Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung einer Abfallentsorgungsanlage -
    DE - Landesrecht Bremen

    Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung einer Abfallentsorgungsanlage -

    Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung einer Abfallentsorgungsanlage -

    Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) – Änderung einer Abfallentsorgungsanlage –

    Die Firma Richard Bauer Rohstoff-Großhandel GmbH & Co. KG, Zur Hexenbrücke 16, 27570 Bremerhaven, hat eine wesentliche Änderung der Genehmigung für ihre Abfallbehandlungsanlage und ihr Abfallzwischenlager beantragt. Auf dem Grundstück „Weißenstein 2“ in Bremerhaven-Wulsdorf soll in Zukunft Sperrmüll aus der Sperrmüllsammlung der Stadtgemeinde Bremerhaven und aus anderen Herkunftsbereichen sowie Altholz der Kategorie IV angenommen, behandelt und zwischengelagert werden.
    Die Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben nicht erforderlich ist.
    Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar ist.
    Bremen, den 30. Januar 2009
    Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa
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