Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Brandenburg (VV-HSBbg)
Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Brandenburg (VV-HSBbg)
vom 10. März 2022 ( ABl./22, [Nr. 14] , S.355)
I.
Das Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens nach § 49a des Haushaltsgrundsätzegesetzes (kurz: Gremium) überprüft jährlich die Standards für kamerale und doppische Haushalte sowie für Produkthaushalte und veröffentlicht diese im Internet auf der Seite des Bundesfinanzministeriums. Die erarbeiteten Standards werden jeweils durch die Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder umgesetzt.
Das Gremium hat auf seinen jährlichen Sitzungen der Jahre 2019 bis 2021 grundlegende Überarbeitungen des Gruppierungsplans mit Zuordnungshinweisen (GPL) sowie Anpassungen am Funktionenplan mit Zuordnungshinweisen (FPL) beschlossen. Zudem wurden Änderungen der „Allgemeinen Vorschriften zum Gruppierungsplan“ sowie der „Allgemeinen Vorschriften zum Funktionenplan“ vorgenommen.
In Brandenburg sind diese Regelungen insgesamt in der Verwaltungsvorschrift zur Haushaltssystematik (VV-HSBbg, kurz VV-HS) enthalten, die hier vollständig neu gefasst veröffentlicht wird.
Die VV-HSBbg finden erstmalig bei der Aufstellung des Doppelhaushalts für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 in der anliegenden Fassung Anwendung. Zu diesem Zweck wurden die Ressorts mit dem Aufstellungsrundschreiben für den Doppelhaushalt 2023 - 2024 auf die Änderungen hingewiesen.
II.
Die Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Brandenburg (VV-HSBbg) werden wie folgt gefasst:
„Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik
des Landes Brandenburg
(VV-HSBbg)
Vom 10. März 2022
Inhalt:
Allgemeine Vorschriften zum Gruppierungsplan
Gruppierungsplan (GPL)
Allgemeine Vorschriften zum Funktionenplan
Funktionenplan (FPL)
Allgemeine Vorschriften zum Gruppierungsplan
1 Gliederung
Der Gruppierungsplan gliedert sich für Bund und Länder übereinstimmend in
Hauptgruppen - Gliederungseinheit mit einer einstelligen Zahl,
Obergruppen - Gliederungseinheit mit einer zweistelligen Zahl,
Gruppen - Gliederungseinheit mit einer dreistelligen Zahl.
Die Hauptgruppen beginnen mit der Ziffer 0, die Obergruppen mit der Ziffer 1.
Die Ordnung der Einnahme- und Ausgabearten nach dem Gruppierungsplan orientiert sich in erster Linie an Kriterien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge. Eine konsequente Anwendung ist notwendig für die Bereitstellung von Grunddaten für die Berechnung des Staatskontos.
2 Zuordnungshinweise; Schwerpunktprinzip
Durch Zuordnungshinweise werden die Gliederungseinheiten verbindlich erläutert. Die Zuordnungshinweise enthalten auch Abgrenzungen zu und Verweise auf andere Hauptgruppen, Obergruppen und Gruppen. Sie sind nicht abschließend, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist.
Sollen Einnahmen oder Ausgaben verschiedener Arten zusammengefasst werden, weil eine Aufteilung nicht vertretbar ist, so ist nach dem Schwerpunkt zuzuordnen.
3 Begriffsbestimmungen
3.1 Zuweisungen und Zuschüsse
Zuweisungen sind einmalige oder laufende Geldleistungen innerhalb des öffentlichen Bereichs. Zuschüsse sind Geldleistungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen. Hierzu gehören auch Erstattungen innerhalb des öffentlichen Bereichs oder zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen, insbesondere als Ersatz für entstandene Ausgaben. Keine Zuweisungen und Zuschüsse sind Zahlungen, die ein marktübliches oder marktähnliches Entgelt oder eine öffentliche Abgabe darstellen.
3.2 Zahlungen innerhalb des öffentlichen Bereichs
Einnahmen: Obergruppen/Gruppen 15, 17, 21 bis 23, 291 bis 293, 31, 33 Ausgaben: Obergruppen/Gruppen 56, 58, 61 bis 63, 691 bis 693, 85, 88
Zum
öffentlichen Bereich
im Sinne des Gruppierungsplans gehören:
die Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände,
die Sozialversicherungsträger: z. B.
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung, der sozialen Pflegeversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit (öffentliche Zusatzversorgungskassen, wie z. B. die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, gehören zu den öffentlichen Unternehmen, siehe Nr.
3.3),
die Sondervermögen der Gebietskörperschaften und der Sozialversicherungsträger, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung (Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung siehe Nr. 3.3),
die Zweckverbände: Verbände und sonstige Organisationen, die kommunale Aufgaben erfüllen, rechtlich selbständig sind und mindestens eine kommunale Gebietskörperschaft (Gemeinde oder Gemeindeverband) zum Mitglied haben.
3.3 Zahlungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen im Inland
Einnahmen: Obergruppen/Gruppen 14, 16, 18, 26 bis 28, 297 bis 299, 32, 34 Ausgaben: Obergruppen/Gruppen 57, 59, 66 bis 68, 697 bis 699, 86, 87, 89
Zum sonstigen Bereich im Sinne des Gruppierungsplans zählen im Inland die natürlichen Personen, die privaten Einrichtungen, die öffentlichen Einrichtungen, soweit sie nicht unter Nr. 3.2 aufgeführt sind, sowie die privaten und öffentlichen Unternehmen. Falls der Empfänger die öffentlichen Mittel nur verwaltet oder weiterleitet, so kann eine Zuordnung nach den Begünstigten in Betracht kommen. So sind z. B. Subventionen, die zwar an wirtschaftliche Organisationen ausgezahlt, von diesen aber an begünstigte Unternehmen weitergeleitet werden, den Unternehmen zuzuordnen.
Zu den Unternehmen zählen alle wirtschaftlichen Institutionen, die vorwiegend Waren und Dienstleistungen produzieren bzw.
erbringen und diese gegen spezielles Entgelt verkaufen, das in der Regel Überschüsse abwirft oder mindestens die Kosten deckt. Hierzu gehören u. a.
auch landwirtschaftliche Betriebe, Handwerksbetriebe, Ein- und Verkaufsvereinigungen (auch in genossenschaftlicher Form) sowie Arbeitsstätten der freien Berufe. Einrichtungen sind demgegenüber Institutionen ohne unternehmerische Aufgabenstellung. Gemeinnützige GmbH (gGmbH) sind als Einrichtungen zu behandeln (Gruppen 684, 685, 893 und 894).
Öffentliche Unternehmen
sind:
Eigene Betriebe des Bundes und der Länder im Sinne des § 26 BHO
/ LHO
,
Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung und eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung,
Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts,
Unternehmen des privaten Rechts (z. B. AG
, GmbH
, eGmbH)
, wenn Bund, Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände überwiegend, d. h.
mit mehr als 50 v. H.
des Nennkapitals (Grund- oder Stammkapital) oder des Stimmrechts, unmittelbar oder mittelbar (z. B. über eine Holding) beteiligt sind.
Öffentliche Einrichtungen
sind:
juristische Personen des öffentlichen Rechts (soweit nicht unter Nr. 3.2 genannt), die keine Unternehmen sind,
juristische Personen des privaten Rechts ohne unternehmerische Aufgabenstellung, wenn Bund, Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände überwiegend, d. h. mit mehr als 50 v. H. des Nennkapitals (Grund- oder Stammkapital) oder des Stimmrechts, unmittelbar oder mittelbar (z. B. über eine Holding) beteiligt sind,
juristische Personen des privaten Rechts in der Form von Stiftungen und Vereinen sowie Gesellschaften des privaten Rechts, bei denen die öffentliche Hand aufgrund der Satzung oder ähnlichen beherrschenden Einfluss ausübt.
3.4 Zahlungen zwischen Inland und Ausland
Einnahmen: Obergruppen 14, 16, 18, 26 bis 29, 32, 34 Ausgaben: Obergruppen 57, 59, 66 bis 69, 83, 86, 89
Für die Behandlung von Zahlungen vom und an das Ausland ist in der Regel von dem Einzahler oder von dem Erstempfänger auszugehen. Bei Zahlungen von und an Vermittlungsstellen mit Sitz im Inland kann jedoch auch eine Zahlung vom oder an das Ausland in Betracht kommen, z. B.
Zahlungen an ausländische Staaten, juristische oder natürliche Personen im Ausland durch Vermittlung von Banken,
Abwicklung von Lieferungen und Leistungen über inländische Vertreter von Unternehmen im Ausland,
Zahlungen von Renten und anderen Geldleistungen an im Ausland wohnende Personen auf Konten bei Inlandsbanken, z. B. Wiedergutmachungsleistungen, Zahlungen aus Lieferungsverträgen.
Dagegen ist die Übertragung von Geldmitteln an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verwendung für Entwicklungshilfe als Zahlung im Inland zu behandeln.
3.5 Wertgrenzen
3.5.1 Die für die Beschaffung von beweglichen Sachen geltenden Wertgrenzen für den Einzelfall (Erwerb je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf) ergeben sich aus den Zuordnungshinweisen im Gruppierungsplan. Die dort genannten Beträge verstehen sich einschl.
Umsatzsteuer.
3.5.2 Für Baumaßnahmen können sich Wertgrenzen aus besonderen Bestimmungen, z. B. baufachlichen Bestimmungen, ergeben.
Gruppierungsplan
0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel
01 Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage
011 Lohnsteuer
012 Veranlagte Einkommensteuer
013 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge)
014 Körperschaftsteuer
015 Umsatzsteuer
016 Einfuhrumsatzsteuer
017 Gewerbesteuerumlage
018 Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge
02 EU-Eigenmittel (nur Bund)
021 Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU
022 BNE
-Eigenmittel der EU
023 Zölle
024 Abschöpfungen
03/04 Bundessteuern
031 Energiesteuer
032 Tabaksteuer
033 Alkoholsteuer
034 Schaumweinsteuer
035 Kaffeesteuer
036 Versicherungsteuer
037 Stromsteuer
038 Kraftfahrzeugsteuer
039 Luftverkehrsteuer
041 Kernbrennstoffsteuer
044 Solidaritätszuschlag
049 Sonstige Bundessteuern
05/06 Landessteuern
051 Vermögensteuer
052 Erbschaftsteuer
053 Grunderwerbsteuer
055 Totalisatorsteuer
056 Andere Rennwettsteuern
057 Lotteriesteuer
058 Andere Steuern nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz
059 Feuerschutzsteuer
061 Biersteuer
069 Sonstige Landessteuern
07/08 Gemeindesteuern
071 Gemeindeanteil an der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer
072 Grundsteuer A
073 Grundsteuer B
075 Gewerbesteuer
076 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
077 Gewerbesteuerumlage
Gewerbesteuerumlage, die an den Bund und an die Länderebene des Stadtstaates gezahlt wird. Es erfolgt ein Nachweis mit negativem Vorzeichen.
078 Gemeindeanteil an der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge
079 Gewerbesteuer im länderangrenzenden Küstengewässer oder Festlandsockel (abzüglich Gewerbesteuerumlage)
082 Vergnügungssteuern
Spielvergnügungsteuer
083 Hundesteuer
089 Sonstige Gemeindesteuern (nur Stadtstaaten)
09 Steuerähnliche Abgaben
092 Münzeinnahmen (nur Bund)
093 Abgaben von Spielbanken
099 Sonstige steuerähnliche Abgaben
1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.
11 Verwaltungseinnahmen
111 Gebühren, sonstige Entgelte
Gebühren und Auslagen aller Art, die in Gesetzen, Verordnungen, Gebührenordnungen, Satzungen usw.
für Leistungen der Verwaltung und der Gerichte festgelegt sind, soweit nicht Gruppe 112
Tarifliche und gebührenartige Entgelte, die auf abgabenrechtlichen Vorschriften beruhen, einschl. Benutzungsgebühren und -entgelte für die Inanspruchnahme von Anstalten und Einrichtungen
Beiträge im Sinne des Abgabenrechts, soweit nicht Gruppe 341
Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)
112 Geldstrafen, Geldbußen und Zwangsgelder (einschl. der damit zusammenhängenden Gerichts- und Verwaltungskosten)
Geldstrafen, Ordnungsstrafen, Disziplinarstrafen, Sühnegelder, Geldbußen, Verwarnungsgelder und Zwangsgelder einschl. damit zusammenhängender Prozesskosten usw.
119 Sonstige Verwaltungseinnahmen
Einnahmen aus Veröffentlichungen, Verkauf und Vertrieb amtlicher Drucksachen, Ausschreibungsunterlagen usw.
Ersatzleistungen und andere Entschädigungen aus Versicherungsverträgen und von Privaten für Schäden
Stundungs- und Verzugszinsen, Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge (nur soweit die Buchung zusammen mit der Hauptforderung nicht möglich ist)
Einnahmen aus Aufträgen Dritter
Einnahmen aus Untersuchungen, Vorträgen, Gutachten, Beratungen und aus anderen Inanspruchnahmen der Verwaltung
Zugunsten der Staatskasse eingezogene Vermögenswerte
Einnahmen aus der Verwertung von Pfändern
Einnahmen aus Fundsachen
Einnahmen aus dem Verkauf von Altmaterial und Abfällen, soweit nicht aus wirtschaftlicher Tätigkeit (siehe Gruppe 125)
Einnahmen aus dem Verfall von Kautionen
Einnahmen aus Regressen
Vertragsstrafen, soweit nicht bei der Hauptforderung
Einnahmen aus Erbschaften, Anfall eines Vereinsvermögens (§ 46 BGB
) und Stiftungsvermögens (§ 88 BGB)
Haftungsentschädigungen
Rückzahlungen aufgrund von Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofes
Rückzahlung überzahlter Beträge, Frachterstattungen
Kostenbeiträge für private Benutzung amtlicher Fernsprechanschlüsse sowie verwaltungseigener Geräte, Fahrzeuge usw.
Ablieferungen aus Nebenbeschäftigungen und von Tantiemen der Beschäftigten, Honorarabgaben
Sonstige Verwaltungseinnahmen von geringerer Bedeutung, die nach ihrer Zweckbestimmung keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können
12 Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)
121 Einnahmen aus Gewinnen von Unternehmen und Beteiligungen
Ablieferungen eigener Unternehmen des Bundes und der Länder ohne Rücksicht auf die Rechtsform sowie aus Beteiligungen an Unternehmen, und zwar
Dividenden, Gewinnanteile, Gewinnbeteiligungen, Gewinn- und Überschussablieferungen
Die Einnahmen im Haushaltsplan brutto veranschlagter Unternehmen sind nach ihrer Zweckbestimmung den entsprechenden Gruppen zuzuordnen.
122 Konzessionsabgaben
Vertragsmäßige Abgaben von Unternehmen für die Einräumung eines bevorzugten Nutzungsrechts am öffentlichen Eigentum, wie z. B.
