Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Erweiterung der Gießhallenentstaubung am Hochofen 3 -
    DE - Landesrecht Bremen

    Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Erweiterung der Gießhallenentstaubung am Hochofen 3 -

    Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Erweiterung der Gießhallenentstaubung am Hochofen 3 -

    Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Erweiterung der Gießhallenentstaubung am Hochofen 3 -

    Die ArcelorMittal Bremen GmbH, Carl-Benz-Str. 30, 28237 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eine Genehmigung für die Erweiterung der Gießhallenentstaubung am Hochofen 3 auf dem Hüttengelände der ArcelorMittal Bremen GmbH, 28237 Bremen, beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 3.2.1 G und 3.2.2.1 GE des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
    Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
    Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
    Bremen, den 10. Dezember 2013
    Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremen
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