Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 12/2024 - Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste / Zulassung von Tarifbeschäftigten zum Lehrgang zur/zum Verwaltungsfachwirt*in
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 12/2024 - Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste / Zulassung von Tarifbeschäftigten zum Lehrgang zur/zum Verwaltungsfachwirt*in
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nummer 12/2024 vom 05.09.2024
Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste / Zulassung von Tarifbeschäftigten zum Lehrgang zur/zum Verwaltungsfachwirt*in
Verteiler:
Alle Dienststellen
Über Verteilerlisten:
organisation@dienststelle.bremen.de
personal@dienststelle.bremen.de
Adressatenkreis:
alle Beschäftigten
Bezug (Rechtsnorm):
Der Senat hat im Rahmen der Ausbildungsplanung 2024 am 12. Dezember 2023 u.a. beschlossen, dass in diesem Jahr ein Lehrgang mit 20 Personen (12 Plätze für Beamt*innen gemäß
§ 26 Bremische Laufbahnverordnung
und 8 Plätze für Tarifbeschäftigte zur Aufstiegsfortbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt*in), eingerichtet wird. Nicht genutzte Platzkontingente einer Beschäftigtengruppe können bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen durch Bewerber*innen der anderen Gruppe besetzt werden.
Der Lehrgang beginnt voraussichtlich Mitte März 2025
Für die Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste gelten die
Richtlinien für den Aufstieg gemäß § 26 Bremische Laufbahnverordnung in der Fachrichtung Allgemeine Dienste vom 13. August 2024
(Brem. ABl. S. 1177).
Für die Zulassung zum Lehrgang zur/zum Verwaltungsfachwirt*in gelten die
Richtlinien für die Zulassung von Tarifbeschäftigten zum Lehrgang nach § 25 Absatz 3 und § 26 Absatz 2 und 3 der Bremischen Laufbahnverordnung vom 13. August 2024
(Brem. ABl. S. 1183).
Voraussetzungen
Gemäß der o.g. Richtlinien können zu dem Lehrgang zugelassen werden:
Beamt*innen
, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung die Voraussetzungen für den abgeschichteten Aufstieg nach
§ 26 BremLVO
in Verbindung mit
§ 25 BremLVO
erfüllen, d.h. wenn
-
ihre Eignung, Befähigung und fachliche Leistung dies rechtfertigen und
-
sie sich in ihrer bisherigen Dienstzeit mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A7 bewährt haben.
Die im zweiten Spiegelstrich genannte Voraussetzung muss nicht erfüllt sein, wenn Beamt*innen der Laufbahngruppe 1 eine für den Erwerb der Laufbahnbefähigung erforderliche Ausbildung mindestens mit der Gesamtnote „zwei“ abgeschlossen haben und während der Probezeit mit den ersten zwei Beurteilungen mindestens mit der Gesamtnote „vier“ beurteilt wurden.
Tarifbeschäftigte
, wenn sie
a)
erfolgreich die Ausbildung in den anerkannten Ausbildungsberufen „Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter“, „Fachangestellte für Bürokommunikation/Fachangestellter für Bürokommunikation“ abgeschlossen haben und eine mindestens dreijährige Berufspraxis ab Entgeltgruppe 6 TV-L / TVöD in der öffentlichen Verwaltung entsprechend den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage A Teil I zum TV-L nachweisen können, oder
b)
erfolgreich die Ausbildung in dem anerkannten Ausbildungsberuf „Kauffrau/ Kaufmann für Büromanagement“ im Bereich der zuständigen Stellen des öffentlichen Dienstes einschließlich einer dienstbegleitenden Unterweisung von in der Regel 420 Stunden absolviert haben und eine mindestens dreijährige Berufspraxis ab Entgeltgruppe 6 TV-L / TVöD in der öffentlichen Verwaltung entsprechend den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage A Teil I zum TV-L nachweisen können, oder
c)
mindestens eine sechsjährige Berufspraxis ab Entgeltgruppe 6 TV-L/TVöD in der öffentlichen Verwaltung entsprechend den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage A Teil I zum TV-L nachweisen können.
Die unter a) geforderte Zeit der Berufspraxis verkürzt sich um ein Jahr, wenn Tarifbeschäftigte die Ausbildung in den dort genannten Ausbildungsberufen mindestens mit der Gesamtnote „zwei“ abgeschlossen haben.
Auf die Zeiten der Berufspraxis kann die Hälfte von Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Jedoch kann höchstens ein Drittel der Berufspraxis durch Kindererziehungszeiten ersetzt werden.