Einnahmen aus der Erteilung einer Erlaubnis zum Aufsuchen und Gewinnen der Bodenschätze (z. B. Erdöl, Erdgas, Kalisalz, Eisenerz)
Einräumung der Wegenutzung
Abgaben von Lotterieveranstaltern sowie Wettunternehmen
123 Einnahmen aus staatlichen Glücksspielen
Gewinnablieferungen/Reinerträge aus den staatlichen Wetten und Lotterien
124 Mieten und Pachten
Einnahmen aus der Überlassung von Vermögensgegenständen zur Nutzung, wie z. B. Mieten, Pachten, Erbbauzinsen, Leasingraten und Einnahmen aus Lizenzen, soweit nicht Gruppe 126
125 Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit
Einnahmen aus z. B.
Holzverkäufen und andere Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Forsten
dem Verkauf von Erzeugnissen der Versuchsgüter, Versuchsfelder und anderer Einrichtungen sowie von Erzeugnissen der Werkstättenbetriebe/Arbeitsbetriebe
dem Verkauf von Jagd- und Fischereierzeugnissen
sonstigen Betriebszweigen (z. B. Einnahmen aus Vermessungsarbeiten, kartographischen Arbeiten, Verkauf von Karten, Katalogen)
der Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung
dem Verkauf von Material durch Bauhöfe und Materiallager an Dritte
126 Einnahmen aus der Bereitstellung natürlicher Ressourcen
Einnahmen aus der Verwertung (nicht Erteilung, siehe Gruppe 122) des Nutzungsrechts an den nachstehend abschließend genannten natürlichen Ressourcen
Jagd- und Fischereipacht
Pachten für land- und forstwirtschaftliche Flächen
Pachten für Gewässer
Pachten für den Abbau von Bodenschätzen
Mobilfunkfrequenzen
129 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)
Einnahmen, die den Gruppen 121 bis 126 nicht zugeordnet werden können
13 Einnahmen aus der Veräußerung von Gegenständen und Beteiligungen, aus Kapitalrückzahlungen und dgl.
131 Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen, soweit nicht Gruppe 135
Einnahmen aus der Veräußerung von bebauten Grundstücken, Grundstücksbestandteilen (z. B. Gebäuden, Bauwerken zu Abbrucharbeiten) und diesbezüglichen beschränkt dinglichen Rechten
132 Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen
Soweit nicht bei Gruppe 119 oder 125
133 Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen
Einnahmen aus der Veräußerung von Forderungen
Einnahmen aus der Veräußerung von Anteilsrechten an Unternehmen, Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren
Einnahmen aus der Herabsetzung des Kapitals oder der Abwicklung von Unternehmen
134 Kapitalrückzahlungen
135 Einnahmen aus der Veräußerung von unbebauten Grundstücken
Einnahmen aus der Veräußerung von unbebauten Grundstücken und diesbezüglich beschränkt dinglichen Rechten
14 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen
Rückflüsse und andere Einnahmen aus der Inanspruchnahme aus Bürgschafts-, Garantie- oder sonstigen Gewährleistungsverträgen
141 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland
146 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Ausland
15 Zinseinnahmen aus dem öffentlichen Bereich
Zinseinnahmen aus Darlehensgewährung
Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
151 Zinseinnahmen vom Bund
152 Zinseinnahmen von Ländern
153 Zinseinnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
154 Zinseinnahmen von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
156 Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
157 Zinseinnahmen von Zweckverbänden
16 Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen
161 Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften
162 Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland
Zinsen von z. B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten für Darlehen
Zinsen von Wertpapieren, aus Rücklagenbeständen, Stiftungsvermögen
166 Zinseinnahmen aus dem Ausland
17 Darlehensrückflüsse aus dem öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
171 Darlehensrückflüsse vom Bund
172 Darlehensrückflüsse von Ländern
173 Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden
174 Darlehensrückflüsse von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
176 Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
177 Darlehensrückflüsse von Zweckverbänden
18 Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen
181 Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften
182 Sonstige Darlehensrückflüsse aus dem Inland
Darlehensrückflüsse von z. B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten im Inland
186 Darlehensrückflüsse aus dem Ausland
2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
Zur Abgrenzung von Zuweisungen und Zuschüssen siehe Nr. 3.1 der allgemeinen Vorschriften
Zur Abgrenzung der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen siehe Hauptgruppe 3
21 Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
Zuweisungen, die ohne Zweckbindung an einen Aufgabenbereich (Funktion) dem Gesamthaushalt als allgemeine Deckungsmittel zugeführt werden, insbesondere Zuweisungen im Rahmen des gesetzlich geregelten Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften
211 Allgemeine Zuweisungen vom Bund
Zuweisungen des Bundes für finanzschwache Länder
212 Allgemeine Zuweisungen von Ländern
Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs
213 Allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
Landesumlagen
214 Allgemeine Zuweisungen von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
216 Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
217 Allgemeine Zuweisungen von Zweckverbänden
22 Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
Zuweisungen zur Erleichterung des Schuldendienstes für auf dem Kapitalmarkt aufgenommene Darlehen und Anleihen, vorwiegend zur Verbilligung der Zinsleistungen
221 Schuldendiensthilfen vom Bund
222 Schuldendiensthilfen von Ländern
223 Schuldendiensthilfen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
224 Schuldendiensthilfen von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
226 Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
227 Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden
23 Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
Zweckgebundene Zuweisungen als Beteiligung an Gemeinschaftsaufgaben und zur Förderung von originären Aufgaben der einzelnen Bereiche
Leistungen, die im Rahmen der Lastenverteilung von einer Körperschaft des öffentlichen Bereichs voll oder teilweise zu tragen und an einen vorläufigen oder mit der Aufgabenerfüllung beauftragten Träger zu erstatten sind
Gesetzlich oder durch Verwaltungsabkommen geregelte Erstattungen von Verwaltungsausgaben innerhalb des öffentlichen Bereichs
231 Sonstige Zuweisungen vom Bund
Erstattung
von Ausgaben für die Bundestags- und Europawahl
von Kriegsfolgenhilfeleistungen
des Anteils des Bundes am Wohngeld
von Ausgaben für die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten usw.
von Ausgaben für statistische Erhebungen
232 Sonstige Zuweisungen von Ländern
Erstattung für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen
233 Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
234 Sonstige Zuweisungen von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
235 Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
236 Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
237 Sonstige Zuweisungen von Zweckverbänden
26 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen
Zu Schuldendiensthilfen siehe Erläuterungen zu Obergruppe 22
261 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Inland
Erstattungen von Verwaltungsausgaben durch
Banken und Versicherungen
Stiftungen und Fonds
Religionsgemeinschaften für die Erhebung der Kirchensteuer
266 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland, soweit nicht von der EU
27 Zuschüsse von der EU
271 Erstattungen von der EU
272 Sonstige Zuschüsse von der EU
28 Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen
281 Sonstige Erstattungen aus dem Inland
282 Sonstige Zuschüsse aus dem Inland
Förderungs- und Kostenbeiträge Dritter (Körperschaften, Verbände, Stiftungen, Vereine, Private), Spenden
286 Sonstige Erstattungen aus dem Ausland, soweit nicht von der EU
Erstattungen von der EU sind bei Gruppe 271 nachzuweisen
287 Sonstige Zuschüsse aus dem Ausland, soweit nicht von der EU
Sonstige Zuschüsse von der EU sind bei Gruppe 272 nachzuweisen
29 Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 69
291 Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen
292 Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht Investitionszuweisungen
293 Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht Investitionszuweisungen
297 Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse
298 Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse
299 Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse
3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen
Schuldenaufnahmen
Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite sind mit dem Nominalbetrag, Diskontpapiere sind mit dem abgezinsten Betrag zu veranschlagen
Ausgaben für Disagio-, Geldbeschaffung und zur Optimierung der Kreditkonditionen sind den entsprechenden Ausgabearten zuzuordnen
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
Einnahmen, die zur Finanzierung der bei den Hauptgruppen 7 oder 8 nachzuweisenden Investitionsausgaben bestimmt sind
Besondere Finanzierungseinnahmen sind
Entnahmen aus Rücklagen und anderen Vermögensbeständen (Fonds, Stöcke usw.)
Übertragene Überschüsse aus Vorjahren
Zum Ausgleich des Haushaltsplans veranschlagte globale Mehr- und Mindereinnahmen
Haushaltstechnische Verrechnungen
31 Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen Zusammenschlüssen, soweit zur Aufgabenfinanzierung
311 Schuldenaufnahmen beim Bund
312 Schuldenaufnahmen bei Ländern
313 Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden
314 Schuldenaufnahmen bei Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
317 Schuldenaufnahmen bei Zweckverbänden
32 Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt
Der Kreditmarkt ist im weitesten Sinne zu verstehen, d. h. ohne Rücksicht auf die Verschuldungsform und auf die Unternehmensform des Kreditgebers. Hierzu gehören neben Anleihen, Kassenobligationen und Schuldbuchforderungen die Schuldenaufnahmen bei Banken, Sparkassen, sonstigen Geldinstituten und Versicherungen sowie auch bei den in der Obergruppe 31 genannten Einheiten, soweit die Schuldenaufnahme der allgemeinen Haushaltsfinanzierung (sog. Ausgabenfinanzierung) und nicht der Finanzierung zu erledigender konkreter Aufgaben (sog. Aufgabenfinanzierung, dann Obergruppe 31) dient. Spiegelbildlich dient die Kreditgewährung den in der Obergruppe 31 genannten Einheiten in diesen Fällen der Geldanlage.
321 Schuldenaufnahmen bei öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften
322 Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit
325 Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen Kreditmarkt im Inland
326 Schuldenaufnahmen im Ausland
33 Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
331 Zuweisungen für Investitionen vom Bund
332 Zuweisungen für Investitionen von Ländern
333 Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
334 Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
336 Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
337 Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden
34 Beiträge und sonstige Zuschüsse für Investitionen
341 Beiträge
Beiträge Dritter (sonstige Körperschaften, Verbände, Vereine u.
dgl., private und öffentliche Unternehmen, private Haushalte) zu gemeinsam finanzierten einzelnen Investitionsvorhaben
Beiträge von Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden zur Deckung der Kosten für die Herstellung von Anlagen, die durch das öffentliche Interesse erforderlich werden, z. B. Anliegerbeiträge, Beiträge zu Straßenkosten u. Ä.
342 Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Inland
346 Zuschüsse für Investitionen von der EU
347 Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland, soweit nicht von der EU
35 Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken
Allgemeine und zweckgebundene, d. h. für Einzelzwecke gebildete Rücklagen, Fonds, Stöcke und andere Vermögensbestände/-bestandteile mit besonderen Zweckbestimmungen
352 Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage
355 Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage
356 Entnahmen aus Fonds und Stöcken
359 Entnahmen aus sonstigen Rücklagen
36 Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre
Nachweis der Übertragung von Überschüssen
37 Globale Mehr- und Mindereinnahmen
371 Globale Mehreinnahmen
Einnahmen, die zwar erwartet werden, aber noch nicht nach dem Entstehungsgrund auf die anderen Einnahmearten aufgeteilt werden können
372 Globale Mindereinnahmen
Vorsorgliche Veranschlagung von Mindereinnahmen, wenn in verschiedenen Bereichen des Haushaltsplans die veranschlagten Einnahmen nicht in voller Höhe erwartet werden
38 Haushaltstechnische Verrechnungen
381 Verrechnungen zwischen Kapiteln
Verrechnungen zwischen Einzelplänen und Kapiteln sowie Verrechnungen anteiliger Einnahmen und Ausgaben an zentral veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (z. B. Versorgungsausgaben)
Die Einnahmen der Gruppe 381 müssen den Ausgaben der Gruppe 981 entsprechen.
382 Durchlaufende Posten
Durchlaufende Posten sind Beträge, die für andere vereinnahmt und in gleicher Höhe an diese weitergeleitet werden, ohne dass die Gebietskörperschaft an der Bewirtschaftung beteiligt ist oder bei der Verwendung der Mittel in irgendeiner Form mitwirkt (z. B. Durchlaufspenden)
384 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)
385 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)
386 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)
389 Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen
4 Personalausgaben
Bezüge, Entgelte und sonstige personalbezogene Ausgaben sowie vermögenswirksame Leistungen an Personen, die in einem Dienst-, Amts-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zur Gebietskörperschaft stehen, z. B. planmäßige Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst, Aushilfs- und Vertretungskräfte, Teilzeitbeschäftigte, Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamte, Abgeordnete, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer usw., sowie Versorgungsbezüge für diese Personen
Nicht zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für Leistungen aufgrund von Werkverträgen oder vergleichbaren Vertragsformen, z. B. Honorare an Sachverständige
41 Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige
411 Aufwendungen für Abgeordnete
Ausgaben für Aufwendungen der Präsidentinnen, Präsidenten, Vizepräsidentinnen, Vizepräsidenten und Mitglieder des Bundestags, Bundesrats, des Landtages, der Bürgerschaft und des Abgeordnetenhauses, z. B.
Aufwandsentschädigungen, Grundentschädigungen, Diäten
Versicherungen
Pauschalierte Reisekosten
Sonstige Reisekosten, Sitzungsgelder, Erstattung barer Auslagen
412 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige
Entschädigungen für ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst, z. B.
Aufwandsentschädigung an ehrenamtliche Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter und Wahlvorstände
Ausgaben für Beiräte (einschl. Reisekosten), soweit nicht Gruppe 526
Ausgaben für Mitglieder der Bezirksversammlungen, der Bezirksverordnetenversammlungen sowie der Stadtverordnetenversammlung
Aufwandsentschädigung an Deputierte
42 Bezüge, Entgelte und Nebenleistungen
421 Bezüge der Bundespräsidentin, des Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin, des Bundeskanzlers, der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Bürgermeisterinnen, der Bürgermeister, der Ministerinnen, der Minister, der Senatorinnen, der Senatoren, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen, der Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und Amtsträger
422 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter
Grundgehalt
Familienzuschlag
Zuschüsse zum Grundgehalt
Altersteilzeitzuschlag
Zulagen
Vergütungen, z. B. für Mehrarbeit und Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst
Auslandsdienstbezüge, Kaufkraftausgleich
Leistungsstufen, Leistungsprämien und -zulagen
Anwärterbezüge
Vermögenswirksame Leistungen
Sonderzuwendungen/-zahlungen
Aufwandsentschädigungen
Abfindungen und Übergangsgelder
Jubiläumszuwendungen (ohne Sachzuwendungen)
Ausgaben für die Nachversicherung für ausgeschiedene Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter
Schulbeihilfen
Bekleidungsentschädigungen bei angeordneter Teilnahme an Manövern, Übungen, Katastropheneinsätzen u. Ä.
