Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Ruppiner Wald- und Seengebiet“
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Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Ruppiner Wald- und Seengebiet“

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Ruppiner Wald- und Seengebiet“
vom 10. Dezember 2002 ( GVBl.II/03, [Nr. 06] , S.111) zuletzt geändert durch Artikel 28 der Verordnung vom 29. Januar 2014 ( GVBl.II/14, [Nr. 05] )
Auf Grund des § 22 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 und
2 und § 78 Abs. 1 Satz 5 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes vom 25.
Juni 1992 (GVBl. I S. 208), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes
vom 10. Juli 2002 (GVBl. I S. 62), verordnet der Minister für
Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung:

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den Landkreisen Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel werden als Landschaftsschutzgebiet
festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung
„Ruppiner Wald- und Seengebiet“.

§ 2 Schutzgegenstand

(1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von
rund 48 200 Hektar. Es liegt in den Landschaftsräumen „Prignitz und
Ruppiner Land“ sowie dem „Nordbrandenburgischen Wald- und
Seengebiet“ und umfasst Flächen im Bereich der Ämter
Fehrbellin, Gransee und Gemeinden, Lindow (Mark), Neuruppin, Rheinsberg,
Temnitz und Wittstock-Land. Eine Kartenskizze zur Orientierung über die
Lage des Landschaftsschutzgebietes ist dieser Verordnung als Anlage 1
beigefügt.
(2) Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes ist in den in
Anlage 2 dieser Verordnung aufgeführten Karten mit ununterbrochener roter
Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die in
Anlage 2 Nr. 1 dieser Verordnung aufgeführten sieben topografischen Karten
im Maßstab 1 : 50 000 dienen der räumlichen Einordnung des
Landschaftsschutzgebietes. Die Verortung im Gelände ermöglichen die
in Anlage 2 Nr. 2 aufgeführten 35 topografischen Karten im Maßstab 1
: 10 000. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in
den in Anlage 2 Nr. 3 aufgeführten 250 Flurkarten und in den in Nummer 4
aufgeführten 17 Liegenschaftskarten.
(3) Die Verordnung mit Karten kann beim Ministerium für
Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste
Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie bei den Landkreisen Oberhavel und
Ostprignitz-Ruppin, untere Naturschutzbehörden, von jedermann während
der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.

