Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung der Motorenprüfstände der MWB Motorenwerk Bremerhaven AG
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung der Motorenprüfstände der MWB Motorenwerk Bremerhaven AG

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung der Motorenprüfstände der MWB Motorenwerk Bremerhaven AG

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) – Änderung der Motorenprüfstände der MWB Motorenwerk Bremerhaven AG

Die MWB Motorenwerk Bremerhaven AG, Barkhausenstraße 60, 27568 Bremerhaven, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt, die Abluft von zwei Motorenprüfständen zu erfassen und über einen Rußfilter zu reinigen. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 10.15 Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Absatz 1 Satz 2 und 3 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremerhaven, 7. Mai 2010
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremerhaven
Markierungen
Leseansicht