423 Bezüge und Nebenleistungen der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, Wehrsold und Nebenleistungen der Freiwilligen Wehrdienst Leistenden sowie Restzahlungen von Sold der Zivildienstleistenden (nur Bund)
Grundgehalt
Familienzuschlag
Altersteilzeitzuschlag
Zulagen
Vergütungen
Auslandsdienstbezüge, Kaufkraftausgleich
Leistungsstufen, Leistungsprämien und -zulagen
Vermögenswirksame Leistungen
Aufwandsentschädigungen
Ausgaben für die Nachversicherung für ausgeschiedene Soldatinnen und Soldaten
Abfindungen und Übergangsgelder
Jubiläumszuwendungen (ohne Sachzuwendungen)
Versicherungsbeiträge für Dienstleistende
Wehrsold, besondere Vergütung, Wehrdienstzuschlag, Entlassungsgeld, erhöhter Wehrsold, Mehrarbeitsvergütung, Auslandsverwendungszuschlag für nicht mandatierte Einsätze für Freiwilligen Wehrdienst Leistende
424 Zuführung an die Versorgungsrücklage
Zuführungen an die Sondervermögen nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz bzw. den entsprechenden Gesetzen der Länder aus der Verminderung der Besoldungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage
427 Beschäftigungsentgelte, Vergütungen, Honorare für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige
Entgelt für Stellvertretung und Aushilfe
Vergütungen an Praktikantinnen, Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre
Vergütungen nach Heuertarifen
Vergütungen für nebenberuflich tätige Personen, die ihren Hauptberuf außerhalb der Staatsverwaltung ausüben
Honorare für Dozentinnen, Dozenten und Prüfungskräfte, und zwar auch dann, wenn es sich um Beschäftigte der Gebietskörperschaften handelt, die an eigenen Einrichtungen nebenamtlich tätig sind
Honorare für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Sachverständige, soweit nicht Gruppe 526
Vergütungen für Gastprofessuren, Lehraufträge und Vorträge
Vergütungen für nebenamtliche Leitung von Instituten
Vergütungen für nebenberuflich tätige Sportlehrerinnen und Sportlehrer
Vergütungen für Austauschlehrerinnen und Austauschlehrer
Vergütungen für Pfarrerinnen und Pfarrer als Religionslehrerinnen und Religionslehrer
428 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Tarifliche, übertarifliche und außertarifliche Entgelte
Aufstockungsbeträge/-leistungen nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit
Vermögenswirksame Leistungen
Sozialversicherungsbeiträge, -zuschüsse sowie -zulagen des Arbeitgebers
Umlagen, Beiträge und Sanierungsgelder zur zusätzlichen/betrieblichen Altersversorgung (zuzüglich pauschaler Lohnsteuer)
Abfindungen
Aufwandsentschädigungen
Mehrarbeits- und Überstundenentgelt sowie Zeitzuschläge für Überstunden
Leistungsentgelte, -prämien und -zulagen
Strukturausgleiche
Persönliche Zulagen
Zeitzuschläge und Schichtzulagen
Erschwerniszuschläge
Sonderzuwendungen/-zahlungen
Jubiläumsgelder
Schulbeihilfen
429 Nicht aufteilbare Bezüge, Entgelte und Nebenleistungen
Zusammenfassung von Bezügen, Entgelten und Nebenleistungen, die nicht auf die Gruppen 421 bis 428 aufgeteilt werden können
43 Versorgungsbezüge und dgl.
431 Versorgungsbezüge der Bundespräsidentinnen, der Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerinnen, der Bundeskanzler, der Ministerpräsidentinnen, der Ministerpräsidenten, der Bürgermeisterinnen, der Bürgermeister, der Ministerinnen, der Minister, der Senatorinnen, der Senatoren, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen, der Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und Amtsträger
432 Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter
Wartegelder, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge, Emeritierungsbezüge, Unterhaltsbeiträge für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter nach dem Beamtenrecht
Alters- und Hinterbliebenenaltersgeld
Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz
433 Versorgungsbezüge der Soldatinnen und Soldaten (nur Bund)
434 Zuführung an die Versorgungsrücklage
Zuführungen an die Sondervermögen nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz bzw. den entsprechenden Gesetzen der Länder aus der Verminderung der Versorgungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage
437 Versorgungsbezüge nach G 131
438 Versorgungsbezüge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Ruhegelder und Hinterbliebenenversorgung nach dem Zusatzversorgungsrecht
Widerrufliche Renten an ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
439 Sonstige Versorgungsbezüge und dgl.
Alle Versorgungsleistungen, die nicht den Gruppen 431 bis 438 zugeordnet werden können
44 Beihilfen, Unterstützungen, Fürsorgeleistungen und dgl.
441 Beihilfen, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
Beihilfen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Soldatinnen, Soldaten, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, sonstige Amtsträgerinnen und Amtsträger sowie Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen
Sozialversicherungsbeiträge für Pflegepersonen
443 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen
Unfallfürsorge
Fürsorgeleistungen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene
Ergänzende Fürsorgeleistungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter
Ausgaben für Reihenuntersuchungen und Schutzimpfungen
Heilfürsorge
Einmalige und laufende Unterstützungen nach den Unterstützungsgrundsätzen
Ausgaben für die Inanspruchnahme von überbetrieblichen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Diensten sowie von Betriebsärztinnen, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (als freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
Leistungen des Arbeitgebers bei Beschäftigung im Ausland nach § 17 SGB V
446 Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und dgl.
Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene
Sozialversicherungsbeiträge für Pflegepersonen der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
45 Sonstige personalbezogene Ausgaben
452 Personalbezogene Zahlungen an die Sozialversicherungsträger, soweit nicht unter Obergruppen 41 bis 44 erfasst
Zahlungen an Rentenversicherungsträger im Zusammenhang mit Versorgungsausgleich
453 Trennungsgeld oder -entschädigung, Umzugskostenvergütungen
Trennungsgeld/-entschädigung bei Versetzungen und Abordnungen
Mietbeiträge an Beschäftigte mit Anspruch auf Trennungsgeld/-entschädigung
Umzugskostenvergütungen
459 Sonstige personalbezogene Ausgaben
Vergütungen für Mehrleistungen, z. B. im Abfertigungsdienst
Aufwandsentschädigungen (soweit nicht Bestandteil der Bezüge), z. B. für Erprobungs-, Versuchs- und Vermessungsflüge
Verlustentschädigung
Vergütung für Arbeitnehmererfindungen
Prämien im Rahmen des Vorschlagswesens/Ideenwettbewerb und für besondere Leistungen
Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung und zu Gemeinschaftsveranstaltungen sowie für soziale Einrichtungen
46 Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben
461 Globale Mehrausgaben für Personalausgaben
Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können
462 Globale Minderausgaben für Personalausgaben
Vorgesehene globale Einsparungen bei den Personalausgaben
5 Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw., Ausgaben für den Schuldendienst
Zur Abgrenzung gegenüber Investitionen siehe Erläuterungen zu Hauptgruppe 8
51
bis
54 Sächliche Verwaltungsausgaben
511 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
Schreib- und Zeichenbedarf und kleinere Arbeitsmittel einschl. Verbrauchsgegenstände
Fahrgelder, soweit nicht für Dienstreisen sowie Aus- und Fortbildung von Beschäftigten (siehe Gruppen 525 und 527)
Ausgaben für Transport, Fracht und Lagerung; im Zusammenhang mit Beschaffungen sind die entsprechenden Ausgaben den jeweiligen Beschaffungen zuzuordnen
Druckerzeugnisse auch in digitaler Form, Druck und Buchbinderarbeiten, soweit nicht für Museen und Bibliotheken sowie für Zwecke der Aus- und Fortbildung (siehe Gruppen 523 oder 525)
Codekarten, Dienstausweise, Parkausweise
Entgelte für Post- und Kommunikationsdienstleistungen, Rundfunkbeiträge
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Tieren
Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall sowie Beschaffung von Fahrzeugen siehe Hauptgruppe 8/Obergruppe 81
Hierzu gehören z. B.:
Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen
Hard- und Software (Lizenzgebühren siehe Gruppe 518)
Büromaschinen, Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und -maschinen
Ärztliche Instrumente, Operations-, Untersuchungs-, Messgeräte
Geschirr, Wäsche und Kleidung in Anstalten und dgl.
Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen
Unterhaltung (einschl. Wartung) von beweglichen Sachen (Haltung von Fahrzeugen siehe Gruppe 514)
Die Haltung von Tieren ist bei den Gruppen 531 bis 546 nachzuweisen
514 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.
Verbrauchsmittel sind Waren und Güter, die nicht zum Geschäftsbedarf der Verwaltung, der Bewirtschaftung der Grundstücke, sondern zum Verzehr und Verbrauch oder zur Verarbeitung benötigt werden. Sie haben in der Regel eine beschränkte Lebensdauer oder können unter bestimmten Bedingungen als Vorräte zum späteren Verbrauch gelagert werden.
Hierzu gehören insbesondere:
Lebensmittel (Krankenverpflegung usw.), Futtermittel, Düngemittel, Saat- und Pflanzgut
Arzneimittel, Verbandstoffe, sonstiges Sanitätsverbrauchsmaterial
Chemikalien, Schädlingsbekämpfungsmittel, sonstiges Verbrauchsmaterial für Laboratorien
Reinigungsmittel
Rohmaterial zur Verarbeitung in Werkstätten usw., Material für Bauhöfe, Holzhöfe, Baumateriallager
Haltung von Fahrzeugen und dgl.: Kraftstoffe (auch Strom für Elektrofahrzeuge), Schmierstoffe, Instandsetzungen, Nachrüstungen, Kraftfahrzeugsteuer
Haltung von Fahrrädern
Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände (einschl. Zuschüsse)
Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Gruppe 812
Hierzu gehören auch:
Einkleidungsbeihilfen und Dienstbekleidungszuschüsse
Kleidergeld
Abnutzungsentschädigungen
516 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben bei ÖPP-Projekten
517 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
Ausgaben im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung verwaltungseigener, gepachteter und gemieteter Grundstücke, Gebäude und Räume
Ausgaben für Energie (Heizung, Strom, Gas), Ausgaben für Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung
Ausgaben für Schneeräumen und Streuen innerhalb der Grundstücke oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen
Ausgaben für Versicherungen, Steuern und Abgaben
Ausgaben für Bewachung
518 Mieten und Pachten
Ausgaben für die Nutzung von Vermögensgegenständen, wie z. B. Mieten, Pachten, Erbbauzinsen, Leasingraten, Lizenzgebühren
Ausgaben nach Ausübung einer Erwerbsposition sind unter Beachtung der Wertgrenzen nicht bei Gruppe 518, sondern bei den für den Erwerb maßgeblichen Gruppen der Hauptgruppe 5 oder 8 nachzuweisen
519 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Laufende Unterhaltung
der verwaltungseigenen sowie der gemieteten und gepachteten Gebäude, Grundstücke, Außenanlagen und sonstigen Anlagen einschl. des Zubehörs; hierzu gehören auch Straßen und Wege auf den vorgenannten Grundstücken oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen.
Laufende Unterhaltung sind Maßnahmen, die keine erhebliche Veränderung der Grundstücke und Gebäude in ihrem Bestand zur Folge haben.
Ersatz und Ergänzung des Zubehörs
Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Hauptgruppe 7 oder 8
521 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
Laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen, Grünanlagen, Wäldern, Brücken, Wasserstraßen, Dämmen, Deichbauten einschl. Betrieb und Unterhaltung der vorhandenen Anlagen und Geräte (laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen usw. innerhalb von Liegenschaften bei Gruppe 519)
Ausgaben, die eine Vermehrung des Bestandes der vorhandenen Anlagen, Maschinen und Geräte oder eine Verbesserung oder Änderung des bisherigen Zustandes zum Ziel haben, bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) für Beschaffungen im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Hauptgruppe 7 oder 8
Grunderwerb ist unabhängig von der Höhe der Ausgaben bei der Hauptgruppe 7 oder 8 nachzuweisen
Ausgaben für Schneeräumen und Streuen, soweit nicht Gruppe 517
523 Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken
Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Gruppe 812
Druckerzeugnisse, auch in digitaler Form, für Museen und Bibliotheken
525 Aus- und Fortbildung, Lehr- und Lernmittel
Ausgaben für die Aus- und Fortbildung von Beschäftigten (einschl. Sprachausbildung), z. B. Ausbildungs-, Fortbildungs- und Schulungslehrgänge für Beschäftigte, Arbeitsgemeinschaften und Einführungskurse, Ausgaben für Reisen, Fahrgelder und dgl. sowie Ausbildungsbeihilfen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
Unterhaltung von Aus- und Fortbildungsstätten für Beschäftigte
Honorare für Lehrkräfte
Lehr- und Lernmittel, z. B.
Ausbildungs-, Lehr-, Unterrichts- und Anschauungsmaterial
Lehrbücher und Fachzeitschriften, Ausbildungsvorschriften
Lehrfilme und Bildmaterial
Lernmittel für Schülerinnen und Schüler
526 Ausgaben für Sachverständige, Gerichtskosten und ähnliche Ausgaben
Ausgaben für Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen
Honorare, Sitzungsgelder, Tagegelder und Ersatz von Auslagen einschl. Ausgaben für Reisen
Preise bei Gutachterwettbewerben
Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten, Stempelgebühren, Erstattung barer Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner und dgl. Soweit sie als Bestandteile von Hauptausgaben und Pauschalabfindungen aufgrund von Urteilen und Vergleichen gezahlt werden, sind sie der entsprechenden Ausgabeart zuzuordnen (z. B. Beurkundung von Grunderwerb bei Obergruppe 82).
527 Dienstreisen
529 Verfügungsmittel
Zur Verfügung für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen
531 bis 546 Sonstiges
Alle übrigen sächlichen Verwaltungsausgaben, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht den Gruppen 511 bis 529 zuzuordnen sind, wie z. B.
Öffentlichkeitsarbeit, Messen und Ausstellungen
Besichtigungen, soweit nicht Gruppe 525
Betreuung von Delegationen und Besuchergruppen, ausländische Staatsbesuche, Staatsbesuche im Ausland
Orden und Ehrenzeichen
Bewachung, soweit nicht Gruppe 517
Fahndung
Haltung von Tieren
Verkehr mit Gewährspersonen, Belohnungen
Bergungen, z. B. Beseitigung von Schiffswracks
Abbrüche
Entschädigungs- und Ersatzleistungen geringeren Umfanges, die als sächliche Verwaltungsausgaben behandelt werden (im Übrigen siehe Obergruppe 69)
Steuern, Abgaben und Versicherungen, soweit nicht bei Gruppe 514 oder 517
Herstellung von Datenträgern
Geldbeschaffung, z. B. Provisionen, Ausgaben für Sachkosten wie Papierherstellung, Druck, Inserate, Zeichnungsformulare, Schuldurkunden
Bankgebühren und dgl.
