Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Nauen-Brieselang-Krämer“
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Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Nauen-Brieselang-Krämer“

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Nauen-Brieselang-Krämer“
vom 7. Januar 1998 (GVBl.II/98, [Nr. 05], S.110) zuletzt geändert durch Artikel 12 der Verordnung vom 29. Januar 2014 ( GVBl.II/14, [Nr. 05] )
Auf Grund des § 22 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 und
2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes vom 25. Juni 1992 (GVBl. I S. 208),
zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz zur Funktionalreform im Land
Brandenburg vom 17. Dezember 1996 (GVBl. I S. 364), verordnet der Minister
für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung:

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Flächen im Landkreis Havelland und im Landkreis Oberhavel werden als
Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die
Bezeichnung "Nauen-Brieselang-Krämer".

§ 2 Schutzgegenstand

(1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von
rund 23 077 Hektar. Es umfasst Teile des Havelländischen Luches, der
Grundmoränenplatte des Ländchens Glien sowie der Zehdenick-Spandauer
Havelniederung.
(2) Das Landschaftsschutzgebiet umfasst Flächen in folgenden Fluren:
Landkreis: Gemeinde: Gemarkung: Flur:
Havelland Brieselang Bredow 1 bis 4, 8, 9;
Brieselang Brieselang 6, 9, 10 bis 15;
Brieselang Zeestow 1, 2;
Dallgow-Döberitz Dallgow 7 bis 10;
Falkensee Falkensee 2, 20, 22 bis 28, 40, 41, 44 bis 53;
Nauen Börnicke 3 bis 7;
Nauen Nauen 2 bis 5, 7, 11, 38;
Nauen Tietzow 5 bis 7;
Schönwalde-Glien Das Große Teufelsbruch 01, 02 2, 3;
Schönwalde-Glien Grünefeld 1 bis 8;
Schönwalde-Glien Paaren 1 bis 4, 11, 13;
Schönwalde-Glien Pausin 1 bis 11;
Schönwalde-Glien Perwenitz 1 bis 7;
Schönwalde-Glien Falkenhagen Forst 01 2;
Schönwalde-Glien Schönwalde 1 bis 5, 11, 13, 18, 19, 22, 24, 28 bis 31;
Schönwalde-Glien Wansdorf 1, 2, 4 bis 10;
Wustermark Elstal 17;
Wustermark Wustermark 1, 13, 17, 19, 22;
Oberhavel Hennigsdorf Hennigsdorf 1, 10 bis 16;
Kremmen Börnicke 1 6;
Kremmen Groß Ziethen 1 bis 4;
Kremmen Staffelde 7, 8, 14, 15, 20;
Oberkrämer Das große Teufelsbruch 3 5;
Oberkrämer Bötzow 1 bis 9, 11 bis 15;
Oberkrämer Eichstädt 1, 2, 5;
Oberkrämer Falkenhagen Forst 1 bis 3;
Oberkrämer Hennigsdorf 4 20;
Oberkrämer Marwitz 1, 2, 5, 7 bis 10;
Oberkrämer Neu Vehlefanz 1 bis 3;
Oberkrämer Schwante 6, 7;
Oberkrämer Vehlefanz 1 bis 3, 7, 8;
Oberkrämer Wansdorf 1 11.
Eine Kartenskizze zur Orientierung über die Lage des
Landschaftsschutzgebietes ist dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügt.
(3) Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes ist in den in Anlage 2 dieser
Verordnung aufgeführten Karten mit ununterbrochener roter Linie
eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die in Anlage 2
Nr. 1 mit den Blattnummern 1 bis 4 aufgeführten Karten mit dem Titel
„Topografische Karte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
,Nauen-Brieselang-Krämer‘ “ im Maßstab 1 : 50 000 dienen
der räumlichen Einordnung des Landschaftsschutzgebietes. Die in Anlage 2
Nr. 2 mit den Blattnummern 1 bis 17 aufgeführten Karten mit dem Titel
„Topografische Karte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
,Nauen-Brieselang-Krämer‘ “ im Maßstab 1 : 10 000 ermöglichen die Verortung im Gelände. Maßgeblich für den
Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den in Anlage 2 Nr. 3 mit den Blattnummern
1 bis 376 aufgeführten Karten mit dem Titel „Flurkarte/Auszug aus der
Liegenschaftskarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
,Nauen-Brieselang-Krämer‘ “. Die Lage der Fluren innerhalb des
Landschaftsschutzgebietes stellt die Karte mit dem Titel
„Flurübersichtskarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet ,Nauen-Brieselang-Krämer‘ “ dar.
(4) Die Verordnung mit Karten kann beim Ministerium für Ländliche
Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, oberste
Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie bei den Landkreisen Havelland in
Nauen und Oberhavel in Oranienburg, untere Naturschutzbehörden, von
jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.

