Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Gleisumbaumaßnahme in der Bürgermeister-Hildebrand-Straße und dem Gleisdreieck Hans-Böckler-Straße -
    DE - Landesrecht Bremen

    Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Gleisumbaumaßnahme in der Bürgermeister-Hildebrand-Straße und dem Gleisdreieck Hans-Böckler-Straße -

    Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Gleisumbaumaßnahme in der Bürgermeister-Hildebrand-Straße und dem Gleisdreieck Hans-Böckler-Straße -

    Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Gleisumbaumaßnahme in der Bürgermeister-Hildebrand-Straße und dem Gleisdreieck Hans-Böckler-Straße-

    Es ist geplant, den Gleisachsabstand auf der vorhandenen Strecke der Straßenbahnlinie 2 in der in der Bürgermeister-Hildebrand-Straße und dem Gleisdreieck Hans-Böckler-Straße von gegenwärtig 2,75 m auf 3,05 m aufzuweiten. Die Nebenanlagen der Straße bleiben unverändert.
    Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.
    Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter
    www.bau.bremen.de
    im Bereich Verkehr öffentlich zugänglich gemacht.
    Bremen, den 3. Dezember 2013
    Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
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