Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Umstellung der Schrottlogistik im LD-Stahlwerk -
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Umstellung der Schrottlogistik im LD-Stahlwerk -
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) – Umstellung der Schrottlogistik im LD-Stahlwerk –
Die ArcelorMittal Bremen GmbH, Carl-Benz-Str. 30, 28237 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Änderung der bestehenden Schrottlogistik im LD-Stahlwerk auf dem Grundstück Auf den Delben 35 in 28237 Bremen beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 3.2a und b, Spalte 1 und Nummer 8.9b, Spalte 1 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 12. Mai 2011
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremen
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