Prägung von Münzen (Münzwesen)
Hafengebühren, Kanalabgaben, Lotsengelder, Schifffahrtsgebühren
Umzug und Verlegung von Dienststellen
Fracht und Transport, soweit nicht bei den jeweiligen Beschaffungen oder Gruppe 511
Wertprüfungen, Qualitätsuntersuchungen
Arbeiten im Auftrage Dritter
Überführungen, Beerdigungen, Kränze, Grabgestecke, Nachrufe
Veröffentlichungen, Bekanntmachungen und Inserate
Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht
Schulkinderspeisung
Ausbildung, Prüfung und Fortbildung Außenstehender
Mitgliedsbeiträge, soweit nicht Obergruppe 68
Ausgaben aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern die Buchung bei dem zutreffenden Titel nicht möglich ist
547 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
Zusammenfassung von sächlichen Verwaltungsausgaben, die nicht auf die Gruppen 511 bis 546 aufgeteilt werden können
548 Globale Mehrausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben
Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können
549 Globale Minderausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben
Vorgesehene globale Einsparungen bei den sächlichen Verwaltungsausgaben
55 Militärische Beschaffungen, Materialerhaltung, Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische Entwicklung und Erprobung sowie militärische Anlagen (nur Bund)
551 Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische Entwicklung und Erprobung
553 Materialerhaltung
554 Militärische Beschaffungen
558 Militärische Anlagen einschl. kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
559 Beiträge zu Beschaffungsvorhaben und zu Baumaßnahmen Dritter
56 Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse
Zu Obergruppen 56 und 57:
Zinsen für Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite
Disagio
561 Zinsausgaben an Bund
562 Zinsausgaben an Länder
563 Zinsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände
564 Zinsausgaben an Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
567 Zinsausgaben an Zweckverbände
57 Zinsausgaben an Kreditmarkt
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 56
571 Zinsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften
572 Zinsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
573 Zinsausgaben für Ausgleichsforderungen (nur Bund)
575 Zinsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkt
576 Zinsausgaben an Ausland
58 Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse
Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstigen Krediten, die der Aufgabenfinanzierung dienten, siehe Obergruppe 31
581 Tilgungsausgaben an Bund
582 Tilgungsausgaben an Länder
583 Tilgungsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände
584 Tilgungsausgaben an Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
587 Tilgungsausgaben an Zweckverbände
59 Tilgungsausgaben an Kreditmarkt
Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstigen Krediten
Zum Kreditmarkt zählen auch die in der Obergruppe 58 genannten Einheiten, soweit ein Kredit getilgt wird, der der allgemeinen Haushaltsfinanzierung galt (sog. Ausgabenfinanzierung) und nicht der Finanzierung zu erledigender konkreter Aufgaben (sog. Aufgabenfinanzierung), siehe Obergruppe 32.
591 Tilgungsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften
592 Tilgungsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
593 Tilgungsausgaben für Ausgleichsforderungen (nur Bund)
hier auch: Rückkauf von Ausgleichsforderungen
595 Tilgungsausgaben an sonstigen Kreditmarkt im Inland
hier auch: Kurzfristige Kursstützungsmaßnahmen
596 Tilgungsausgaben an Ausland
6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
Siehe Erläuterungen zu Hauptgruppe 2
61 Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 21
611 Allgemeine Zuweisungen an Bund
612 Allgemeine Zuweisungen an Länder
Sonder- oder Ausgleichsüberweisungen des Bundes an finanzschwache Länder
Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs
613 Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände
Allgemeine Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs
Familienleistungsausgleich
614 Allgemeine Zuweisungen an Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
616 Allgemeine Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
617 Allgemeine Zuweisungen an Zweckverbände
62 Schuldendiensthilfen an öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 22
621 Schuldendiensthilfen an Bund
622 Schuldendiensthilfen an Länder
623 Schuldendiensthilfen an Gemeinden und Gemeindeverbände
624 Schuldendiensthilfen an Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
626 Schuldendiensthilfen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
627 Schuldendiensthilfen an Zweckverbände
63 Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 23
631 Sonstige Zuweisungen an Bund
Anteilige Verwaltungskosten für die Wahrnehmung von Landesaufgaben durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
Abführung der Ausgleichsabgaben der Milchwirtschaft
Abführung der Bergmannsprämie
Rückzahlung nicht verbrauchter Bundesmittel
Erstattung von Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (Wiedergutmachungsleistungen)
Erstattung von Versorgungslasten
632 Sonstige Zuweisungen an Länder
Zuweisungen des Bundes
zur allgemeinen Förderung der Wissenschaft und für wissenschaftliche Einrichtungen
zur Förderung der Landwirtschaft
zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft
zur Förderung des Verkehrs
zur Förderung von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden gemäß BAföG
Erstattungen des Bundes für
Ausgaben für die Bundestagswahl
Personal- und Sachausgaben der Verteidigungslastenverwaltung und der Lastenausgleichsverwaltung
die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten
Kriegsfolgenhilfeleistungen
den Anteil des Bundes am Wohngeld
den Anteil an den Wiedergutmachungsleistungen
Erstattungen
von Versorgungslasten
für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen
633 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände
Zuweisungen
für kulturelle Zwecke (Theater, Musik usw., Erwachsenenbildung)
für soziale Maßnahmen, soweit nicht Erstattungen von Leistungen der Sozialhilfe
für Gastschulbeiträge
zur Straßenunterhaltung
für die Entwurfsbearbeitung (einschl. Planung) und Bauaufsicht an Bundesfern- und Landesstraßen
zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe
zur Förderung des Fremdenverkehrs
zum Ausgleich von Sonderlasten durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
Erstattung von Ausgaben
für Leistungen der Sozialhilfe
für die Schülerbeförderung
für Versorgungslasten
für öffentliche Wahlen
nach SGB II (z. B. für Unterkunft und Heizung)
für Anteile von Gemeinden an der Spielbankabgabe
634 Sonstige Zuweisungen an Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
636 Sonstige Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
Erstattung an Krankenkassen für Heil- und Krankenbehandlung für Kriegsversehrte
Verwaltungskostenerstattung
an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
an die Bundesagentur für Arbeit
637 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände
66 Schuldendiensthilfen an sonstige Bereiche
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 22
661 Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen
Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften
662 Schuldendiensthilfen an private Unternehmen
663 Schuldendiensthilfen an Sonstige im Inland
664 Schuldendiensthilfen an öffentliche Einrichtungen
Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften
666 Schuldendiensthilfen an Ausland
67 Erstattungen an sonstige Bereiche
671 Erstattungen an Inland
Erstattungen von Darlehensausfällen gemäß BAföG an die Kreditanstalt für Wiederaufbau
676 Erstattungen an Ausland
68 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche
681 Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen
Sozial- und Jugendhilfeleistungen, wie z. B. Leistungen, die an die Begünstigten in bar oder durch Überweisung gezahlt werden (Barleistungen). Als Barleistungen gelten auch Berechtigungsscheine. Hierzu zählen nicht Leistungen an Einrichtungen (für Unterbringung, Pflege und Heilbehandlung) sowie sonstige Leistungen, die an den Begünstigten nicht in bar oder durch Überweisung erfüllt werden, wie z. B. vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenhilfe und Krankenversorgung, Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen zur Pflege und Weiterführung des Haushalts; ferner nicht die Erstattung von Leistungen zwischen den Trägern. Diese Vorgänge sind den Obergruppen 63 oder 67 zuzuordnen. Leistungen für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern in Einrichtungen sind der Gruppe 671 zuzuordnen.
Kriegsopferrenten und sonstige Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (siehe Erläuterungen zu den Sozialhilfeleistungen)
Arbeitslosengeld II
Unfallrenten
Wohngeld, Miet- und Lastenzuschüsse nach dem Wohngeldgesetz
Studienbeihilfen, Stipendien, Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen
Fahrtkostenzuschüsse (Ausgaben zur Verbilligung der Fahrtkosten von Studierenden und Auszubildenden auch dann, wenn die Mittel aus abrechnungstechnischen Gründen unmittelbar an den Verkehrsbetrieb gezahlt werden)
Wiedergutmachungsleistungen
Ehrengaben, Ehrensold
Belohnungen, Prämien, Preise, Auszeichnungen
Arbeitsentlohnungen/-entgelte und sonstige Zahlungen an Gefangene in Justizvollzugsanstalten
682 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen, soweit nicht Gruppe 661
Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften
Im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik gewährte Zuschüsse an öffentliche Unternehmen, um deren Verkaufspreise zu beeinflussen und/oder eine hinreichende Entlohnung der Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte und Kapitaleinsatz) zu ermöglichen. Laufende Betriebszuschüsse einschl. Zuschüsse zur Deckung von laufenden Betriebsverlusten, soweit der Verlust die Folge einer Preispolitik ist, welche die Erlöse unter den laufenden Gestehungskosten lässt, sind einzubeziehen, wie z. B.
Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen
Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen
Betriebszuschüsse, z. B. an
Flughafengesellschaften
Schifffahrts- und Hafenbetriebe
Staatsbäder
Dagegen gehören Zahlungen, die eine Vermögensbildung oder -umverteilung oder eine Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Produktionsstruktur bewirken, zu Gruppe 697 (siehe Erläuterungen zu Obergruppe 69). Desgleichen sind Zuschüsse an Versuchsbetriebe, Versuchsgüter usw. bei Gruppe 685 nachzuweisen, da es sich bei diesen Zahlungen um keine Zuschüsse im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik handelt. Auch die Zuschüsse, die keinem einzelnen Unternehmen, sondern gesamten Wirtschaftszweigen oder Gruppen von Wirtschaftszweigen zugutekommen, wie z. B. Zuschüsse für Messen, Ausstellungen u. Ä., sind in Gruppe 686 einzuordnen.
683 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen, soweit nicht Gruppe 662
Siehe Erläuterungen zu Gruppe 682
Preisausgleich, Prämien und Ähnliches im Bereich der Landwirtschaft
Frachtbeihilfen
Zuschüsse zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft
684 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen)
Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen, die gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen:
in der Regel ihre Leistungen für private Haushalte erbringen,
von ihrer Aufgabenstellung her nicht auf die Erzielung eines Gewinnes ausgerichtet sind oder den Gewinn für den gemeinnützigen Zweck verwenden müssen (gGmbH),
sich überwiegend aus (Mitglieds-)Beiträgen, Spenden und ähnlichen freiwilligen Zahlungen von privaten Haushalten sowie aus eigenen Vermögenserträgen finanzieren und Zuschüsse aus dem öffentlichen Bereich erhalten.
Hierzu gehören u. a.
Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Arbeitnehmerverbände (Gewerkschaften)
Religionsgemeinschaften
Politische Parteien
Sportverbände und -vereine
Jugendverbände
Flüchtlingsorganisationen
Familienorganisationen
Verbraucherverbände
(öffentliche Einrichtungen siehe Gruppe 685; zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften)
685 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen
Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften
686 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland
Zuschüsse an Gesellschaften des privaten Rechts, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, soweit es sich nicht um öffentliche oder private Unternehmen oder um öffentliche sowie um soziale oder ähnliche Einrichtungen handelt (siehe Zuordnungshinweise zu den Gruppen 682, 683, 684, 685 oder Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften)
Hierunter fallen insbesondere Zuschüsse an Private zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie die allgemeine Wirtschaftsförderung, die keinem einzelnen Unternehmen zukommt (wie z. B. Messen und Ausstellungen).
Ferner sind hier zu veranschlagen die Zuschüsse an Wirtschafts- und Berufsvertretungen (wie z. B. Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen).
687 Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland, soweit nicht Gruppe 688 oder 689
Beiträge und sonstige Zuschüsse an Organisationen und Einrichtungen im Ausland, z. B.
Einrichtungen der Vereinten Nationen
Wissenschaftliche Verbände und Vereine
Sonstige Zuschüsse an ausländische Staaten, z. B.
Leistungen aus Globalverträgen (Wiedergutmachung)
Geschäftsauslagen bei den Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln im Ausland
Devisenausgleichszahlungen
688 Abführung der Eigenmittel an die EU (nur Bund)
689 Sonstige Ausgaben an die EU
Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht
69 Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen
Unter Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, werden solche Zuweisungen und Zuschüsse verstanden, die - ebenso wie die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - für mindestens einen der Beteiligten (Zahlerinnen und Zahler oder Empfängerinnen und Empfänger) eine Zu- oder Abnahme seines Vermögens darstellen. Als Vermögen in diesem Sinne ist das Reinvermögen, also das Sach- oder Geldvermögen abzüglich der Schulden zu verstehen. Es ist nicht relevant, ob einer der Beteiligten den einzelnen Zuschuss als laufende Ausgabe bzw. Einnahme betrachtet.
Nicht in die Obergruppe 69 gehören Zahlungen, deren Ziel es ist, das laufende Einkommen, den Verbrauch (siehe Obergruppe 63 oder 68) oder gezielt die Investitionstätigkeit (siehe Obergruppe 88 oder 89) zu erhöhen.
Nach der vorstehenden Definition rechnen zu den Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, alle Zahlungen, die
zur Verbesserung der Wirtschafts- und Produktionsstruktur beitragen, jedoch keine Zuschüsse für Investitionen darstellen,
als Entschädigungen für erlittene Vermögensschäden an bestimmte Bevölkerungsgruppen bzw. Institutionen gezahlt werden, wie z. B. für Tierseuchenverluste, für Sprengschäden, für Übungsschäden, an Unfallgeschädigte, für Katstrophenschäden, Unwetterschäden usw.; Beiträge geringen Umfangs für Sachschäden sind den Gruppen 531 bis 546 zuzuordnen,
die Vermögensbildung der Bevölkerung zum Ziele haben, wie z. B. Abwrackprämien und -hilfen, Stilllegungsprämien, Sparprämien, Abfindungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus.
691 Vermögensübertragungen an Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen
692 Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen
693 Vermögensübertragungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit nicht Investitionszuweisungen
697 Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse
698 Vermögensübertragungen an Sonstige im Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse
699 Vermögensübertragungen an Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse
7 Baumaßnahmen
Eigene Baumaßnahmen, Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke nur, soweit nicht bei Obergruppe 82 veranschlagt
Baumaßnahmen des Hochbaues
Baumaßnahmen des Bauingenieurwesens
Baumaßnahmen des Wasserwesens
Baumaßnahmen des Eisenbahnwesens
Baumaßnahmen des Straßenbauwesens
Baumaßnahmen des Stadtbauwesens
Baumaßnahmen der Landespflege
Eingeschlossen sind z. B.
Rohbau und Ausbau, wie z. B. Innen- und Außenanstrich, Glaserarbeiten, Tischlerarbeiten
alle dauerhaften Einbauten und Ausstattungen, die normalerweise vor dem Bezug oder der Ingebrauchnahme installiert werden, z. B. Öfen, Herde, Zentralheizung, Gasleitung, elektrische Anlagen
alle dauerhaften und unbeweglichen Ausstattungen, die ein wesentlicher Bestandteil dieser Bauten sind
alle Baunebenkosten, wie Leistungen von Architekten und Ingenieuren, Behördenleistungen, Grundsteinlegungen, Richtfeste usw.
8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Die Zuordnung von beweglichen Sachen zu Investitionsgütern ist unter anderem abhängig von der Nutzungsdauer der Sache und einer Wertgrenze für den Beschaffungsfall.
Die Nutzungsdauer soll mehr als ein Jahr betragen; die Wertgrenze ist für die einzelnen Arten von Sachen besonders festgelegt. Nur bei Überschreitung dieser Wertgrenze gilt der Beschaffungsfall als Investition.
Ausgaben für die Ausübung von Erwerbsoptionen (Ausgaben für
Leasing
raten siehe Erläuterungen zu Gruppe 518)
81 Erwerb von beweglichen Sachen
Bewegliche Anlagegüter (Ausrüstungen), die aus der industriellen und handwerklichen Produktion, mit Ausnahme der baugewerblichen Produktion, kommen
Erwerb von beweglichen Sachen mit einem Wert von mehr als 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausnahmen sind in den Gruppen gesondert angeführt
Rüstungskäufe siehe Obergruppe 55
811 Erwerb von Fahrzeugen
Beim Erwerb von Fahrzeugen besteht keine Wertgrenze. Es zählen dazu alle fertig gestellten
Land- und Schienenfahrzeuge (auch Fahrräder)
Wasserfahrzeuge
Luftfahrzeuge
812 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von sonstigen beweglichen Sachen und Tieren über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Hauptgruppe 5
Zu den Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen siehe Gruppe 511
Zu den sonstigen beweglichen Sachen gehören z. B.
Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken
Dienstkleidung
813 Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten bei beweglichen Sachen
82 Erwerb von unbeweglichen Sachen
821 Erwerb von unbeweglichen Sachen, soweit nicht Gruppe 822 oder 823
Ankauf von bebauten Grundstücken für verschiedene Zwecke
Entschädigung für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von bebauten Grundstücken
Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von bebauten Grundstücken, z. B. Auflassung, Grundbucheintragung, Grundstückstaxen, Grunderwerbsteuer
Ausgaben für den Erwerb von beschränkt dinglichen Rechten an bebauten Grundstücken
822 Erwerb von unbebauten Grundstücken
Ankauf von unbebauten Grundstücken für verschiedene Zwecke, z. B. Forstgrundstücke, Pflanzungen, Obstgärten
Entschädigungen für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von unbebauten Grundstücken
Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von unbebauten Grundstücken, z. B. Auflassung, Grundbucheintragung, Grundstückstaxen, Grunderwerbsteuer
Ausgaben für den Erwerb von beschränkt dinglichen Rechten an unbebauten Grundstücken
823 Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb von privat vorfinanzierten unbeweglichen Sachen
Raten für den Erwerb von privat vorfinanzierten Straßen
83 Erwerb von Beteiligungen und dgl.
Erwerb von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen, Ausgaben für die Heraufsetzung des Kapitals von Unternehmen, Erwerb von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren
831 Erwerb von Beteiligungen und dgl. im Inland
836 Erwerb von Beteiligungen und dgl. im Ausland
Erhöhung des Kapitalanteils der Bundesrepublik Deutschland an der Weltbank
Beteiligungen am Grundkapital der Internationalen Entwicklungsorganisation
85 Darlehen an öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
851 Darlehen an Bund
852 Darlehen an Länder
853 Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände
854 Darlehen an Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
856 Darlehen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
857 Darlehen an Zweckverbände
86 Darlehen an sonstige Bereiche
861 Darlehen an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften
862 Darlehen an private Unternehmen
863 Darlehen an Sonstige im Inland
866 Darlehen an Ausland
87 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts-, Garantie- oder sonstigen Gewährleistungsverträgen
871 Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen an das Inland
876 Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen an das Ausland
88 Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
Zu Obergruppen 88 und 89:
Zuweisungen für Investitionen sind Ausgaben, die nach ihrer Zweckbestimmung zur Finanzierung folgender Investitionsausgaben bestimmt sind: Bauten, Erwerb von beweglichem und sonstigem unbeweglichem Vermögen und andere Investitionsausgaben im Sinne der Hauptgruppe 7 oder 8.
881 Zuweisungen für Investitionen an Bund
882 Zuweisungen für Investitionen an Länder
Anteil des Bundes an den Wohnungsbauprämien
883 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände
884 Zuweisungen für Investitionen an Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
886 Zuweisungen für Investitionen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
887 Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände
89 Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 88
891 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen
Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften
892 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen
893 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland
Wohnungsbauprämien
894 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen
Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften
896 Zuschüsse für Investitionen an Ausland
9 Besondere Finanzierungsausgaben
91 Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke
Zuführungen an Rücklagen und andere Vermögensbestände (Fonds, Stöcke usw.)
912 Zuführungen an Betriebsmittelrücklage
915 Zuführungen an Konjunkturausgleichsrücklage
916 Zuführungen an Fonds und Stöcke
919 Zuführungen an sonstige Rücklagen
96 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren
Nachweis der Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren
97 Globale Mehr- und Minderausgaben
971 Globale Mehrausgaben
Ausgaben, die zwar erwartet werden, aber noch nicht nach Zwecken getrennt veranschlagt werden können
972 Globale Minderausgaben
Zum Ausgleich des Haushaltsplans vorgesehene globale Einsparungen
98 Haushaltstechnische Verrechnungen
981 Verrechnungen zwischen Kapiteln
Siehe Erläuterungen zur Gruppe 381
982 Durchlaufende Posten
Siehe Erläuterungen zu Gruppe 382
984 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)
985 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)
986 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)
989 Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen
Allgemeine Vorschriften zum Funktionenplan
1 Der Funktionenplan enthält die Gliederungsmerkmale für eine systematische Darstellung der Einnahmen und Ausgaben nach einzelnen Aufgabenbereichen.
Der Funktionenplan gliedert sich für Bund und Länder übereinstimmend in
Hauptfunktionen - Gliederungseinheit mit einer einstelligen Zahl,
Oberfunktionen - Gliederungseinheit mit einer zweistelligen Zahl,
Funktionen - Gliederungseinheit mit einer dreistelligen Zahl.
Die Untergliederung nach Oberfunktionen bzw. Funktionen beginnt mit der Ziffer 1 in der zweiten bzw. dritten Stelle. Die Ziffer 0 ist in der zweiten und dritten Stelle für die Summierung der Oberfunktionen zur Hauptfunktion bzw. der Funktionen zur Oberfunktion vorgesehen. Durch Zuordnungshinweise werden die Gliederungseinheiten erläutert. Die Zuordnungshinweise enthalten auch Abgrenzungen zu und Verweise auf andere Hauptfunktionen, Oberfunktionen und Funktionen. Sie sind nicht abschließend, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist.
2 Schließt die Zweckbestimmung mehrere vollständige Funktionen verschiedener Art ein, so ist nach dem Schwerpunkt zuzuordnen.
3 Der Funktionenplan sieht für bestimmte Aufgabengebiete ( vgl.
z. B. 031, 111, 188, 21, 311, 331, 341, 51, 61, 71) eine Trennung der „Verwaltung“ von den Fachaufgaben und Förderungsmaßnahmen vor. Der „Verwaltung“ sind die
Verwaltungseinnahmen (Obergruppe 11),
Personalausgaben (Hauptgruppe 4),
sächlichen Verwaltungsausgaben (Obergruppen 51 bis 54),
Erstattungen von Verwaltungsausgaben (Obergruppen 23, 26 und 63) und
Ausgaben für Investitionen, soweit sie Verwaltungsgebäude betreffen (aus Hauptgruppen 7 und 8)
der Verwaltungsaufgaben wahrnehmenden Stellen zuzuordnen.
Eine solche Trennung ist bei anderen Aufgabengebieten nicht vorgesehen. Hier erfolgt eine Zuordnung zu den wahrgenommenen Fachaufgaben (z. B. 313 Arbeitsschutz).
Funktionenplan
0 Allgemeine Dienste
01 Politische Führung und zentrale Verwaltung
011 Politische Führung
Beauftragte in besonderen Angelegenheiten, z. B.
Wehrbeauftragte oder Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages
Bundesbeauftragte oder Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie die Landesbeauftragten für den Datenschutz
Bundespräsidentin oder Bundespräsident und Bundespräsidialamt
Rechnungshöfe und Prüfungsämter als nachgeordnete Dienststellen der Rechnungshöfe
Regierung und Ministerien, Senatsverwaltung der Stadtstaaten, hierzu gehören auch:
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden Einnahmen, die in der Regel für die jeweilige oberste Bundes- oder Landesbehörde veranschlagt sind, soweit sie nicht anderen Funktionen zuzuordnen sind, z. B. Gruppen 441 bis 443 der Oberfunktion 84. Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind ggf. den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. In gleicher Weise ist bei den „Allgemeinen Bewilligungen“ oder „Sonstigen Bewilligungen“ zu verfahren.
gemeinsame Einrichtungen wie z. B. Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz sowie Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder
Vertretungen der Länder beim Bund und bei der Europäischen Union
Volksvertretungen z. B.
Deutscher Bundestag, Bundesrat
Landtage
Fraktionen
Ausgaben für Wahlen und Volksabstimmungen
Mitglieder des Europäischen Parlaments
Parlamentarische Vereinigungen
Durchführung des Gesetzes über die politischen Parteien (Wahlkampfkostenpauschale)
012 Innere Verwaltung
Bezirksregierungen, Regierungspräsidien, Landratsämter, Kreisämter, Bezirksverordnetenversammlungen
Bundesverwaltungsamt, Landesverwaltungsamt, hierzu gehören auch:
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden Einnahmen. Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind ggf.
der ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktion zuzuordnen.
Anteilige Verwaltungsausgaben sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen, z. B. für den Statistischen Dienst (siehe Funktion 014).
Zentrale Beschaffungsstellen
Disziplinarangelegenheiten
Fortbildungsmaßnahmen für Bedienstete, besondere Bildungseinrichtungen, z. B.
Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen, soweit sie gesondert veranschlagt sind (siehe auch Funktion 062)
013 Informationswesen
Nachrichten und Informationen für Zwecke der politischen Führung, Öffentlichkeitsarbeit, z. B.
Unterrichtung der Bevölkerung über wirtschaftspolitische Fragen, steuerliche Maßnahmen, Angelegenheiten der Gesundheitspolitik, Verkehrspolitik usw. durch Presse, Rundfunk, Fernsehen, Internet/Soziale Medien und sonstige Publikationsmittel
(Fachinformationen und Fachveröffentlichungen sind der für den betreffenden Aufgabenbereich vorgesehenen Funktion zuzuordnen.)
014 Statistischer Dienst
Statistisches Bundesamt
Statistische Landesämter
015 Zivildienst
Zivildienst für anerkannte Kriegsdienstverweigerer, z. B.
Ausgaben für Dienstleistende
Kostenbeiträge der Einrichtungen und Träger für die Dienstleistungen der Dienstpflichtigen
016 Hochbauverwaltung
Soweit als besondere Behörden und Einrichtungen im Haushaltsplan veranschlagt (einschließlich nicht ausgliederbarer tiefbautechnischer Büros oder Abteilungen), z. B.
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Auftragsweise Durchführung von Bauaufgaben durch die Länder
(nicht enthalten: ausgliederbare Straßenbauverwaltung, siehe Funktion 711)
018 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, soweit nicht unter Funktionen 038, 039, 048, 058, 068, 118 oder 138
Sämtliche Ausgaben und Einnahmen für Versorgung einschließlich Beihilfen, Fürsorgeleistungen und Unterstützungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebene
019 Sonstige allgemeine Staatsaufgaben
Bundesnachrichtendienst
Rechenzentren (Rechenzentren einzelner Verwaltungen oder Einrichtungen sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen)
Sachverständigenrat
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
02 Auswärtige Angelegenheiten
021 Auslandsvertretungen (nur Bund)
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Bundes im Ausland
Ausgaben für Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln, Passstellen usw.
022 Internationale Organisationen
Beteiligungen an europäischen Organisationen und Einrichtungen der Vereinten Nationen
Hierzu gehören die im Rahmen der internationalen Beziehungen vereinbarten Beitragsanteile zu den Verwaltungshaushalten oder Beiträge ähnlicher Art, z. B. an
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
(Sonstige Zuschüsse, Förderbeiträge oder Mitgliedsbeiträge - im engeren Sinne - an internationale Organisationen sind entsprechend ihrer Funktion den übrigen Bereichen zuzuordnen.)
023 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Beteiligungen, Beiträge und Zuschüsse an besondere Organisationen und Dienststellen, z. B.
regionale Entwicklungsbanken und -fonds
Einrichtungen, Entwicklungsprogramme und Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen
Internationale Familienplanungsföderation (IPPF)
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Entwicklungsfonds der Europäischen Union
Einrichtungen der Weltbankgruppe insbesondere Internationale Entwicklungsorganisation (IDA)
Förderung von Entwicklungsländern durch wirtschaftliche, finanzielle und sonstige Hilfsmaßnahmen, z. B.
berufliche Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer
bilaterale Technische Zusammenarbeit (TZ)
entwicklungs-, sozial- und gesellschaftspolitische Maßnahmen, Sozialstrukturhilfe, Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft
bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (FZ)
Ernährungssicherungsprogramme in den Entwicklungsländern
entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe
024 Auslandsschulwesen und kulturelle Angelegenheiten im Ausland
Förderung deutscher Schulen im Ausland und internationaler Schulen
Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland, z. B.
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Institut für Auslandsbeziehungen
Goethe-Institut
029 Sonstige auswärtige Angelegenheiten
Aufgaben im Rahmen der internationalen Beziehungen, z. B.
Kommissionen
Arbeitsdelegationen
Teilnahme an Tagungen im Ausland
Zuschüsse an verschiedene Organisationen, z. B.
Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde
Flüchtlingshilfeprogramme der Vereinten Nationen
humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland
03 Verteidigung (nur Bund)
031 Bundeswehrverwaltung
Zivile Dienststellen der Bundeswehr einschließlich Zivilpersonal bei den Kommandobehörden, Truppen usw.
Militärseelsorge
Schulen der Bundeswehrverwaltung, z. B.
Bundeswehrfachschulen
Bundeswehrverwaltungsschulen
Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Bundeswehrverwaltung
Wehrdienstgerichtsbarkeit
032 Deutsche Verteidigungsstreitkräfte
Militärische Dienststellen und Einheiten einschließlich zentraler Sanitätsdienststellen der Bundeswehr
Bundeswehrkrankenhäuser
Hochschulen der Bundeswehr
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen sowie Beiträge zum militärischen und zivilen Teil des Haushalts der Nordatlantikpakt-Organisation (NATO) und zu den Kosten von der Bundeswehr mitbenutzter Anlagen im Ausland
Truppenbetreuung und Berufsförderung
033 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte
036 Wehrforschung und wehrtechnische Entwicklung
Wehrtechnische und militärische Forschung, Entwicklung und Erprobung einschließlich der Beiträge zu den wissenschaftlichen Programmen der Nordatlantikpakt-Organisation (NATO)
037 Unterhaltssicherung
Leistungen des Bundes nach den Gesetzen über
den Einfluss von Eignungsübungen der Streitkräfte auf Vertragsverhältnisse der Arbeitnehmer und Handelsvertreter sowie auf Beamtenverhältnisse (Eignungsübungsgesetz)
den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz)
die Leistungen an Reservistendienst Leistende und zur Sicherung des Unterhalts der Angehörigen von Freiwilligen Wehrdienst Leistenden (Unterhaltssicherungsgesetz)
038 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Bundeswehrverwaltung
Siehe Erläuterungen zu Funktion 018
039 Versorgung einschließlich Beihilfen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
Siehe Erläuterungen zu Funktion 018
04 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
042 Polizei
Behörden und Einrichtungen nach dem Gesetz über die Bundespolizei
Vollzugsorgane und -einrichtungen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit
043 Öffentliche Ordnung
Allgemeine öffentliche Ordnungsmaßnahmen, z. B.
Glücksspielaufsicht
Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren
044 Brandschutz
Maßnahmen und Einrichtungen der Länder für den Brandschutz
045 Bevölkerungs- und Katastrophenschutz
Maßnahmen des Bundes zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung sowie Vorsorgemaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung, des Verkehrs und des Fernmeldewesens
Besondere Einrichtungen bzw. Maßnahmen, z. B.
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Zentralstelle für Zivilschutz
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Selbstschutz
Katastrophenschutz im Zivilschutz
Maßnahmen des Bundes nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz
Maßnahmen der Länder im Zusammenhang mit den Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes einschließlich des Verwaltungsaufwandes
Sonstige Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, soweit nicht den Funktionen 042 oder 044 zugeordnet, z. B.
