Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung des Kraftwerks Hafen Betrieb eines gemeinsamen Abfallzwischenlagers mit dem MKK
    DE - Landesrecht Bremen

    Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung des Kraftwerks Hafen Betrieb eines gemeinsamen Abfallzwischenlagers mit dem MKK

    Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung des Kraftwerks Hafen Betrieb eines gemeinsamen Abfallzwischenlagers mit dem MKK

    Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung des Kraftwerks Hafen Betrieb eines gemeinsamen Abfallzwischenlagers mit dem MKK -

    Die swb Erzeugung GmbH & Co. KG, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Änderung des Kraftwerks Hafen, Otavistraße 7-9, 28237 Bremen, beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.1 GE des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
    Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
    Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
    Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter
    www.umwelt.bremen.de
    öffentlich zugänglich gemacht.
    Bremen, den 7. August 2013
    Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremen
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