäftigten der Sozialen Dienste werden jeweils gesonderte Ranglisten erstellt. Die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung bilden die Grundlage für eine Rangfolge, die über die Zulassung entscheidet, falls mehr Bewerber*innen die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, als Plätze vorhanden sind.

Rahmenbedingungen des weiterbildenden Masterstudiengangs „Entscheidungsmanagement“

Studienbeginn

Bewerber*innen für den weiterbildenden Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ werden jährlich zum jeweiligen Wintersemester der Universität Bremen zugelassen. Der diesjährige Studiengang beginnt zum WS 2024/2025.

Umfang

Das Studium umfasst sechs Semester inkl. Masterarbeit (siehe
Anlage 2
).

Form und Frist der Anträge

Die Bewerbungen zum Masterstudiengang sind zu richten an:
Akademie für Weiterbildung
der Universität Bremen
„Masterstudiengang Entscheidungsmanagement“ Postfach 33 04 40
28334 Bremen Über das Online-Bewerbungsverfahren:
Bewerbung - Universität Bremen (uni-bremen.de)
Dem Antrag sind die in § 1 der Aufnahmeordnung aufgeführten Nachweise beizufügen.
Die Zulassungsanträge sind bis zu der auf der Internetseite des Studiengangs angegebenen jeweiligen Frist einzureichen (25. April 2024).

Kosten

Kosten pro Studienplatz: 18.000,- €
Anteil des Senators für Finanzen im Rahmen des Stipendiums 13.800,- €
Selbstbeteiligung der Studierenden (700,- € pro Semester) 4.200,- €

Rückzahlungsmodalitäten

Monatliche Raten von 117,- € während der Studiendauer (damit ist die Eigenbeteiligung abgegolten)
Monatliche Raten von 50,- € mit Beginn des Studiums
Monatliche Raten von mind. 50,- € nach Beendigung des Studiums
Zahlung der Gesamtsumme von 700,- € pro Semester
Zahlung des Gesamtbetrages in Höhe von 4.200,- €
Der Senator für Finanzen wird die Gesamtkosten übernehmen und die Eigenbeteiligung entsprechend des gewählten Finanzierungsmodells den Studierenden in Rechnung stellen.

Freistellung

Die studierenden vollzeitbeschäftigen Mitarbeiter*innen werden im Umfang von 160 Stunden pro Semester vom Dienst freigestellt. Teilzeitbeschäftigte anteilmäßig entsprechend ihrer vereinbarten Arbeitszeit. Die Freistellungsregelungen sind individuell, unter Berücksichtigung des zu gewährleistenden Dienstbetriebes, mit den jeweiligen Beschäftigungsdienststellen zu vereinbaren.
Weitere 20 Wochenstunden pro Semester können durch die Inanspruchnahme von Bildungszeit nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz erfolgen und müssen bei der jeweiligen Personalstelle beantragt werden.

Stipendiatenvertrag

Die Stipendiat*innen verpflichten sich, nach Beendigung des Studiums drei Jahre weiterhin beim Land und der Stadtgemeinde Bremen tätig zu sein. Sollten sie vor diesem Zeitpunkt den Arbeitgeber wechseln, so sind die vom Arbeitgeber getragenen Studiengebühren zurück zu erstatten.
Sollte das Studium nicht fortgesetzt werden können, ist eine Kündigung des Vertrages erstmalig nach einem Jahr möglich. Diese Vereinbarung leitet sich aus den Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der wissenschaftlichen Weiterbildung an der Universität Bremen/Akademie für Weiterbildung ab.
Mit den Studierenden wird ein entsprechender Stipendiatenvertrag geschlossen, in dem auch das gewünschte Rückzahlungsmodell festgeschrieben wird.

Anzahl der Studienplätze / Förderung

Fünfzehn Beschäftigte der Allgemeinen Dienste sowie des Themengebietes „Soziale Arbeit“ der bremischen Verwaltung werden durch die Dienststellen und den Senator für Finanzen im Rahmen eines Stipendiums unterstützt, wenn sie zum o.g. Studiengang durch die Universität zugelassen werden. Wenn die Beschäftigten eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen sie gegenüber der Universität Bremen ihr Einverständnis erklären, dass diese dem Senator für Finanzen mitteilt, dass sie nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens einen der ersten fünfzehn Plätze einnehmen. Dies schließt eventuelle Nachrücker*innen ein.
Nach dem Abschluss des Auswahlverfahrens an der Universität Bremen können die für ein Stipendium ausgewählten Beschäftigten formlos mit der (vorläufigen) Zulassung der Universität Bremen einen Antrag auf Förderung bei dem Senator für Finanzen per Email an Fortbildung@finanzen.bremen.de stellen.

Weitere Informationen

Der Senator für Finanzen bietet eine Informationsveranstaltung an, in der sowohl über das Auswahlverfahren als auch über Ablauf, Inhalt und Rahmenbedingungen des weiterbildenden Masterstudiengangs sowie das Stipendiatenmodell informiert wird. Diese Veranstaltung findet am

05. März 2024 von 10.00 - 12.00 Uhr online

statt. Interessierte Beschäftigte melden sich bitte bis zum 26. Februar 2024 im Mitarbeiterportal unter der Veranstaltungsnummer 23-6171
zu dieser Informationsveranstaltung an.
Ergänzende Informationen sowie eine Kontaktadresse für weitergehende Fragen finden sich auch auf der Internetseite der Universität Bremen (
https://www.uni-bremen.de/emma.html
). Ein aktueller Flyer ist diesem Rundschreiben beigefügt (siehe
Anlage 3
).

Kontakt

Der Senator für Finanzen Referat 33 Am Tabakquartier 56 28195 Bremen E-Mail: Fortbildung@finanzen.bremen.de
Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)
Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.
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