Kampfmittelbeseitigung
Rettungsdienste
046 Wetterdienst
Einrichtungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der Meteorologie, z. B.
Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW)
Europäische Organisation zur Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT)
Flugwetterdienst
Klimagutachten
047 Schutz der Verfassung
Bundesamt und Landesämter für Verfassungsschutz
048 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Siehe Erläuterungen zu Funktion 018
05 Rechtsschutz
051 Gerichte und Staatsanwaltschaften
056 Justizvollzugsanstalten
Hierzu gehören auch:
Arbeitslosenversicherung der Inhaftierten
Gefängniskrankenhäuser
(nicht enthalten: Maßregelvollzug, siehe Funktion 312)
058 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich des Rechtsschutzes (nur Länder)
Siehe Erläuterungen zu Funktion 018
059 Sonstige Rechtsschutzaufgaben
Besondere Aufgaben der Rechtspflege, z. B.
überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung (Internationaler Seegerichtshof)
Deutsches Patent- und Markenamt/Europäische Patentorganisation
internationale Organisationen des Rechtswesens im Ausland (siehe auch Funktion 022)
Schiedsgerichte und sonstiges Schlichtungswesen
06 Finanzverwaltung
061 Steuer- und Zollverwaltung
Bundesfinanzverwaltung
Informationstechnikzentrum Bund
Bundeszentralamt für Steuern
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Generalzolldirektion
Hauptzollämter, Zollfahndungsämter
Landesfinanzverwaltung
062 Schulden-, Vermögens- und sonstige Finanzverwaltung
Bundesschuldenverwaltung, Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
Kassenverwaltungen, soweit als besondere Einrichtungen veranschlagt
Schuldenverwaltung der Länder, soweit besonders veranschlagt
Sonstige Angelegenheiten der Finanzverwaltung
Verteidigungslastenverwaltung
Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen, soweit Einrichtungen der Allgemeinen Finanzverwaltung (siehe auch Funktion 012)
Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister
Verwaltung des Grundvermögens, soweit nicht von anderen Bereichen wahrgenommen
Verwaltung des Kapitalvermögens und Sondervermögens, soweit nicht in Einzelfällen von anderen Bereichen wahrgenommen
068 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Finanzverwaltung
Siehe Erläuterungen zu Funktion 018
1 Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten
11/12 Allgemeinbildende und berufliche Schulen
Unter den jeweiligen Schularten für öffentliche Schulen und Privatschulen sind auch die Ausgaben für Abendschulen und Einrichtungen des Fernunterrichts zuzuordnen. Einbezogen werden dort Ausgaben für Personal (einschließlich Vergütungen/Bezüge der Lehramtsreferendarinnen und -referendare sowie die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter; sofern eine Aufteilung nicht möglich ist, bei Funktion 129), die Schulunterhaltung, Bau- und andere Investitionen, für schulartspezifische Modellversuche, für Lehr- und Lernmittel, für schulische Betreuungsangebote
(nicht enthalten: Auslandsschulen, siehe Funktion 024)
111 Unterrichtsverwaltung
Schulaufsicht
Allgemeine Schulverwaltung
Schulplanung
nichtwissenschaftliche Prüfungsämter
Aufwendungen für Schul- und Elternbeiräte, Schülervertretungen
Einrichtungen für die Entwicklung von Lehrplänen, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
112 Öffentliche Grundschulen
Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft mit angegliedertem Schulkindergarten, angegliederter Vorklasse (die Grundschulen umfassen grundsätzlich die Klassen 1 bis 4, in einigen Ländern die Klassen 1 bis 6)
113 Private Grundschulen
Grundschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 112
114 Öffentliche weiterführende allgemeinbildende Schulen (ohne Sonderschulen/Förderschulen)
Weiterführende allgemeinbildende Schulen in öffentlicher Trägerschaft, z. B.
Hauptschulen
kombinierte Grund- und Hauptschulen (auch Grundschulen mit angeschlossener Orientierungsstufe)
kombinierte Haupt- und Realschulen
Realschulen
Gymnasien
integrierte und additive Gesamtschulen (auch Gesamtschulen mit angeschlossener Grundschule, mit und ohne angeschlossener gymnasialer Oberstufe)
schulformunabhängige Orientierungsstufe (nur selbständige Einrichtungen, die keiner anderen Schulart angeschlossen sind)
115 Private weiterführende allgemeinbildende Schulen (ohne Sonderschulen/Förderschulen)
Weiterführende allgemeinbildende Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 114
118 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Schulen (nur Länder)
Siehe Erläuterungen zu Funktion 018
124 Öffentliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs
Sämtliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs in öffentlicher Trägerschaft, wie Sonderschulen/Förderschulen für seh-, körper-, geistig und lernbehinderte Menschen sowie für Hörgeschädigte und für Erziehungshilfe, Schulen für sprachbehinderte Menschen, Schulen für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung, auch Sonderschulen/Förderschulen mit angegliederten schulvorbereitenden Einrichtungen
(nicht enthalten: öffentliche berufliche Sonderschulen/Förderschulen, siehe Funktion 127; Ausgaben für den integrativen Unterricht von behinderten Menschen an öffentlichen Grundschulen und öffentlichen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, siehe Funktionen 112 und 114; Sonderkindergärten gemäß SGB VIII, siehe Oberfunktion 27)
125 Private Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs
Sämtliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 124
127 Öffentliche berufliche Schulen
Berufliche Schulen in öffentlicher Trägerschaft, z. B.
Berufsschulen (einschl. Berufsvorbereitungs- und Berufsgrundbildungsjahr)
Berufsaufbau-, Berufsfachschulen
Fachoberschulen
Fachgymnasien
Berufs- und technische Oberschulen
Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen
Fachschulen aller Art (Fachschulen für Wirtschaft, Sozialpädagogik, Technik, Landwirtschaft, Gestaltung, Bibliothekare usw., aber ohne Verwaltungsfachschulen)
Schulen des Gesundheitswesens
berufliche Schulzentren (auch mit angegliederter gymnasialer Oberstufe)
(nicht enthalten: verwaltungsinterne Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst, siehe Oberfunktionen 01, 03, 04)
128 Private berufliche Schulen
Berufliche Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 127
129 Sonstige schulische Aufgaben
Nicht aufgliederbare Maßnahmen für allgemeinbildende und berufliche Schulen, z. B.
schulartübergreifende Maßnahmen wie Förderung
des Schulsports
von Schulwettbewerben
des Schüler- und Lehrkräfteaustauschs
der Verkehrs- und Medienerziehung
Serviceeinrichtungen für Schulen wie
Medienzentren
Schulberatungsstellen
schulpsychologischer Dienst
Schullandheime
Lehramtsreferendarinnen und -referendare sowie Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, soweit nicht den Funktionen 112 bis 115 oder 124 bis 128 zugeordnet
(nicht enthalten: Schülerwohnheime, Förderung von Schülerinnen und Schülern in Form von individuellen Zuschüssen für Schulbücher, Klassenfahrten u. a. Ausgaben der Bildungsförderung, siehe Funktion 141)
13 Hochschulen
132 Hochschulkliniken
Hierzu gehören auch:
Sonderforschungsbereiche an Hochschulkliniken
133 Öffentliche Hochschulen und Berufsakademien
Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft, z. B.
Universitäten
Technische Universitäten
pädagogische und theologische Hochschulen
Sonderforschungsbereiche der Universitäten
Fernuniversitäten
Fachhochschulen des Bundes, Verwaltungsfachhochschulen der Länder, soweit nicht den für den betreffenden Fachbereich vorgesehenen Funktionen zugeordnet, siehe z. B. Funktion 031
Musikhochschulen
Hochschulen für bildende und darstellende Kunst
Hochschulen für Film und Gestaltung
Fachhochschulen
duale Hochschulen
Berufsakademien in öffentlicher Trägerschaft, deren Abschluss einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist
(nicht enthalten: Universitäten der Bundeswehr, siehe Funktion 032; öffentliche Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, siehe Funktion 127)
134 Private Hochschulen und Berufsakademien
Hochschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 133
Berufsakademien in privater Trägerschaft, deren Abschluss einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist
(nicht enthalten: private Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, siehe Funktion 128)
137 Deutsche Forschungsgemeinschaft
Nur Zahlungen von Bund und Ländern an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) als Grund- bzw. Sonderfinanzierungen (für die Finanzierung des Normal- und Schwerpunktverfahrens, der Sonderforschungsbereiche und Forschergruppen, des Heisenberg-Programms, des Leibniz-Programms, der Habilitationsförderung, der Graduiertenkollegs, der Forschungszentren, der Exzellenzinitiative)
(nicht enthalten: mit DFG-Mitteln finanzierte Ausgaben der Hochschulkliniken, siehe Funktion 132; der Hochschulen, siehe Funktionen 133 und 134)
138 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Hochschulen (nur Länder)
Siehe Erläuterungen zu Funktion 018
139 Sonstige Hochschulaufgaben
Studienberatung
Zuschüsse an Hochschul-Informations-System (HIS)
Hochschulrektorenkonferenz
Wissenschaftsrat
Stiftung für Hochschulzulassung
Wissenschaftliche Prüfungsämter
Zentrale Forschungsmittel für Hochschulen
14 Förderung für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Weiterbildungsteilnehmende und dgl.
141 Förderung für Schülerinnen und Schüler
BAföG für Schülerinnen und Schüler
Stipendien für Schülerinnen und Schüler
Individuelle Zuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern für Schulbücher, Klassenfahrten und dgl.
(nicht enthalten: Schülerbeförderung, siehe Funktion 145)
142 Förderung für Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs
Förderung für Studierende, z. B.
BAföG für Studierende
Mittel der Hochbegabtenförderung
Zuschüsse an Studentenwerke
Zuschüsse an Stiftungen für die Hochbegabtenförderung
individuelle Zuschüsse für den Studierendenaustausch
Landesämter für Ausbildungsförderung
Förderung für den wissenschaftlichen Nachwuchs, z. B.
Stipendien für Promovierende sowie Habilitierende
Stipendien für Aufbaustudiengänge
individuelle Zuschüsse für den Wissenschaftleraustausch
Zuschüsse an Stiftungen für die Doktoranden- und Habilitandenförderung
Wohnraumförderung für Studierende, z. B.
Förderung der Errichtung und Unterhaltung von Wohnheimen und Wohnungen für Studierende
Betrieb landeseigener Wohnheime
144 Förderung für Weiterbildungsteilnehmende
Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ( sog.
Meister-BAföG)
145 Schülerbeförderung
Fahrtkostenzuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern
Ausgaben für die Schülerbeförderung (Zahlungen an Bus- oder andere Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs)
15 Sonstiges Bildungswesen
(nicht enthalten: Jugendarbeit, Tageseinrichtungen für Kinder, siehe Oberfunktionen 26 und 27)
152 Volkshochschulen
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B.
Heimvolkshochschulen
Volkshochschulen
153 Sonstige Weiterbildung (ohne Förderung für Teilnehmende)
Förderung der Durchführung einzelner Weiterbildungsmaßnahmen wie Informatik-, Sprach-, Rhetorik-, Schweiß-, Elektronik-, Umweltkurse
Spezielle Maßnahmen der Erwachsenen-, Frauen- und Seniorenbildung
Weiterbildungsmaßnahmen für Landfrauen oder andere spezielle Zielgruppen
Sprachkurse für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
Überbetriebliche Lehrwerkstätten
Werkkunstschulen
Weiterbildungsstätten
Förderung von Ausbildungszentren der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern
Sprachschulen (nicht als berufsbildende Schulen anerkannt)
Kulturpädagogische Einrichtungen
Bundeszentrale/Landeszentralen für politische Bildung
(nicht enthalten: Schulen, siehe Oberfunktion 11/12; Musikschulen, siehe Funktion 185; verwaltungsinterne Schulen des öffentlichen Dienstes, siehe Oberfunktionen 01, 03, 04; Förderung der Jugendarbeit, Jugendbildungsstätten, siehe Funktion 261; Zuschüsse an Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Umschulungsmaßnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktförderung, siehe Funktion 253; Volkshochschulen, siehe Funktion 152; Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte, siehe Funktionen 154 und 155; Rehabilitationsmaßnahmen, siehe Funktion 314)
154 Ausbildung der Lehrkräfte
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B.
Studienseminare für die Ausbildung von Lehramtsreferendarinnen und -referendaren sowie Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern
(nicht enthalten: Hochschulen, vgl. Oberfunktion 13; Vergütungen/Bezüge der Lehramtsreferendarinnen und -referendare sowie der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, siehe Oberfunktion 11/12)
155 Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B.
Fortbildungsstätten für Lehrkräfte
Fahrt- und andere Kostenerstattungen an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fortbildungsmaßnahmen
16 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen (ohne Wehrforschung und wehrtechnische Entwicklung, siehe Funktion 036)
162 Wissenschaftliche Bibliotheken, Archive, Fachinformationszentren
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter
(nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, siehe Funktion 164)
163 Wissenschaftliche Museen
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter
(nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, siehe Funktion 164)
164 Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern (ohne Deutsche Forschungsgemeinschaft)
Institutionelle Förderung von z. B.
Helmholtz-Zentren
Instituten der Max-Planck- und Fraunhofer-Gesellschaft
Instituten der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz
Akademien der Wissenschaften
165 Forschung und experimentelle Entwicklung
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B.
Bundes-, Landes- und kommunale Forschungsanstalten
außerhalb der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung geförderte Forschungsinstitute
Zuschüsse an die Institute der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen
landwirtschaftliche Lehr- und Versuchsanstalten
Technologietransferstellen
Innovationsberatungsstellen
geologische Landesämter
Materialprüfämter
Einzelmaßnahmen der Forschung und experimentellen Entwicklung gemäß der Systematik für die Analyse und den Vergleich wissenschaftlicher Programme und Haushalte (NABS 2007, Hrsg.
: Eurostat)
(nicht enthalten: Grundlagenforschung, mit allgemeinen Hochschulforschungsmitteln finanzierte FuE [Kapitel 12 der NABS], siehe Oberfunktion 13; Einzelmaßnahmen der Forschung und experimentellen Entwicklung im Bereich Verteidigung [Kapitel 14 der NABS], siehe Funktion 036)
167 Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Organisationen und zwischenstaatliche Forschungseinrichtungen
Institutionelle Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Einrichtungen wie z. B.
