Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Wesentliche Änderung einer pyrotechnischen Fabrik Neubau eines Trockenhauses -
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Wesentliche Änderung einer pyrotechnischen Fabrik Neubau eines Trockenhauses -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Wesentliche Änderung einer pyrotechnischen Fabrik Neubau eines Trockenhauses -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Wesentliche Änderung einer pyrotechnischen Fabrik Neubau eines Trockenhauses -

Die Drew Marine Signal and Safety Germany GmbH, Vieländer Weg 147, 27574 Bremerhaven, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt, die auf dem Grundstück in der Gemarkung Wulsdorf, Flur 63, Flurstück 39, vorhandene pyrotechnische Fabrik wesentlich zu ändern. Die Änderung umfasst den Neubau eines Trockenhauses. Bei der pyrotechnischen Fabrik handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 10.1, Ziffer 1 des Anhangs zur Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG.
Da das Vorhaben außerdem die Änderung einer Anlage im Sinne von Nr. 10.1 Spalte 1 der Anlage zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist, wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Bremerhaven, den 25. Februar 2014
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremerhaven
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