Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)- Erzeugung von Recycling-Sinter in der Sinteranlage und im Hochofen 3 -
Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)- Erzeugung von Recycling-Sinter in der Sinteranlage und im Hochofen 3 -
Bekanntmachung nach § 3a des
Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)
– Erzeugung von Recycling-Sinter
in der Sinteranlage und im Hochofen 3 –
Die Arcelor Bremen GmbH, Auf den Delben 35, 28237 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz die Erzeugung von Recycling-Sinter in der Sinteranlage und im Hochofen 3 auf dem Grundstück, Auf den Delben 35, 28237 Bremen, beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 3.1 Spalte 1 und 3.2 Spalte 1 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Abs.l Nr. 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter
www.umwelt.bremen.de
öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 18. April 2007
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremen
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