Die Entscheidung über die Zulassung zum Auswahlverfahren trifft der Senator für Finanzen.
Bewerbungen / Bewerbungsschluss
Beamt*innen der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste sowie Tarifbeschäftigte, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können sich
bis Montag, 30. September 2024
bewerben.
Sollte eine Schwerbehinderung vorliegen, ist dies in der Bewerbung anzugeben.
Die aussagefähigen Bewerbungen (mit Lebenslauf) sind über die Beschäftigungsdienststelle an die folgenden Ansprechpartner*innen in den jeweiligen zuständigen obersten Dienstbehörden bzw. senatorische Dienststellen zu richten.
Hinweis:
Erfahrungen aus Bewerbungsverfahren der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es für eine erfolgreiche Bewerbung hilfreich ist, wenn sich die Bewerber*innen im Vorfeld intensiver mit ihrer Motivation für eine Bewerbung und mit Vorstellungen über die weitere berufliche Entwicklung auseinandersetzen. Unterstützend ist es in diesem Zusammenhang, wenn die Dienststellen bei der Analyse des Potentials, bei der Motivationsklärung, als auch bei Überlegungen zur weiteren beruflichen Entwicklung, den Bewerber*innen zur Seite stehen.
Folgende Ansprechpartner*innen sind in den obersten Dienstbehörden bzw. senatorischen Dienststellen zuständig:
Die Liste der Ansprechpartner*innen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen an dieser Stelle nicht angezeigt.
Beurteilung gemäß Ziffer 5 der Richtlinien über den Aufstieg bzw. Lehrgang
Für die Zulassung zum Auswahlverfahren ist von den Beschäftigungsdienststellen eine aktuelle anlassbezogene Beurteilung der bewerbenden Person zu erstellen. Die Grundlage für die Erstellung der Beurteilung sind die derzeit noch gültigen Richtlinien über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahnen der Allgemeinen Dienste (Beurteilungsrichtlinien Allgemeine Dienste) vom 15. Juli 2008 (
Brem.ABl. 2008, S. 505
). Für die Tarifbeschäftigten sind die genannten Richtlinien analog anzuwenden.
Um eine möglichst objektive, ausgewogene und sachgerechte Leistungsbeurteilung zu gewährleisten, wird von den 1. und 2. Beurteiler*innen ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Gewissenhaftigkeit, Unparteilichkeit und Sachkenntnis gefordert. 1. und 2. Beurteiler*innen sollen die zu Beurteilenden möglichst in einer entsprechenden Anforderungssituation erlebt haben und die Merkmale bewerten können.
Auswahlverfahren
Die Bewerber*innen, die die Voraussetzungen erfüllen und vom Senator für Finanzen zugelassen worden sind, nehmen an einem Auswahlverfahren teil, das der Senator für Finanzen nach einer von ihm erlassenen Verfahrensordnung durchführt.
Die obersten Dienstbehörden bzw. senatorischen Dienststellen werden gebeten, die eingereichten und geprüften Bewerbungen mit dem entsprechenden Vorblatt (
Anlage 1
) und den erstellten Beurteilungen spätestens bis
Freitag, 18. Oktober 2024
beim Senator für Finanzen, Referat 33, vorzulegen.
Ablauf und Inhalte des Auswahlverfahrens
Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Der
schriftliche Teil
des Auswahlverfahrens findet online in dem Zeitraum
11.-17.11.2024
statt. Der Zeitpunkt, wann man den Online-Test durchführen möchte, kann in dem genannten Zeitraum selbstgewählt werden.
Der
mündliche Teil
ist für die Zeit vom
18.-29.11.2024
vorgesehen.
Schriftlicher Teil:
Im schriftlichen Teil werden Kenntnisse und Fertigkeiten auf verschiedenen Gebieten getestet. Die Leistungen werden ausgewertet und zu einem Gesamtpunktwert zusammengefasst.
Mündlicher Teil:
Im mündlichen Teil wird das Verhalten der Bewerber*innen unter folgenden Merkmalen bewertet: Sachbezogenheit, Einfallsreichtum, Soziale Kompetenz/Teamfähigkeit, Kommunikation/Sprachlicher Ausdruck, Zielorientierte Initiative, Sicherheit/Belastbarkeit und berufsbezogene Motivation.
Gesamtergebnis
Die Ergebnisse im schriftlichen und im mündlichen Teil werden im Verhältnis 1:1 zu einem Ergebnis des Auswahlverfahrens zusammengefasst.