§ 3 Schutzzweck

(1) Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung einer
für die norddeutsche Tiefebene typischen Niederungskulturlandschaft mit
ihrer charakteristischen Pflanzen- und Tierwelt.
(2) Schutzzweck ist daher
die Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes, insbesondere
des Wasserrückhalte- und Grundwasserneubildungspotentials der
Landschaft,
der Funktionsfähigkeit der Böden durch Sicherung und Entwicklung
hinsichtlich ihrer Filter-, Speicher- und Transformationseigenschaften,
Renaturierung der degradierten Moorböden und Schutz des Bodens vor
Überbauung, Verdichtung und Abbau,
des umfassenden Schutzes von Lebensräumen für seltene,
bestandsgefährdete oder vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten
sowie deren Lebensgemeinschaften,
der Pufferfunktion des Landschaftsschutzgebietes für die darin
liegenden Naturschutzgebiete,
von biotopvernetzenden Funktionen innerhalb des Schutzgebietes und zu
angrenzenden Naturräumen,
die Bewahrung der Landschaft vor weiterer Zersiedelung,
die Sicherung des Gebietes als Frischluftentstehungsgebiet und klimatische
Ausgleichsfläche;
die Bewahrung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des eiszeitlich
entstandenen Landschaftsbildes mit seinen durch die menschliche Nutzung
geprägten mosaikartigen Strukturen, dem Wechsel von Offenlandschaften und
Wäldern sowie charakteristischen Ausstattungselementen, insbesondere
Fließgewässer, Gräben, Kleingewässer und deren Ufervegetation,
Feuchtwiesen,
Flurgehölze, Landschaftshecken, Alleen, Baumgruppen,
Obstbaumbestände, strukturreiche Waldränder,
geomorphologische und geologische Bildungen;
die Erhaltung des Gebietes wegen seiner besonderen Bedeutung für die
naturnahe Erholung in der unmittelbaren Nähe zu den Ballungsräumen
Berlin und Potsdam;
die Entwicklung des Gebietes im Hinblick auf eine naturverträgliche,
nachhaltige Landnutzung.

