Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb eines Parkhauses (PH 915) -
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb eines Parkhauses (PH 915) -
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Errichtung und Betrieb eines Parkhauses (PH 915)
Die Daimler AG, Mercedesstr. 1, 28309 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für das Werk Bremen auf dem Grundstück Mercedesstraße 1, 28309 Bremen, die Errichtung und den Betrieb eines Parkhauses (PH 915) im Nordosten des Betriebsgeländes zwischen Montagehalle 93 und dem Parkhaus 913 beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 3.24 G des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Bremen, den 24. August 2017
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremen
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