Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Wesentliche Änderung einer pyrotechnischen Fabrik zur Herstellung und Verarbeitung von pyrotechnischen Sätzen
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Wesentliche Änderung einer pyrotechnischen Fabrik zur Herstellung und Verarbeitung von pyrotechnischen Sätzen
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) – Wesentliche Änderung einer pyrotechnischen Fabrik zur Herstellung und Verarbeitung von pyrotechnischen Sätzen
Die Chemring Defence Germany GmbH hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt, ihren Betrieb im Vieländer Weg 147, 27574 Bremerhaven, wesentlich zu ändern. Bei dem Betrieb handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 10.1 Spalte 1 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich ebenfalls um ein Vorhaben nach Nummer 10.1 der Anlage 1 zum UVPG handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremerhaven, den 16. Juli 2012
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremerhaven
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