Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Einbau und Betrieb von zwei neuen Pressen in Halle 4 -
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Einbau und Betrieb von zwei neuen Pressen in Halle 4 -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Einbau und Betrieb von zwei neuen Pressen in Halle 4 -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) – Einbau und Betrieb von zwei neuen Pressen in Halle 4 –

Die Daimler AG, Mercedesstraße 1, 28309 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im Südteil des Werkes Bremen auf dem Grundstück Mercedesstraße 1, 28309 Bremen, den Umbau der Halle 4 und den Einbau und Betrieb von zwei neuen Fertigungspressen mit einer Presskraft von 1 200 t bzw. 2 500 t beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 3.24 Spalte 1 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 30. Januar 2012
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremen
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