Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Betriebszeitverlängerung Heizwerk Vahr, Kessel 5 -
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Betriebszeitverlängerung Heizwerk Vahr, Kessel 5 -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Betriebszeitverlängerung Heizwerk Vahr, Kessel 5 -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Betriebszeitverlängerung Heizwerk Vahr, Kessel 5 -

Die swb Erzeugung GmbH & Co. KG, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Änderung des Heizwerks Vahr, Kessel 5, auf dem Grundstück Emil-Sommer-Str. 11 in 28329 Bremen beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.1, Spalte 1 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter
www.umwelt.bremen.de
öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 20. Dezember 2012
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremen
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