CERN
EMBL
18/19 Kultur und Religion
(nicht enthalten: kulturelle Angelegenheiten im Ausland, siehe Funktion 024)
181 Theater
Theater, Opernhäuser
Förderung von Theaterfestivals
Kulturpreise für Theater
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Theater
182 Musikpflege
Berufsorchester (soweit nicht Teil eines Theaters)
Chöre
Musikhallen
Förderung von Musikfestspielen und Konzerten
Kulturpreise für Musik
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Musikpflege
183 Museen, Sammlungen, Ausstellungen
Museen
Sammlungen
permanente Kunstausstellungen
Heimat-, Literatur- und Musikarchive
Förderung einzelner Ausstellungen
Förderung der bildenden Künste
Arbeitsstipendien und Kunstpreise für bildende Künstler
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelausstellungen
184 Zoologische und botanische Gärten
Tierparks
Aquarien
botanische Gärten
(nicht enthalten: Landschaftsparks, siehe Funktion 321)
185 Musikschulen
Jugendmusikschulen
(nicht enthalten: berufsbildende Schulen, siehe Funktionen 127 und 128)
186 Nichtwissenschaftliche Bibliotheken
Büchereien
Lesehallen
Jugend- und Wanderbüchereien
Einrichtungen des Bibliothekswesens
Musikbibliotheken
(nicht enthalten: wissenschaftliche Bibliotheken, wissenschaftliche Archive, siehe Funktion 162; Medienstellen der Schulen, siehe Funktion 129)
187 Sonstige Kulturpflege
Kommunale Kinos
Kulturzentren
Sternwarten (soweit nicht Forschungseinrichtungen)
Einrichtungen des Filmwesens
Einrichtungen der Heimatpflege
Institutionelle Förderung von Zirkussen
Institutionelle Förderung von Gesellschaften zur Pflege und Verbreitung des Werkes von Literatinnen und Literaten
Filmförderung (Kino- und Fernsehfilm)
Förderung von Filmfestivals, Heimat-, Brauchtumsfesten und der Literatur
Literatur- und allgemeine Kunstpreise
Arbeitsstipendien für Schriftstellerinnen und Schriftsteller
Durchführung gesondert veranschlagter Filmfestivals
(nicht enthalten: Dorf- und Gemeinschaftshäuser sowie Stadt- und Mehrzweckhallen, siehe Oberfunktion 43; Sporthallen, siehe Funktion 322; Sammlungen und Archive, siehe Funktionen 162, 163, 183, 186; Kunstschulen und ähnliche kulturpädagogische Einrichtungen, siehe Funktion 153; institutionelle Förderung von Gesellschaften, deren primäre Aufgabe es ist, spezielle Kultureinrichtungen wie Theater, Museen oder Archive zu betreiben, siehe Funktionen 181 bis 186)
188 Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten
Landesämter für Denkmalpflege
Verwaltung staatlicher Schlösser und Gärten
(nicht enthalten: Einrichtungen des Bibliothekswesens, siehe Funktion 186; Naturschutzverwaltung, siehe Funktion 331; Landesdenkmalämter und Verwaltungsstellen staatlicher Schlösser, wenn der Schwerpunkt bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schlösser und Denkmale liegt, siehe Funktion 195)
195 Denkmalschutz und -pflege
Einrichtungen, z. B.
Schlösser und Burgen mit künstlerischer und historischer Bedeutung
Denkmale
Ausgrabungsstätten
Mahnmale und Gedenkstätten
Zuschüsse für die Erhaltung, die Restaurierung und den Wiederaufbau von Bau-, Boden- und Kunstdenkmalen
(nicht einzubeziehen: Schlösser, die als Gebäude für andere Einrichtungen dienen [z. B. Forschungsinstitut, siehe Funktionen 162 bis 165; Weiterbildungsstätte, siehe Oberfunktion 15])
199 Kirchliche Angelegenheiten
Zuschüsse an Religionsgemeinschaften
Förderung von Einzelmaßnahmen für religiöse Zwecke
(nicht enthalten: Zuschüsse an Religionsgemeinschaften für die Errichtung und Unterhaltung von Schulen, siehe Funktionen 112 bis 128; für Sozialeinrichtungen, siehe Oberfunktionen 23/24; für Gesundheitseinrichtungen, siehe Oberfunktion 31)
2 Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik
21 Verwaltung für soziale Angelegenheiten
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und ggf. Bauten und Beschaffungen. Hierzu gehört auch die Erstattung von Verwaltungskosten.
Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.
211 Verwaltungskostenerstattung SGB II (nur Bund)
219 Sonstige Verwaltung für soziale Angelegenheiten
Versicherungsverwaltung (hierzu gehören auch Aufsichts- und Prüfungsämter für Sozialversicherung)
Sozialverwaltung, Sozialhilfeverband, Landeswohlfahrtsverband
Jugendverwaltung
Versorgungsverwaltung
Lastenausgleichsverwaltung
Wiedergutmachungsverwaltung
22 Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung
221 Allgemeine Rentenversicherung (nur Bundesträger)
Aufwendungen für die Einbeziehung der in Werkstätten beschäftigten Menschen mit Behinderungen in die Sozialversicherung
Zuschüsse an die Rentenversicherung
222 Knappschaftliche Rentenversicherung (nur Bundesträger)
Zuschüsse an die knappschaftliche Rentenversicherung/hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung im Saarland
223 Unfallversicherung
Aufwand des Bundes und der Länder als Träger der Unfallversicherung nach dem SGB VII
Fremdrenten in der Unfallversicherung
Zuschüsse an z. B.
die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) für die Unfallversicherung der Kleinbetriebe der See- und Küstenfischerei
die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
224 Krankenversicherung
Leistungen und Erstattungen an die Träger der Krankenversicherung (ohne knappschaftliche Krankenversicherung)
225 Arbeitslosenversicherung (nur Bund)
Zuschüsse an die Bundesagentur für Arbeit
226 Alterssicherung der Landwirte (nur Bund)
227 Pflegeversicherung
Leistungen und Erstattungen an die Träger der Pflegeversicherung
229 Sonstige Sozialversicherungen
Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes
Zahlungen an Sonder- und Zusatzversorgungssysteme
23 Familienhilfe, Wohlfahrtspflege u. Ä. (ohne Leistungen nach dem SGB VIII
)
231 Kindergeld, Kinderzuschlag
232 Elterngeld, Erziehungsgeld und Mutterschutz
233 Wohngeld
235 Soziale Einrichtungen
Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen sowie Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B.
Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, für Wohnungslose, Pflegeeinrichtungen,
Einrichtungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge
(nicht enthalten: Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Kindertagesbetreuung, siehe Oberfunktionen 26 und 27; Einrichtungen der Kriegsopferversorgung, siehe Funktion 241)
236 Förderung der Wohlfahrtspflege
Zahlungen an andere Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege
(nicht enthalten: Zuschüsse für individuelle Hilfeleistungen, siehe Oberfunktion 28)
237 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
24 Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen
241 Kriegsopferversorgung und -fürsorge und gleichartige Leistungen
Aufwendungen für Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene, ihnen gleichgestellte Personen und für Angehörige von Kriegsgefangenen nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Häftlingshilfegesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
Einrichtungen der Kriegsopferversorgung
Ausgaben für die Kriegsopferfürsorge, z. B.
Leistungen an Beschädigte und Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz, ihnen gleichgestellte Personen sowie an Angehörige von Kriegsgefangenen
243 Lastenausgleich
244 Wiedergutmachung
Entschädigungsleistungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung nach dem Bundesentschädigungsgesetz und den landesrechtlichen Vorschriften
Leistungen nach den Rehabilitierungsgesetzen (SED-Unrecht)
Sicherung und Betreuung der Friedhöfe ehemaliger jüdischer Gemeinden
Stiftung 20. Juli 1944
246 Vertriebene und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern
Maßnahmen zur Förderung der Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und Vertriebenen
Leistungen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und Vertriebene außerhalb der Sozialhilfe, z. B.
Hilfen an deutsche Vertriebene im Ausland
Eingliederungshilfen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie für ehemalige politische Häftlinge
Entschädigungen an ehemalige Kriegsgefangene
(nicht enthalten: Kulturausgaben, siehe Oberfunktionen 18/19; Sprachkurse, siehe Funktion 153)
249 Sonstige Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen
Andere Aufgaben im Zusammenhang mit Folgen von Krieg und politischen Ereignissen, z. B.
Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
Angelegenheiten der Suchdienste und der Deutschen Dienststelle (WASt)
Leistungen aufgrund des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes, z. B.
Beseitigung deutscher Munition auf nicht bundeseigenen Liegenschaften
Nachversicherung nach § 99 AKG
, Versorgungs- und Schadensersatzansprüche nach § 5 AKG
Stiftung für ehemalige politische Häftlinge
Heimkehrerstiftung
Unterstützung für deutsche Minderheiten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa einschließlich nichteuropäischer Nachfolgestaaten der UdSSR
25 Arbeitsmarktpolitik
251 Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
252 Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II
253 Aktive Arbeitsmarktpolitik
Arbeits- und Berufsförderung von Jugendlichen
Förderung überregionaler Einrichtungen oder von Modelleinrichtungen
Verbesserung der Beschäftigungssituation, z. B.
durch berufliche Fortbildung und Umschulung von Arbeitskräften
durch Qualifizierungs- und Anpassungsmaßnahmen (z. B. für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und andere Problemgruppen des Arbeitsmarktes)
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB II
(nicht enthalten: berufsvorbereitende Maßnahmen, d. h. Förderung der individuellen Aus- und Fortbildung in einem Beruf, siehe Funktion 153)
259 Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
26 Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII (ohne Kindertagesbetreuung)
261 Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
Leistungen gemäß §§ 11 und 12 ggf. in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Zuwendungen für Mitarbeiterfortbildung anderer Träger in diesem Bereich und einschließlich internationaler Zahlungsverpflichtungen (u. a. Jugendwerke)
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 11 und 12 ggf. in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII
262 Jugendsozialarbeit
Leistungen gemäß § 13 ggf. in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Leistungen des Bundes für Integrationsmaßnahmen
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß § 13 SGB VIII
263 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie
Leistungen gemäß §§ 14 bis 21 ggf. in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 14 bis 21 SGB VIII
265 Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen
Leistungen gemäß §§ 27 bis 42 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 27 bis 42 SGB VIII
(nicht enthalten: Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
, siehe Funktion 283)
266 Weitere Aufgaben der Jugendhilfe
Leistungen gemäß §§ 44 ff.
SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 44 ff. SGB VIII einschließlich Kriseneinrichtungen und sozialpädagogischer Fortbildungsstätten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher und anderer Träger der Jugendhilfe
27 Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIII
Leistungen gemäß §§ 22 bis 26 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 22 bis 26 SGB VIII
Hierzu gehören auch:
Ausgaben zur Förderung von Kindern in Ländern, in denen Beitragsfreiheit in Kindertageseinrichtungen besteht (ganz oder teilweise)
Tagespflege durch Tagesmütter/Tagesväter
28 Soziale Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IX
Zu den Leistungen nach dem SGB XII:
Hier werden auch solche Ausgaben nachgewiesen, die den Trägern der Sozialhilfe durch Zuschüsse an Träger der freien Wohlfahrtspflege entstehen, wenn diese Mittel zur Durchführung von individuellen Hilfeleistungen bestimmt sind.
Hier sind sämtliche Einnahmen im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII zuzuordnen.
(nicht enthalten: Zuwendungen nach dem SGB XII an Dritte zur institutionellen oder pauschalen Förderung, siehe Funktion 236)
281 Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
282 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
283 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IX
(nicht enthalten: Eingliederungshilfen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, siehe Funktion 265)
284 Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
285 Weitere Leistungen nach dem SGB XII
286 Leistungen nach dem SGB XII - nur Flächenländer
Soweit in Flächenländern eine Aufteilung der Leistungen nach dem SGB XII entsprechend den Funktionen 281 bis 285 nicht möglich ist.
287 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Hier sind auch die Einnahmen in Form von Kostenbeiträgen, Erstattungen von Sozialleistungsträgern und Leistungen Unterhaltspflichtiger zuzuordnen.
29 Sonstige soziale Angelegenheiten
Familienpolitische Programme
Schuldnerberatung
Leistungen an Opfer von Gewalttaten
Leistungen und andere Zahlungen nach dem SGB IX, z. B.
Ausgleichsabgaben
Fahrgeldausfälle für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen
(nicht enthalten: Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen nach Teil 2 SGB IX, siehe Funktion 283)
Nicht aufteilbare Maßnahmen zur Zuwanderung und Integration, soweit nicht anderen Fachaufgaben zuordenbar (z. B. Funktion 246)
Nicht aufteilbare Maßnahmen der Gleichstellung/ Gleichbehandlung, soweit nicht anderen Fachaufgaben zuordenbar
Hilfsmaßnahmen bei Naturkatastrophen
3 Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung
31 Gesundheitswesen
311 Gesundheitsverwaltung
312 Krankenhäuser und Heilstätten
Krankenhausfinanzierung, Förderung einzelner Einrichtungen der Krankenversorgung
Maßregelvollzug
(nicht enthalten: Hochschulkliniken, siehe Funktion 132; Bundeswehrkrankenhäuser, siehe Funk- tion 032; Gefängniskrankenhäuser, siehe Funktion 056)
313 Arbeitsschutz
(Nicht enthalten: Maßnahmen für die eigene Verwaltung, z. B. personalärztliche Dienste, Arbeitsschutzbeauftragte)
314 Gesundheitsschutz
Allgemeine Maßnahmen, Gesundheits- und Verbraucherschutz (einschließlich Überwachung), Gesundheitseinrichtungen, z. B.
Arznei- und Lebensmittelkontrolle
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Deutsches Müttergenesungswerk
Kongresse
32 Sport und Erholung
321 Park- und Gartenanlagen
Bundes-/Landesgartenschauen
Kleinsiedlungs- und Kleingartenwesen
Spielplätze
322 Sport
Sportamt (Einrichtungen der Stadtstaaten)
Sportanlagen und -einrichtungen, z. B.
Freizeitsportanlagen
Schwimmbäder
sportärztliche Hauptberatungsstelle
Turn- und Sporthallen (nicht enthalten: Schulturn- und -sporthallen, siehe Oberfunktion 11/12)
Allgemeine Förderung des Sports, z. B.
Zuwendungen an Sportverbände und -vereine
(nicht enthalten: Förderung des Schulsports, siehe Funktion 129)
33 Umwelt- und Naturschutz
331 Umwelt- und Naturschutzverwaltung
Umweltbundesamt
Bundesamt für Naturschutz
Umweltverwaltung der Länder, z. B. Landesanstalten für Immissionsschutz
332 Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes
Naturschutz und Landschaftspflege
Immissionsschutz
Chemikaliensicherheit und Gefahrstoffe
Strategien Klimaschutz, Emissionshandel
Umweltbildung
Gewässerschutz (soweit nicht Funktion 645)
Bodenschutz, Untersuchung und Sanierung von Altlasten
Ausgaben für z. B.
Sachverständige und Fachbeiräte
internationale Zusammenarbeit
Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen
Messnetze und -programme
Veröffentlichungen
Mitgliedschaften
Förderung von Vereinen (institutionell) sowie von Projekten von Vereinen und Verbänden
(nicht enthalten: Ausgaben für Forschung und Entwicklung, siehe Funktion 165; Fachinformationszentren, siehe Funktion 162)
34 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz
341 Verwaltung für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz
Bundesamt für Strahlenschutz
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
342 Maßnahmen der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes
Ausgaben für z. B.
Sachverständige und Fachbeiräte
internationale Zusammenarbeit
Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen
Untersuchungen zu Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen sowie des Strahlenschutzes
gesetzliche Ausgleichsansprüche
Beteiligung an internationalen Aktions- und Sanierungsprogrammen
End- und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle
staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen
4 Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste
41 Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie
411 Förderung des Wohnungsbaues
Ausgleichszahlungen nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen ( sog.