§ 3 Schutzzweck

(1) Schutzzweck ist
die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes wegen seiner besonderen
Bedeutung für die naturnahe Erholung im Einzugsbereich der
Ballungsräume Berlin und Potsdam, insbesondere
durch eine der Landschaft und Naturausstattung ange passte Förderung
der Erlebbarkeit des Landschaftsraums, vor allem der Gewässer und
ausgedehnten Waldbestände,
durch eine Verbesserung der landschaftlichen Einbindung der
Siedlungsbereiche unter Berücksichtigung der historisch gewachsenen
dörflichen Strukturen;
die Bewahrung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des
Landschaftsbildes eines für das Prignitz- und Ruppiner Land sowie für
das Nordbrandenburgische Wald- und Seengebiet repräsentativen und
charakteristischen Ausschnittes eines eiszeitlich geprägten Wald- und
Seengebietes, insbesondere
der landschaftsprägenden geomorphologischen Strukturen wie Grund- und
Endmoränen, Kuppen und Hangkanten, Talsand- und Sanderflächen,
Binnendünen, Sölle, Schmelzwasserrinnen und zahlreichen Rinnen- und
Staubeckenseen sowie Moorbildungen,
der weiträumigen, wechselhaften Landschaftsstruktur mit
vielfältigen Landschaftselementen, wie großflächigen naturnahen
Waldgesellschaften, Fließ- und Stillgewässern, Niederungsbereichen
mit Bruchwäldern, Röhrichten, Feuchtwiesen und Hochstaudenfluren,
Feldgehölzen, Hecken, Solitärbäumen, Äckern, Weiden,
Brachen und Trockenrasen,
der historisch entstandenen, weiträumigen Siedlungsstrukturen mit
Alleen, Parks, Kopfweiden, Lehmstichen, Feldsteinpflasterstraßen,
Feldsteinmauern, Lesesteinhaufen und Obstpflanzungen;
die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes, insbesondere
der Funktionsfähigkeit des Wasserhaushaltes sowie die Erhaltung und
Wiederherstellung der Wasserqualität der stehenden und fließenden
Gewässer einschließlich der Uferzonen, der Verlandungs- und
Überflutungsbereiche und der Regenerationsfähigkeit der
Gewässer,
der Funktionsfähigkeit der mineralischen und organischen Böden,
wie nährstoffarme Mineralböden, Gleyböden sowie Anmoor- und
Niedermoorböden,
der klimatischen Funktion der Wälder und Seen,
der Lebensraumfunktion von Niedermooren, Quellbereichen,
Kleingewässern, Bachläufen, Alt- und Totarmen, Schwimmblatt- und
Röhrichtzonen, Bruchwäldern, Buchen- und Buchenmischwäldern und
Trockenrasen,
der Puffer- und Vernetzungsfunktion zu den Naturschutzgebieten
„Wumm-See und Twern-See“, „Ruppiner Schweiz“, „Kunsterspring“, „Buchheide“,
„Himmelreich-See“ sowie „Großer Stechlin-, Nehmitz- und
Großer Kruckowsee“ und zum Landschaftsschutzgebiet „Fürstenberger Wald- und Seengebiet“;
die Entwicklung des Gebietes im Hinblick auf eine naturverträgliche
und nachhaltige Landnutzung.

§ 4 Verbote, Genehmigungsvorbehalte

(1) Vorbehaltlich der nach § 5 zulässigen Handlungen sind in dem
Landschaftsschutzgebiet gemäß § 22 Abs. 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes folgende Handlungen verboten, die das
Gebiet, seinen Naturhaushalt oder einzelne seiner Bestandteile zerstören,
beschädigen:
Bodenbestandteile abzubauen;