§ 4 Verbote, Genehmigungsvorbehalte

(1) Vorbehaltlich der in § 5 zulässigen Handlungen sind im
Landschaftsschutzgebiet gemäß § 22 Abs. 3 des Brandenburgischen
Naturschutzgesetzes folgende Handlungen verboten:
Niedermoorgrünland umzubrechen;
Zwergstrauch- und Wachholderheiden, Trockenrasen oder offene
Binnendünen nachteilig zu verändern, zu beschädigen oder zu
zerstören;
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken, Gebüsche, Feld- oder
Ufergehölze oder Ufervegetation zu beschädigen oder zu beseitigen.
(2) Sonstige Handlungen, die geeignet sind, den Charakter des Gebietes zu
verändern, den Naturhaushalt zu schädigen, das Landschaftsbild zu
beeinträchtigen oder sonst dem besonderen Schutzzweck zuwiderzulaufen,
bedürfen der Genehmigung. Der Genehmigung bedarf insbesondere, wer
beabsichtigt
bauliche Anlagen, die einer öffentlich-rechtlichen Zulassung oder
Anzeige bedürfen, zu errichten oder wesentlich zu verändern;
die Bodengestalt zu verändern, die Böden zu verfestigen, zu
versiegeln oder zu verunreinigen;
Plakate und Werbeanlagen aufzustellen oder anzubringen, ausgenommen zur
saisonalen Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte;
Veranstaltungen für motorbetriebene Wasserfahrzeuge und
Modellflugzeuge sowie Geländewagen durchzuführen;
nach dem 1. Januar 2000 außerhalb der nach öffentlichem Recht
zugelassenen Wege oder anderer rechtmäßig dazu bestimmter Anlagen zu
reiten; § 20 Abs. 3 des Landeswaldgesetzes bleibt unberührt;
außerhalb öffentlich-rechtlich zugelassener und gekennzeichneter
Plätze sowie von Hausgärten, Kleingärten und Wochenendgrundstücken Wohnwagen aufzustellen oder offene Feuerstellen zu
errichten oder zu betreiben;
im Wald Entwässerungsmaßnahmen über den bisherigen Umfang
hinaus durchzuführen;
Grünland in eine andere Nutzungsart zu überführen.
(3) Die Genehmigung nach Absatz 2 ist, unbeschadet anderer
Rechtsvorschriften, auf Antrag von der unteren Naturschutzbehörde zu
erteilen, wenn die beabsichtigte Handlung den Charakter des Gebietes nicht
verändert oder dem besonderen Schutzzweck nicht oder nur unerheblich
zuwiderläuft. Die Genehmigung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Flächen im Geltungsbereich eines
Bauleitplans, für die eine bauliche oder sonstige dem Schutzzweck
widersprechende Nutzung dargestellt oder festgesetzt ist, sofern das für
Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Ministerium diesen Darstellungen
oder Festsetzungen zugestimmt hat. Diese Flächen sind im Bauleitplan in
geeignetem Maßstab kartografisch darzustellen.

