Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung einer Fledermaus-Überflughilfe im Zuge des BA 3/2 der A 281 -
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung einer Fledermaus-Überflughilfe im Zuge des BA 3/2 der A 281 -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung einer Fledermaus-Überflughilfe im Zuge des BA 3/2 der A 281 -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung einer Fledermaus-Überflughilfe im Zuge des BA 3/2 der A 281 -

Während der Herstellung des Bauabschnittes (BA) 3/2 der A 281 haben aktuelle Untersuchungen zu Fledermäusen das Erfordernis einer Überflughilfe für Teichfledermäuse im Bereich „Neue Kämpe Fleet“ ergeben. Es sollen daher in diesem Abschnitt der zukünftigen Autobahn auf einer Länge von 65 m im Mittelstreifen eine Fledermaus-Überflughilfe (hop-over) errichtet sowie in den Randbereichen dieses Autobahnabschnittes entsprechend hohe Hecken gepflanzt werden.
Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nicht ein und kann gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter
www.bauumwelt.bremen.de
öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 9. August 2014
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr -Oberste Landesstraßenbaubehörde-
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