Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Erweiterung der bestehenden Heizkraftwerkes um ein Blockheizkraftwerk -
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Erweiterung der bestehenden Heizkraftwerkes um ein Blockheizkraftwerk -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Erweiterung der bestehenden Heizkraftwerkes um ein Blockheizkraftwerk -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) – Erweiterung der bestehenden Heizkraftwerkes um ein Blockheizkraftwerk –

Die swb Services GmbH & Co. KG, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen, hat nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Aufstellung und den Betrieb eines Blockheizkraftwerkes als Erweiterung des bestehenden Heizwerkes in der Landskronastraße 40, 28719 Bremen, beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.4 bb Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine standortbezogene Prüfung eines Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 23. August 2011
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremen
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