§ 5 Zulässige Handlungen

(1) Entgegen § 4 dieser Verordnung bleiben zulässig:
die im Sinne des § 11 Abs. 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes
ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung mit der
Maßgabe, daß
§ 4 Abs. 1 Nr. 2 sowie § 4 Abs. 2 Nr. 8 gelten,
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 gilt, wobei eine Bewirtschaftung von Niedermooren
entsprechend den Moortypen (Norm-, Mulm-, Erdniedermoor) ausgenommen ist. Dabei
ist eine weitere Degradierung des Moorkörpers weitestgehend
auszuschließen;
die im Sinne des § 11 Abs. 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes
ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Bodennutzung mit der
Maßgabe, daß
Höhlenbäume erhalten bleiben,
§ 4 Abs. 1 Nr. 2 gilt;
die im Sinne des § 11 Abs. 4 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes
ordnungsgemäße fischereiwirtschaftliche Flächennutzung sowie
die Angelfischerei mit der Maßgabe, daß Fanggeräte und
Fangmittel so einzusetzen oder auszustatten sind, daß ein Einschwimmen
des Fischotters weitgehend ausgeschlossen ist;
für den Bereich der Jagd:
die rechtmäßige Ausübung der Jagd,
die Errichtung von Ansitzleitern und Kanzeln, soweit das charakteristische
Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird und nur Materialien verwendet
werden, die sich in das Landschaftsbild einfügen;
die ordnungsgemäße Unterhaltung der Gewässer im Benehmen
mit der unteren Naturschutzbehörde und mit der Maßgabe, daß
Maßnahmen zeitlich und räumlich derart durchzuführen sind,
daß ein vielfältiger und standortgerechter Pflanzen- und Tierbestand
erhalten bleibt oder sich neu entwickeln kann,
bei erforderlichen Wasserbaumaßnahmen möglichst natürliche
Baustoffe und ingenieurbiologische Methoden verwendet werden,
keine Pflanzenschutzmittel verwendet werden. Der Herstellung des Benehmens
bedarf es nicht, soweit es sich um unaufschiebbare Maßnahmen handelt;
die ordnungsgemäße Unterhaltung der rechtmäßig bestehenden Anlagen einschließlich der dem öffentlichen Verkehr
gewidmeten Straßen und Wege im Benehmen mit der unteren
Naturschutzbehörde. Der Herstellung eines Benehmens bedarf es nicht,
soweit es sich um unaufschiebbare Maßnahmen handelt;
die sonstigen, bei Inkrafttreten dieser Verordnung auf Grund
behördlicher Einzelfallentscheidung rechtmäßig ausgeübten
Nutzungen und Befugnisse in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang;
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die von der unteren
Naturschutzbehörde angeordnet worden sind;
Maßnahmen zur Untersuchung von Altlast-Verdachtsflächen und
Maßnahmen der Altlastensanierung im Benehmen mit der unteren
Naturschutzbehörde. Der Herstellung des Benehmens bedarf es nicht, soweit
es sich um unaufschiebbare Maßnahmen handelt;
behördlich angeordnete oder zugelassene Beschilderungen;
die Nachrüstung bestehender landwirtschaftlicher Anlagen, soweit sie
nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bis zum 30. Juni 1999 erforderlich ist;
Handlungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 in rechtmäßig bestehenden
Baumschulen, Gärten, Friedhöfen, Park- und Gartenanlagen.
(2) Die in § 4 Abs. 2 dieser Verordnung für das Befahren des
Landschaftsschutzgebietes enthaltenen Einschränkungen gelten nicht
für die Dienstkräfte der Naturschutzbehörden, die zuständigen Naturschutzhelfer und sonstige von den
Naturschutzbehörden beauftragte Personen sowie für Dienstkräfte
und beauftragte Personen anderer zuständiger Behörden und
Einrichtungen und die von ihnen beauftragten Personen, soweit diese in
Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben handeln. Der Genehmigungsvorbehalt nach
§ 19 Abs. 3 des Landeswaldgesetzes bleibt unberührt.

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Für das Landschaftsschutzgebiet werden folgende Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen als Zielvorgabe festgelegt:
die Grünlandbewirtschaftung soll extensiv erfolgen, vorrangig auf
Niedermoor und grundwassernahen Standorten wie z. B. im Groß- und
Kleinziethener Luch, am Nauen-Paretzer Kanal und am Muhrgraben westlich von
Hennigsdorf sowie auf kleinflächigen, nährstoffarmen Sonderstandorten
auf Geländekuppen oder an Hangkanten;
Ackerflächen auf feuchten Grenzertragsstandorten sollen in
Extensivgrünland umgewandelt werden;
Hecken, Feldgehölze und andere Gliederungsstrukturen der Feldmark
sollen durch periodische Pflegemaßnahmen erhalten bzw. geschaffen oder
ergänzt werden;
die Kiefernforsten sollen mittelfristig in standortheimische
Mischwaldbestände umgebaut werden;
zur Erholungslenkung sollen Rad-, Wander- und Reitwegenetze sowie
entsprechende Einrichtungen so angelegt werden, daß
störungsempfindliche Tierarten nicht gefährdet werden.

§ 7 Befreiungen

Von den Verboten dieser Verordnung kann die untere Naturschutzbehörde
auf Antrag gemäß § 72 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes
Befreiung gewähren. Dies gilt auch im Falle der Versagung einer
Genehmigung nach § 4 Abs. 2 und Abs. 3 dieser Verordnung.

§ 8 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Abs. 2 Nr. 2 des
Brandenburgischen Naturschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder
fahrlässig
den Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 zuwiderhandelt;
Handlungen ohne die nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 8 erforderliche
Genehmigung vornimmt;
den Maßgaben des § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 12 zuwiderhandelt.
(2) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können gemäß §
74 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu
hunderttausend Deutsche Mark geahndet werden.

