Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Bau einer Musterhaltestelle auf dem Betriebshof der Bremer Straßenbahn AG in der Bremer Neustadt -
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Bau einer Musterhaltestelle auf dem Betriebshof der Bremer Straßenbahn AG in der Bremer Neustadt -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Bau einer Musterhaltestelle auf dem Betriebshof der Bremer Straßenbahn AG in der Bremer Neustadt -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Bau einer Musterhaltestelle auf dem Betriebshof der Bremer Straßenbahn AG in der Bremer Neustadt -

Die BSAG beabsichtigt, auf ihrem Betriebshof eine Musterhaltestelle für die Straßenbahn und den Bus zu bauen. Die Baumaßnahmen werden auf dem Betriebsgelände der BSAG umgesetzt.
Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.bau.bremen.de im Bereich Verkehr öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 18. August 2016
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
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