Niedermoorstandorte umzubrechen oder in anderer Weise zu
beeinträchtigen; ausgenommen ist eine den Moortypen (Norm-, Mulm-,
Erdniedermoor) angepasste Bewirtschaftung, wobei eine weitere Degradierung des
Moorkörpers so weit wie möglich auszuschließen ist;
Quellbereiche, sowie Kleingewässer, Bachläufe, Alt- oder Totarme
nachteilig zu verändern, zu beschädigen oder zu zerstören;
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken, Gebüsche, Feld- oder
Ufergehölze, Ufervegetation oder Schwimmblattgesellschaften zu
beschädigen oder zu beseitigen;
in Röhrichte einzudringen oder sich diesen wasserseitig dichter als
fünf Meter zu nähern;
Trockenrasen, wie zum Beispiel Silbergrasfluren und
Grasnelken-Schafschwingelrasen nachteilig zu verändern, zu
beschädigen oder zu zerstören.
(2) Sonstige Handlungen, die geeignet sind, den Charakter des Gebietes zu
verändern, den Naturhaushalt zu schädigen, das Landschaftsbild zu
verunstalten, den Naturgenuss zu beeinträchtigen oder sonst dem besonderen
Schutzzweck zuwiderzulaufen, bedürfen der Genehmigung. Der Genehmigung
bedarf insbesondere, wer beabsichtigt,
bauliche Anlagen, die einer öffentlich-rechtlichen Zulassung oder
Anzeige bedürfen, zu errichten oder wesentlich zu verändern;
die Bodengestalt zu verändern, Böden zu verfestigen, zu
versiegeln oder zu verunreinigen;
Plakate und Werbeanlagen aufzustellen oder anzubringen; ausgenommen zur
saisonalen Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte;
Straßen, Wege, Plätze oder sonstige Verkehrseinrichtungen
anzulegen, Leitungen zu verlegen oder solche Anlagen wesentlich zu
verändern;
außerhalb öffentlich-rechtlich zugelassener und gekennzeichneter
Plätze sowie von Hausgärten, Wohnwagen aufzustellen; ausgenommen zur
Ernte und saisonalen Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte;
Veranstaltungen mit motorbetriebenen Fahrzeugen (inklusive
Wasserfahrzeugen) durchzuführen;
Grünland in eine andere Nutzungsart zu überführen;
die Bodenbedeckung auf Acker- und Grünland abzubrennen;
außerhalb des Waldes standortfremde oder landschaftsuntypische
Gehölzpflanzungen vorzunehmen;
außerhalb von öffentlich-rechtlich zugelassenen und
gekennzeichneten Plätzen sowie Hausgärten, Kleingärten und
Ferien- und Wochenendhausgrundstücken offene Feuerstätten zu
errichten oder zu betreiben.
(3) Die Genehmigung nach Absatz 2 ist, unbeschadet anderer
Rechtsvorschriften, auf Antrag von der zuständigen unteren
Naturschutzbehörde zu erteilen, wenn die beabsichtigte Handlung den
Charakter des Gebietes nicht verändert und dem besonderen Schutzzweck
nicht oder unerheblich zuwiderläuft. Die Genehmigung kann mit
Nebenbestimmungen versehen werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Flächen im Geltungsbereich eines
Bauleitplans, für die eine bauliche oder sonstige dem Schutzzweck
widersprechende Nutzung dargestellt oder festgesetzt ist, sofern das für
Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Ministerium diesen Darstellungen
oder Festsetzungen zugestimmt hat. Diese Flächen sind im Bauleitplan in
geeignetem Maßstab kartografisch darzustellen.