§ 9 Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Bestimmungen

(1) Der Erlaß von Pflegeplänen zur Ausführung der in dieser
Verordnung festgelegten Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen und
zur Verwirklichung des Schutzzwecks und die Duldung von Maßnahmen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege richten sich nach den §§ 29,
68 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes.
(2) Soweit für den Bereich des Landschaftsschutzgebietes weitergehende
naturschutzrechtliche Vorschriften bestehen, bleiben diese unberührt.
(3) Soweit diese Verordnung keine weitergehenden Vorschriften enthält,
bleiben die Regelungen über gesetzlich geschützte Teile von Natur und
Landschaft (§§ 31 bis 36 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes)
und über den Schutz und die Pflege wildlebender Tier- und Pflanzenarten
(§§ 20 bis 26 c des Bundesnaturschutzgesetzes und nach den
§§ 37 bis 43 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes)
unberührt.

§ 10 Geltendmachen von Form- und Verfahrensmängeln

Die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften des Brandenburgischen
Naturschutzgesetzes kann gegen diese Verordnung nur innerhalb von zwei Jahren
nach ihrer Verkündung geltend gemacht werden, es sei denn,
diese Verordnung ist nicht ordnungsgemäß verkündet worden
oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist zuvor gegenüber dem Ministerium
für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung, unter Angabe der verletzten
Rechtsvorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, gerügt worden.

§ 11 Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt der Beschluß Nr.
149-14/66 über die Erklärung zum Landschaftsschutzgebiet
"Nauen-Brieselang" des Rates des Bezirkes Potsdam vom 20. Juli 1966
für den Geltungsbereich dieser Verordnung und für Ortslagen und
ortsnahe Bereiche, die allseitig vom Geltungsbereich dieser Verordnung
umschlossen sind, außer Kraft.
Potsdam, den 7. Januar 1998
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung
In Vertretung Rainer Speer

