Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Erneuerung von Fahrleitungsmasten im Gleisdreieck Doventorcontrescarpe/Doventor, Doventorcontrescarpe und Dan...
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Erneuerung von Fahrleitungsmasten im Gleisdreieck Doventorcontrescarpe/Doventor, Doventorcontrescarpe und Daniel-von-Büren-Straße -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Erneuerung von Fahrleitungsmasten im Gleisdreieck Doventorcontrescarpe/Doventor, Doventorcontrescarpe und Daniel-von-Büren-Straße -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Erneuerung von Fahrleitungsmasten im Gleisdreieck Doventorcontrescarpe/Doventor, Doventorcontrescarpe und Daniel-von-Büren-Straße -

Es ist geplant, die Fahrleitungsmasten der Straßenbahn im Gleisdreieck Doventorcontrescarpe/Doventor, in der Doventorcontrescarpe und in der Daniel-von-Büren-Straße auf einer Länge von etwa 679 m auszutauschen. Die Umbaumaßnahmen erfolgen innerhalb des vorhandenen öffentlichen Straßenraums.
Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter
www.bau.bremen.de
im Bereich Verkehr öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 30. März 2015
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
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