Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung von 2 Windkraftanlagen neben sechs bestehenden Windkraftanlagen im Werderland nordwestlich der Sta...
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung von 2 Windkraftanlagen neben sechs bestehenden Windkraftanlagen im Werderland nordwestlich der Stahlwerke -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung von 2 Windkraftanlagen neben sechs bestehenden Windkraftanlagen im Werderland nordwestlich der Stahlwerke -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) – Errichtung von 2 Windkraftanlagen neben sechs bestehenden Windkraftanlagen im Werderland nordwestlich der Stahlwerke –

Die swb CREA GmbH, Rickmersstraße 90, 27568 Bremerhaven, hat nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Errichtung und den Betrieb von 2 Windkraftanlagen vom Typ Enercon E-82 mit 108 m Nabenhöhe, 150 m Gesamthöhe und 2 MW Leistung im Werderland nordwestlich der Stahlwerke in Bremen beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6, Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 22. Juni 2009
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremen
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