Anlage 2

(zu § 2 Abs. 2)
1. Topografische Karten Maßstab 1 : 50 000
Titel: Topografische Karte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Nauen-Brieselang-Krämer“ Maßstab 1 : 50 000
Blatt Nr. Unterzeichnung
1 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV), am 1. Juni 2007
2 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
3 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
4 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
2. Topografische Karten Maßstab 1 : 10 000
Titel: Topografische Karte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Nauen-Bieselang-Krämer“ Maßstab 1 : 10 000
Blatt Nr. Unterzeichnung
1 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
2 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
3 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
4 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
5 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
6 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
7 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
8 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
9 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
10 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
11 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
12 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
13 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
14 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
15 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
16 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
17 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
3. Flurkarten/Auszüge aus den Liegenschaftskarten
Titel: Flurkarte/Auszug aus der Liegenschaftskarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Nauen-Brieselang-Krämer“
Blatt Nr. Gemarkung Flur Teil Maßstab Unterzeichnung
1 Bredow 1 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
2 Bredow 2 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
3 Bredow 2 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
4 Bredow 3 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
5 Bredow 3 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
6 Bredow 4 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
7 Bredow 4 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
8 Bredow 8 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
9 Bredow 8 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
10 Bredow 8 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
11 Bredow 8 4 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
12 Bredow 8 5 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
13 Bredow 8 6 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
14 Bredow 9 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
15 Bredow 9 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
16 Bredow 9 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
17 Bredow 9 4 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
18 Brieselang 6 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
19 Brieselang 9 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
20 Brieselang 9 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
21 Brieselang 10 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
22 Brieselang 11 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
23 Brieselang 12 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
24 Brieselang 12 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
25 Brieselang 12 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
26 Brieselang 13 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
27 Brieselang 13 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
28 Brieselang 13 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
29 Brieselang 13 4 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
30 Brieselang 13 5 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
31 Brieselang 14 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
32 Brieselang 15 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
33 Zeestow 1 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
34 Zeestow 1 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
35 Zeestow 1 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
36 Zeestow 1 4 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
37 Zeestow 2 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
38 Zeestow 2 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
39 Zeestow 2 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
40 Dallgow 7 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
41 Dallgow 7 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
42 Dallgow 8 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
43 Dallgow 9 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
44 Dallgow 10 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
45 Dallgow 10 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
46 Falkensee 2 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
47 Falkensee 2 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
48 Falkensee 20 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
49 Falkensee 20 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
50 Falkensee 22 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
51 Falkensee 23 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
52 Falkensee 24 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
Blatt Nr. Gemarkung Flur Teil Maßstab Unterzeichnung
53 Falkensee 24 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
54 Falkensee 24 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
55 Falkensee 25 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
56 Falkensee 26 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
57 Falkensee 27 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
58 Falkensee 28 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
59 Falkensee 28 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
60 Falkensee 28 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
61 Falkensee 40 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
62 Falkensee 41 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
63 Falkensee 41 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
64 Falkensee 44 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
65 Falkensee 44 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
66 Falkensee 45 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
67 Falkensee 46 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
68 Falkensee 47 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
69 Falkensee 48 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
70 Falkensee 48 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
71 Falkensee 48 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
72 Falkensee 48 4 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
73 Falkensee 48 5 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
74 Falkensee 48 6 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
75 Falkensee 48 7 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
76 Falkensee 49 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
77 Falkensee 49 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
78 Falkensee 49 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
79 Falkensee 49 4 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
80 Falkensee 49 5 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
81 Falkensee 49 6 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
82 Falkensee 50 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
83 Falkensee 51 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
84 Falkensee 51 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
85 Falkensee 51 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
86 Falkensee 51 4 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
87 Falkensee 51 5 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
88 Falkensee 52 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
89 Falkensee 52 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
90 Falkensee 53 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
91 Börnicke 3 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
92 Börnicke 3 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
93 Börnicke 3 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
94 Börnicke 3 4 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
95 Börnicke 4 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
96 Börnicke 4 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
97 Börnicke 5 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
98 Börnicke 5 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
99 Börnicke 6 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
100 Börnicke 6 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
101 Börnicke 7 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
102 Börnicke 7 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
103 Nauen 2 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
104 Nauen 2 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
105 Nauen 3 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
106 Nauen 3 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
Blatt Nr. Gemarkung Flur Teil Maßstab Unterzeichnung
107 Nauen 3 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
108 Nauen 4 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
109 Nauen 4 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
110 Nauen 4 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
111 Nauen 4 4 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