Aus der Gesamtnote der Beurteilung und dem Ergebnis des Auswahlverfahrens wird ein Gesamtergebnis errechnet. Bei der Berechnung des Gesamtergebnisses wird die Gesamtnote der Beurteilung mit 55 v.H. und das Ergebnis des Auswahlverfahrens mit 45 v.H. gewichtet (Ziffer 7 der o.g. Richtlinien). Das Gesamtergebnis wird auf zwei Stellen nach dem Komma berechnet. Weitere Nachkommastellen bleiben unberücksichtigt.
Abschließend wird eine Rangliste aller Bewerber*innen erstellt.
Zulassung
Bis zu der durch den Senat beschlossenen Höchstzahl der Zulassungen können die Bewerber*innen entsprechend der Rangliste zum Lehrgang zugelassen werden, sofern sie im Gesamtergebnis mindestens den Wert 2,75 erreicht haben. Die Entscheidung über die Zulassung zum Aufstieg bzw. Vorbereitungslehrgang erfolgt durch den Senator für Finanzen.
Lehrgang
Der dienst- bzw. berufsbegleitende Lehrgang beginnt mit einer Einführungswoche und wird an jeweils zwei Veranstaltungstagen (drei doppelstündige Unterrichtseinheiten) pro Woche fortgeführt. Der Lehrgang schließt nach zwei Jahren zunächst mit dem schriftlichen Teil der Prüfung ab. Die genauen Prüfungsanforderungen werden den Teilnehmenden rechtzeitig und umfassend bekanntgeben. Der zweite Teil des Lehrgangs dauert ein Jahr und schließt mit dem praktischen Teil der Prüfung ab, der aus einer schriftlichen Prüfungsarbeit und einem Prüfungsgespräch besteht. Der zweite Teil des Lehrgangs wird vom Senator für Finanzen bei Bedarf angeboten.
Einführungszeit / Abschluss
Beamt*innen
Den zum Aufstieg zugelassenen Beamt*innen werden während der Einführungszeit gemäß
§ 26 BremLVO
Aufgaben der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeine Dienste übertragen. Mit dem Abschluss des schriftlichen Teils der Fortbildungsprüfung reicht die jeweils zuständige oberste Dienstbehörde beim Senator für Finanzen eine Bescheinigung darüber ein, dass den Beamt*innen während der Einführungszeit die in Satz 1 genannten Aufgaben übertragen wurden. Liegt die Bescheinigung der obersten Dienstbehörde vor und haben die Beamt*innen den ersten Teil der Prüfung bestanden, stellt der Senator für Finanzen eine Bescheinigung über das Vorliegen der eingeschränkten Laufbahnbefähigung gemäß
§ 26 BremLVO
für die Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste aus. Ein Amt der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt darf erst verliehen werden, wenn nach Erwerb dieser Befähigung eine Bewährung in den Aufgaben der neuen Laufbahn festgestellt wurde. Die Bewährungszeit soll ein Jahr nicht überschreiten. Mit der eingeschränkten Laufbahnbefähigung darf den Beamt*innen höchstens ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A11 übertragen werden.
Im zweiten Teil des Lehrgangs werden die zugelassenen Beamt*innen in die Aufgaben der neuen Laufbahngruppe im Rahmen einer allgemeinen wissenschaftlich orientierten Ausbildung eingeführt. Während der Einführungszeit werden den Beamt*innen dienstliche Aufgaben der neuen Laufbahn übertragen, dieses wird von der jeweiligen obersten Dienstbehörde bescheinigt und ist ebenfalls dem Senator für Finanzen vorzulegen. Mit dem Bestehen des praktischen Teils der Prüfung und der Vorlage der Bescheinigung erwerben die Beamt*innen die uneingeschränkte Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeine Dienste.
Tarifbeschäftigte
Tarifbeschäftigte erwerben den Abschluss „Verwaltungsfachwirt*in“ mit der erfolgreich bestandenen Prüfung (beide Teile) gemäß der
Verwaltungsvorschrift über die Anforderungen des Lehrgangs und der Prüfung nach § 25 Absatz 3 und § 26 Absatz 2 und 3 der Bremischen Laufbahnverordnung
in jeweils geltenden Fassung.
Hinweise zur Mitbestimmung
Die Zulassung zum Aufstieg unterliegt der Mitbestimmung. Dabei sind die örtlichen Interessenvertretungen zu beteiligen.
Kontakt
Der Senator für Finanzen Referat 33 Am Tabakquartier 56 28197 Bremen Telefon: 361-5463 E-Mail: fortbildung@finanzen.bremen.de
Anlage
Vorblatt für die Bewerbung
Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)
Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.
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