Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen des Typs Siemens SWT 3.0 - 113 -
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen des Typs Siemens SWT 3.0 - 113 -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen des Typs Siemens SWT 3.0 - 113 -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen des Typs Siemens SWT 3.0 - 113 -

Die Energiekontor AG, Mary-Somerville-Str. 5, 28359 Bremen, hat nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen des Typs Siemens SWT 3.0 - 113 in der Hemelinger Marsch westlich der bereits bestehenden 10 Windkraftanlagen beantragt. Es handelt sich um genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 zur Vierten Verordn#ung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Bremen, den 14. Oktober 2016
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremen
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