112 Nauen 5 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
113 Nauen 5 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
114 Nauen 5 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
115 Nauen 5 4 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
116 Nauen 5 5 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
117 Nauen 7 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
118 Nauen 7 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
119 Nauen 7 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
120 Nauen 11 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
121 Nauen 11 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
122 Nauen 38 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
123 Nauen 38 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
124 Tietzow 5 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
125 Tietzow 5 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
126 Tietzow 6 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
127 Tietzow 6 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
128 Tietzow 7 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
129 Tietzow 7 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
130 Das Große Teufelsbruch 01, 02 2, 3 1 1 : 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
131 Grünefeld 1 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
132 Grünefeld 1 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
133 Grünefeld 1 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
134 Grünefeld 1 4 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
135 Grünefeld 2 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
136 Grünefeld 2 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
137 Grünefeld 2 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
138 Grünefeld 2 4 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
139 Grünefeld 3 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
140 Grünefeld 3 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
141 Grünefeld 4 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
142 Grünefeld 4 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
143 Grünefeld 4 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
144 Grünefeld 4 4 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
145 Grünefeld 5 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
146 Grünefeld 5 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
147 Grünefeld 6 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
148 Grünefeld 6 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
149 Grünefeld 7 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
150 Grünefeld 7 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
151 Grünefeld 8 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
152 Grünefeld 8 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
153 Paaren 1 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
154 Paaren 1 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
155 Paaren 1 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
156 Paaren 1 4 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
157 Paaren 2 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
158 Paaren 3 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
Blatt Nr. Gemarkung Flur Teil Maßstab Unterzeichnung
159 Paaren 3 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
160 Paaren 3 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
161 Paaren 4 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
162 Paaren 4 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
163 Paaren 4 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
164 Paaren 11 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
165 Paaren 13 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
166 Paaren 13 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
167 Paaren 13 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
168 Paaren 13 4 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
169 Pausin 1 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
170 Pausin 1 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
171 Pausin 1 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
172 Pausin 2 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
173 Pausin 2 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
174 Pausin 2 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
175 Pausin 2 4 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
176 Pausin 3 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
177 Pausin 4 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
178 Pausin 5 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
179 Pausin 5 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
180 Pausin 5 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
181 Pausin 6 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
182 Pausin 6 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
183 Pausin 6 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
184 Pausin 6 4 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
185 Pausin 7 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
186 Pausin 7 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
187 Pausin 8 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
188 Pausin 8 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
189 Pausin 8 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
190 Pausin 9 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
191 Pausin 9 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
192 Pausin 10 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
193 Pausin 10 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
194 Pausin 11 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
195 Pausin 11 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
196 Pausin 11 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
197 Perwenitz 1 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
198 Perwenitz 1 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
199 Perwenitz 1 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
200 Perwenitz 2 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
201 Perwenitz 2 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
202 Perwenitz 3 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
203 Perwenitz 4 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
204 Perwenitz 4 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
205 Perwenitz 5 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
206 Perwenitz 5 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
207 Perwenitz 6 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
208 Perwenitz 7 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
209 Falkenhagen Forst 01 2 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
210 Schönwalde 1 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
211 Schönwalde 1 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
Blatt Nr. Gemarkung Flur Teil Maßstab Unterzeichnung
212 Schönwalde 2 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
213 Schönwalde 2 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
214 Schönwalde 3 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
215 Schönwalde 3 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
216 Schönwalde 4 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
217 Schönwalde 5 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
218 Schönwalde 5 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
219 Schönwalde 11 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
220 Schönwalde 13 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
221 Schönwalde 18 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
222 Schönwalde 19 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
223 Schönwalde 22 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
224 Schönwalde 24 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
225 Schönwalde 28 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
226 Schönwalde 28 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
227 Schönwalde 28 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
228 Schönwalde 28 4 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
229 Schönwalde 29 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
230 Schönwalde 29 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
231 Schönwalde 29 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
232 Schönwalde 29 4 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
233 Schönwalde 29 5 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
234 Schönwalde 30 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
235 Schönwalde 30 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
236 Schönwalde 31 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
237 Wansdorf 1 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
238 Wansdorf 1 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
239 Wansdorf 1 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
240 Wansdorf 1 4 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
241 Wansdorf 2 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
242 Wansdorf 2 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
243 Wansdorf 2 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
244 Wansdorf 2 4 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
245 Wansdorf 2 5 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
246 Wansdorf 4 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
247 Wansdorf 5 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
248 Wansdorf 5 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
