Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung einer Anlage zur Aufbringung von metallischen Schutzschichten mit Hilfe von schmelzflüssigen Bädern ...
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung einer Anlage zur Aufbringung von metallischen Schutzschichten mit Hilfe von schmelzflüssigen Bädern (Feuerverzinkungsanlage) -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung einer Anlage zur Aufbringung von metallischen Schutzschichten mit Hilfe von schmelzflüssigen Bädern (Feuerverzinkungsanlage) -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung einer Anlage zur Aufbringung von metallischen Schutzschichten mit Hilfe von schmelzflüssigen Bädern (Feuerverzinkungsanlage) -

Die Feuerverzinkung Bremen GmbH & Co. KG, Hüttenstraße 7, 28237 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) auf dem Grundstück Hüttenstraße z, 28237 Bremen, die Änderung der Feuerverzinkungsanlage beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BlmSchG in Verbindung mit Nummer 3.9.1.1 GE und Nummer 3.10.2 GE des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BlmSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Bremen, den 8. Juni 2016
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremen
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