Fehlbelegungsabgabe)
Darlehen, Zuweisungen und Zuschüsse für z. B.
Förderung des sozialen Wohnungsbaues
Wohnungsfürsorge für Verwaltungsangehörige
Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Rückflüsse aus Darlehen
Wohnungsbauunternehmen
412 Wohnungsbauprämie/Vermögensbildung (nur Bund)
419 Sonstiges Wohnungswesen
Ausstellungen und Wettbewerbe
Beiträge an deutsche und internationale Verbände für das Wohnungswesen
42 Geoinformation, Raumordnung und Landesplanung, Städtebauförderung
421 Geoinformation
Kataster- und Vermessungsverwaltung
422 Raumordnung und Landesplanung
Aufgaben der Landesplanung und -entwicklung, Raumplanung und -ordnung, z. B.
Förderung von Beispielmaßnahmen zur Verwirklichung der Raumordnungsgrundsätze
Landesentwicklungsplan
Landschaftsplanung
Planungswettbewerbe
Regionalplanung
Zuschüsse und Beiträge an Verbände des Städtebaues und der Landes- bzw. Raumplanung
Bauleitplanung (Stadtstaaten)
423 Städtebauförderung
Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch, z. B. Finanzhilfen oder Ausgaben für
Baumaßnahmen, z. B. Erneuerung ausgewählter denkmalswerter Gebäude und historischer Stadtkerne
städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete
Versuchs- und Vergleichsbauvorhaben
Wohnumweltverbesserung und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
43 Kommunale Gemeinschaftsdienste (ohne Straßenbeleuchtung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft)
Staatliche Förderung kommunaler Einrichtungen sowie eigene Einrichtungen der Stadtstaaten, soweit nicht anderen Bereichen zugeordnet (siehe Funktionen 043, 321 und 322, Oberfunktion 64, Funktion 726)
5 Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
51 Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ohne Betriebsverwaltung)
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und ggf. Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.
511 Verwaltung für Ernährung und Landwirtschaft
Agrarstrukturverwaltung, Verwaltung für Agrarordnung
512 Forst-, Jagd- und Fischereiverwaltung
Forst-, Jagd- und Fischereiverwaltung, soweit nicht Teil des Forst-, Jagd- oder Fischereibetriebs (siehe Funktionen 531 und 532)
52 Landwirtschaft und Ernährung
521 Agrarstruktur und ländlicher Raum
Maßnahmen gemäß dem aktuellen Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), mit Ausnahme der wasserwirtschaftlichen und kulturbautechnischen Maßnahmen sowie der Küstenschutzmaßnahmen (siehe Funktionen 623 und 625)
Dorferneuerung
Flurbereinigung
Integrierte ländliche Entwicklung
522 Einkommenstabilisierende Maßnahmen
Nationale Maßnahmen zur Marktstützung
EU-Marktordnungsmaßnahmen
Absatzförderung
Beseitigung außergewöhnlicher Notstände in der Landwirtschaft
Beteiligung an Messen, Ausstellungen und Lehrschauen im In- und Ausland
523 Landwirtschaftliche Produktion, Tiergesundheit und Ernährung
Ausgaben und Einnahmen für Versuchsgüter, Versuchsfelder und ähnliche Einrichtungen (nicht enthalten, soweit mit Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbunden; siehe Hauptfunktion 1)
Landwirtschaftliche Unternehmen, z. B.
Domänen
Gärtnereien
Gutsbetriebe
Mustergüter
Versuchswirtschaften
Weingüter
Beiträge und Zuschüsse an Verbände, Vereine und Einrichtungen im In- und Ausland
Bekämpfung der pflanzlichen und tierischen Schädlinge
Pflanzliche Erzeugung
Tierzucht und Tierhaltung
Tiergesundheit und Tierschutz
53 Forstwirtschaft und Jagd, Fischerei
531 Forstwirtschaft und Jagd
Forstbetriebe
532 Fischerei
Fischereischutzboote
Förderung der Fischerei
6 Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen
61 Verwaltung für Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe und Dienstleistungen
Bergverwaltung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundeskartellamt
Wasserwirtschaftsverwaltung
62 Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz
623 Wasserwirtschaft und Kulturbau
Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
624 Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken
625 Küstenschutz
Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
63 Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
631 Kohlenbergbau
632 Sonstiger Bergbau
634 Verarbeitende Industrie
Hilfen für die Werft- und Stahlindustrie
Nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des verarbeitenden Gewerbes
635 Handwerk und Kleingewerbe
Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen des Handwerks und des Kleingewerbes, z. B.
Auf- und Ausbau sowie Unterhaltung der betriebstechnischen und betriebswirtschaftlichen Beratungsstellen
Beratungsmaßnahmen für Existenzgründungen
Finanzierungshilfen für mittelständische gewerbliche Unternehmen
638 Baugewerbe
64 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung
641 Kernenergie
Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen
Beiträge an die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO)
(nicht enthalten: Ausgaben für die End- und Zwischenlagerung, siehe Funktion 342)
642 Erneuerbare Energieformen
Demonstrationsvorhaben zur rationellen Energiegewinnung und -verwendung und zur Nutzung der erneuerbaren Energien
643 Elektrizitätsversorgung
644 Wasserversorgung
645 Abwasserentsorgung
646 Abfallwirtschaft
Abfallbeseitigung und -verwertung, z. B.
Deponien
647 Straßenreinigung
649 Sonstige Energie- und Wasserversorgung
Erdölversorgung
Förderung der Gaswirtschaft und sonstigen Energiegewinnung, z. B.
Bau von Ferngasleitungen und regionalen Erdgasleitungen
Bau von Kohleheizkraftwerken
Fernwärmeversorgung
Kohleveredelungsanlagen
Steinkohlenbevorratung zur Verbesserung der Energieversorgung in Krisenzeiten
Beiträge an internationale Kommissionen oder Organisationen, Kongresse usw.
nicht aufgegliederte Fördermaßnahmen
Beiträge zu internationalen Rohstoffübereinkommen
Unternehmen, die mehrere Versorgungszweige umfassen
Maschinenzentralen
65 Handel und Tourismus
651 Handel
Auf- und Ausbau von Betriebsberatungsstellen (Unternehmens- und Existenzgründungsberatungen)
Erfahrungsaustausch im Handel
Mittelstandsförderung zur Leistungssteigerung im Handel
Zwischenbetriebliche Vergleiche
Exportförderung, Auslandsmessen, z. B.
Beteiligung an exportorientierten Messen, Weltausstellungen usw.
Pflege der Wirtschaftsbeziehungen zum Ausland, z. B.
Außenwirtschaftsberatungen
Unterstützung von Außenhandelskammern
Märkte und Inlandsmessen, z. B.
Beteiligungen und Zuschüsse an Messen und Ausstellungen im Inland
Förderung der Auslandswerbung für deutsche Messen und Ausstellungen u. Ä.
Nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des Handels
Verbraucherberatungen und -vertretungen, soweit nicht anders zuordenbar
(nicht enthalten: Einrichtungen des kommunalen Marktwesens, siehe Oberfunktion 43)
652 Tourismus
Förderung der Fremdenverkehrsverbände
Förderung des Hotel-, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes
66 Geld- und Versicherungswesen
661 Banken und Kreditinstitute
669 Sonstiges Geld- und Versicherungswesen
Versicherungen
Internationaler Währungsfonds
68 Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen
Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland
Förderung des Normenwesens und der Gütekennzeichnung
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen
Nicht aufgeteilte Maßnahmen der allgemeinen Wirtschaftsförderung
69 Regionale Fördermaßnahmen
Einzeln veranschlagte bzw. objektbezogene Maßnahmen sind bei den entsprechenden Funktionen nachzuweisen.
691 Betriebliche Investitionen
Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft durch Förderung der Rationalisierung, Modernisierung, Umstellung, Erweiterung und Ansiedlung gewerblicher Betriebe, z. B.
Betriebliche Investitionen in strukturschwachen Gebieten
Existenzgründungsprogramm in der gewerblichen Wirtschaft
Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch Ansiedlung, Erweiterung und Rationalisierung von Produktionsbetrieben
692 Verbesserung der Wirtschafts- und Infrastruktur
Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft
Strukturförderungsprogramme
Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
7 Verkehrs- und Nachrichtenwesen
71 Verwaltung des Verkehrs- und Nachrichtenwesens
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden und Ämter und ggf. Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.
711 Verwaltung für Straßen- und Brückenbau
712 Verwaltung für Wasserstraßen und Häfen
719 Sonstige Verkehrs- und Nachrichtenverwaltung
Bundesamt für Güterverkehr
Bundesanstalt für Straßenwesen
Eisenbahn-Bundesamt
Kraftfahrt-Bundesamt
72 Straßen
721 Bundesautobahnen
722 Bundesstraßen
Hierzu gehören auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.
723 Landesstraßen
Hierzu gehören auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.
724 Kreisstraßen
Hierzu gehören auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.
725 Gemeindestraßen
Hierzu gehören auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.
726 Straßenbeleuchtung
729 Sonstiger Straßenverkehr
Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr, z. B.
Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen zur Vermeidung von Verkehrsunfällen
Beschaffung von technischem und wissenschaftlichem Material
Veröffentlichungen
73 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
731 Wasserstraßen und Häfen
Aus- und Neubau, Unterhaltung und Betrieb, z. B.
der Wasserstraßen und ihrer Anlagen
von landeseigenen Häfen und Schifffahrtsanlagen
Besondere Einrichtungen, z. B.
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Bundesanstalt für Wasserbau
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Lotseinrichtungen
Beteiligung an Bauvorhaben Dritter
Beteiligung der Länder am Ausbau von Schifffahrtsstraßen und Kanälen
Schiffssicherheitsaufgaben
(hierzu gehören auch die Erstattung der Kosten an die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation)
Zuweisungen an kommunale Baulastträger zum Ausbau ihrer Hafenanlagen
Hafenbetriebe, Umschlag- und Kaibetriebe
732 Förderung der Schifffahrt
74 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
741 Öffentlicher Personennahverkehr
Finanzhilfen nach dem Regionalisierungsgesetz, dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und landesgesetzliche Regelungen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV/SPNV), z. B.
Bau oder Ausbau von Verkehrswegen einschließlich Bau oder Ausbau von Betriebshöfen, zentralen Werkstätten, P+R-Plätzen
742 Eisenbahnen
Maßnahmen für Eisenbahnen, z. B.
Abgeltung von Belastungen im Schienenverkehr
Darlehen und Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege
sonstige Zuschüsse
75 Luftfahrt
Flugsicherung, z. B.
Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL)
Flugsicherungsdienststellen in Grönland und Island
Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)
Luftaufsichtsmaßnahmen auf Flugplätzen
Schutzmaßnahmen
Flughäfen und Luftverkehr
Luftfahrt-Bundesamt
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Maßnahmen und Einrichtungen zur Förderung der Luftfahrt
77 Nachrichtenwesen
771 Post und Telekommunikation
772 Rundfunk und Fernsehen
Rundfunkanstalt „Deutsche Welle“
79 Sonstiges Verkehrswesen
Nicht aufgeteilte Maßnahmen zur allgemeinen Förderung des Verkehrs, z. B.
Beiträge und Zuschüsse an nationale und internationale Vereine und Organisationen
Transrapid
8 Finanzwirtschaft
Einnahmen und Ausgaben für den Gesamthaushalt
81 Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
Die Verwaltung des Vermögens ist in der Regel Aufgabe der Finanz- und Vermögensverwaltung (siehe auch Funktion 062).
811 Grundvermögen
Grundvermögen, soweit die Grundstücke nicht dem Betrieb eines Wirtschaftsunternehmens oder einer anderen Funktion dienen und entsprechend veranschlagt sind, z. B.
Baumaßnahmen
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Erwerb und Verkauf
Finanzierungskosten
Unterhaltung und Bewirtschaftung
Bebaute Grundstücke, z. B.
Wohn- und Geschäftsgrundstücke
Grundstücksgleiche Rechte, z. B.
Erbbaurechte
Erbpachtrechte
Nutzungsentschädigungen (Wassernutzungsgebühren und sonstige den Grundstücken gleichzuachtende Rechte)
Unbebaute Grundstücke, die von der Gebietskörperschaft selbst genutzt, vermietet oder verpachtet sind, z. B.
Grundstücke, die zur Weiterveräußerung oder späteren Bebauung in eigener Regie bestimmt sind oder deren Verwendungszweck noch nicht feststeht
landwirtschaftlich genutzte Einzelgrundstücke (Äcker, Kleingärten, Obstländereien, Wiesen), soweit sie nicht den landwirtschaftlichen Betrieben zuzuordnen sind
sonstige Grundstücke, Teiche, Seen, Grünanlagen
812 Kapitalvermögen
Einnahmen und Ausgaben, die sich auf die Geldvermögensbestände beziehen und nicht zum Verwaltungsvermögen, Grundvermögen, Sondervermögen oder dem Vermögen der Wirtschaftsunternehmen gehören. Von den Geldvermögensbeständen in diesem Sinne umfasst sind Wertpapiere, Bankguthaben, sonstige Forderungen.
Beteiligungen an Wirtschaftsunternehmen, die nur der Kapitalanlage dienen
Erbschaften des Fiskus, soweit es sich nicht um Sachwerte handelt
Zinseinnahmen aus Darlehensgewährungen
813 Sondervermögen
Vermögensbestände und Einrichtungen, die in der Form von Sondervermögen verwaltet oder bewirtschaftet werden und nicht nach ihrer Zweckbindung anderen Funktionen zugeordnet sind
82 Steuern und Finanzzuweisungen
83 Schulden
Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang mit der Schuldenaufnahme
84 Beihilfen, Unterstützungen u. Ä.
Dieser Oberfunktion sind Personalausgaben der Obergruppe 44 „Beihilfen, Unterstützungen, Fürsorgeleistungen und dgl.“, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, zuzuordnen, die im Haushaltsplan bzw. in den Einzelplänen zentral veranschlagt sind und nicht nach Funktionen aufgeteilt werden können:
Gruppe 441 Beihilfen
Gruppe 443 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen
Unter dieser Oberfunktion sind auch die Personalausgaben der Obergruppe 45 „Sonstige personalbezogene Ausgaben“, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, nachzuweisen, die nicht nach einzelnen Funktionen aufgeteilt werden können.
85 Rücklagen
Allgemeine Rücklagen
Fonds, Stöcke
Spezielle Rücklagen, z. B.
zur Erfüllung bestimmter Aufgaben
86 Sonstiges
Einnahmen und Ausgaben verschiedener Art, die nicht einer bestimmten Funktion zugeordnet werden können
87 Abwicklung der Vorjahre
Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren gemäß § 25 BHO/LHO sowie Übertragung von Überschüssen
88 Globalposten
Globale Mehrausgaben/-einnahmen
Globale Minderausgaben/-einnahmen
Verstärkungsmittel für Personalausgaben
89 Haushaltstechnische Verrechnungen
Dieser Oberfunktion sind die Ausgaben der Obergruppen 38 und 98 „Haushaltstechnische Verrechnungen“ zuzuordnen.“
III. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieser Erlass tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Gleichzeitig treten die Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Brandenburg (VV-HSBbg) vom 13. Oktober 2020 ( ABl.
S.
1099) außer Kraft.
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