249 Wansdorf 6 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
250 Wansdorf 7 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
251 Wansdorf 7 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
252 Wansdorf 7 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
253 Wansdorf 8 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
254 Wansdorf 9 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
255 Wansdorf 9 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
256 Wansdorf 10 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
257 Wansdorf 10 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
258 Elstal 17 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
259 Wustermark 1 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
260 Wustermark 1 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
261 Wustermark 13 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
262 Wustermark 13 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
263 Wustermark 17 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
264 Wustermark 19 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
265 Wustermark 22 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
Blatt Nr. Gemarkung Flur Teil Maßstab Unterzeichnung
266 Hennigsdorf 1 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
267 Hennigsdorf 1 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
268 Hennigsdorf 10 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
269 Hennigsdorf 10 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
270 Hennigsdorf 11 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
271 Hennigsdorf 12 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
272 Hennigsdorf 12 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
273 Hennigsdorf 13 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
274 Hennigsdorf 13 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
275 Hennigsdorf 13 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
276 Hennigsdorf 13 4 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
277 Hennigsdorf 14 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
278 Hennigsdorf 14 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
279 Hennigsdorf 14 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
280 Hennigsdorf 14 4 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
281 Hennigsdorf 15 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
282 Hennigsdorf 15 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
283 Hennigsdorf 15 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
284 Hennigsdorf 16 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
285 Börnicke 1 6 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
286 Groß-Ziethen 1 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
287 Groß-Ziethen 1 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
288 Groß-Ziethen 2 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
289 Groß-Ziethen 2 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
290 Groß-Ziethen 3 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
291 Groß-Ziethen 3 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
292 Groß-Ziethen 4 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
293 Groß-Ziethen 4 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
294 Staffelde 7 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
295 Staffelde 7 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
296 Staffelde 8 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
297 Staffelde 8 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
298 Staffelde 8 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
299 Staffelde 14 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
300 Staffelde 15 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
301 Staffelde 20 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
302 Das Große Teufelsbruch 3 5 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
303 Bötzow 1 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
304 Bötzow 1 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
305 Bötzow 1 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
306 Bötzow 2 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
307 Bötzow 3 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
308 Bötzow 4 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
309 Bötzow 5 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
310 Bötzow 5 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
311 Bötzow 6 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
312 Bötzow 7 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
313 Bötzow 8 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
314 Bötzow 8 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
315 Bötzow 9 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
316 Bötzow 11 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
317 Bötzow 12 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
318 Bötzow 12 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
Blatt Nr. Gemarkung Flur Teil Maßstab Unterzeichnung
319 Bötzow 13 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
320 Bötzow 14 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
321 Bötzow 14 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
322 Bötzow 14 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
323 Bötzow 15 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
324 Bötzow 15 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
325 Eichstädt 1 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
326 Eichstädt 1 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
327 Eichstädt 2 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
328 Eichstädt 2 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
329 Eichstädt 5 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
330 Falkenhagen Forst 1 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
331 Falkenhagen Forst 1 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
332 Falkenhagen Forst 1 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
333 Falkenhagen Forst 1 4 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
334 Falkenhagen Forst 2 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
335 Falkenhagen Forst 2 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
336 Falkenhagen Forst 2 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
337 Falkenhagen Forst 2 4 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
338 Falkenhagen Forst 2 5 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
339 Falkenhagen Forst 2 6 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
340 Falkenhagen Forst 3 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
341 Falkenhagen Forst 3 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
342 Falkenhagen Forst 3 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
343 Falkenhagen Forst 3 4 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
344 Hennigsdorf 4 20 1 1 : 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
345 Marwitz 1 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
346 Marwitz 2 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
347 Marwitz 2 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
348 Marwitz 5 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
349 Marwitz 5 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
350 Marwitz 5 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
351 Marwitz 7 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
352 Marwitz 7 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
353 Marwitz 7 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
354 Marwitz 8 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
355 Marwitz 8 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
356 Marwitz 8 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
357 Marwitz 9 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
358 Marwitz 9 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
359 Marwitz 10 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
Blatt Nr. Gemarkung Flur Teil Maßstab Unterzeichnung
360 Marwitz 10 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
361 Neu-Vehlefanz 1 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
362 Neu-Vehlefanz 2 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
363 Neu-Vehlefanz 3 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
364 Neu-Vehlefanz 3 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
365 Neu-Vehlefanz 3 3 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
366 Neu-Vehlefanz 3 4 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
367 Schwante 6 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
368 Schwante 7 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
369 Vehlefanz 1 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
370 Vehlefanz 1 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
371 Vehlefanz 2 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
372 Vehlefanz 3 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
373 Vehlefanz 7 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
374 Vehlefanz 8 1 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
375 Vehlefanz 8 2 1 : 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
376 Wansdorf 1 11 1 1 : 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
4. Flurübersichtskarte Maßstab 1 : 50 000
Titel: Flurübersichtskarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Nauen-Brieselang-Krämer“, Maßstab 1 : 50 000,
unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 7 des MLUV, am 1. Juni 2007
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