§ 5 Zulässige Handlungen

(1) Entgegen § 4 dieser Verordnung bleiben zulässig:
die im Sinne des § 11 Abs. 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes
ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung auf den
rechtmäßig dafür genutzten Flächen mit der Maßgabe,
dass § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 4 sowie § 4 Abs. 2 Nr. 7 bis 9 gelten;
die im Sinne des § 11 Abs. 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes
ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Bodennutzung auf den
rechtmäßig dafür genutzten Flächen mit der Maßgabe,
dass Höhlenbäume erhalten bleiben;
die im Sinne des § 11 Abs. 4 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes
in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 des Fischereigesetzes für das Land
Brandenburg ordnungsgemäße fischereiwirtschaftliche
Flächennutzung sowie die Angelfischerei auf den rechtmäßig
dafür genutzten Flächen mit der Maßgabe, dass
§ 4 Abs. 1 Nr. 5 gilt, wobei für Fischereiberechtigte und
Fischereiausübungsberechtigte das Betreten zum Zwecke des Einsetzens, der
Kontrolle und des Entfernens von Fanggeräten und zur ökologisch
verträglichen Nutzung abgestorbener Teile von Schilf und
Rohrbeständen gemäߧ 3 Abs. 1 Satz 2 des Fischereigesetzes
für das Land Brandenburg gestattet bleibt,
Fanggeräte und Fangmittel so einzusetzen oder auszustatten sind, dass
ein Einschwimmen und eine Gefährdung des Fischotters weitgehend
ausgeschlossen ist;
die ordnungsgemäße Unterhaltung der Gewässer im Benehmen
mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde und mit der
Maßgabe, dass
Maßnahmen zeitlich und räumlich derart durchzuführen sind,
dass ein vielfältiger und standortgerechter Pflanzen- und Tierbestand
erhalten bleibt oder sich neu entwickeln kann,
bei erforderlichen Wasserbaumaßnahmen möglichst natürliche
Baustoffe und ingenieurbiolo-gische Methoden verwendet werden,
keine Pflanzenschutzmittel verwendet werden;
nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung im Benehmen mit der zuständigen
unteren Naturschutzbehörde wasserrechtlich zugelassene
Gewässerbenutzungen;
die Anlage und Änderung von Straßen und Wegen im Rahmen von
Plangenehmigungen für Bodenordnungs- oder Flurneuordnungsverfahren im
Einvernehmen mit der gemäß § 17 Abs. 2 des Brandenburgischen
Naturschutzgesetzes zuständigen Naturschutzbehörde sowie die
ordnungsgemäße Unterhaltung der rechtmäßig bestehenden
Anlagen einschließlich der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten
Straßen und Wege im Benehmen mit der zuständigen unteren
Naturschutzbehörde;
Handlungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 9 in
rechtmäßig bestehenden Baumschulen, Gärten, Friedhöfen,
Park- und Gartenanlagen;
die sonstigen bei In-Kraft-Treten dieser Verordnung auf Grund
behördlicher Einzelfallentscheidung rechtmäßig ausgeübten
Nutzungen und Befugnisse in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang;
Maßnahmen der Modernisierung, Instandsetzung sowie der notwendigen
Anpassung der Infrastruktur an umweltgesetzliche Erfordernisse auf
räumlich abgegrenzten landwirtschaftlichen Betriebsstandorten, die als
solche im Liegenschaftskataster bezeichnet sind. Soweit diese Maßnahmen
eine Errichtung beziehungsweise Erweiterung von Baukörpern, die einer
öffentlich rechtlichen Genehmigung oder Anzeige bedürfen, darstellen,
ist das Einvernehmen mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde
erforderlich;
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die von der
zuständigen unteren Naturschutzbehörde angeordnet worden sind;
Maßnahmen zur Untersuchung von Altlastenverdachtsflächen und
Verdachtsflächen sowie Maßnahmen der Altlastensanierung und der
Sanierung schädlicher Bodenveränderungen gemäß Bundes-
Bodenschutzgesetz sowie Maßnahmen der Munitionsräumung im
Einvernehmen mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde;
behördliche sowie behördlich angeordnete oder zugelassene
Beschilderungen, soweit sie auf den Schutzzweck des Gebietes hinweisen oder als
hoheitliche Kennzeichnungen, Orts- oder Verkehrshinweise, Wegemarkierungen oder
Warntafeln dienen;
Maßnahmen bezüglich des Kernkraftwerkes Rheinsberg zur
ordnungsgemäßen Nachbetriebsphase und Stillegung, zur Verwahrung
beim Rückbau anfallender radioaktiver Stoffe sowie zur Anlagen- und
Umgebungsüberwachung;
die im Sinne des § 63 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes
bestimmungsgemäße Nutzung des bestehenden Truppenübungsplatzes
Wittstock zu Zwecken der Landesverteidigung, einschließlich des Schutzes
der Zivilbevölkerung, sowie die zur Aufrechterhaltung und Sicherung der
militärischen Nutzung auf dieser Fläche erforderlichen
Tätigkeiten, Maßnahmen und Einrichtungen;
Maßnahmen, die der Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr für
die öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen. Die zuständige untere
Naturschutzbehörde ist über die getroffenen Maßnahmen
unverzüglich zu unterrichten. Sie kann nachträglich ergänzende
Anordnungen zur Vereinbarkeit mit dem Schutzzweck treffen.
(2) Die in § 4 Abs. 1 Nr. 5 für das Befahren des Landschaftsschutzgebietes enthaltenen Einschränkungen gelten nicht
für Dienstkräfte der Naturschutzbehörden, die zuständigen
Naturschutzhelfer und sonstige von den Naturschutzbehörden beauftragte
Personen sowie für Dienstkräfte und beauftragte Personen anderer
zuständiger Behörden und Einrichtungen, soweit diese in Wahrnehmung
ihrer gesetzlichen Aufgaben handeln. Der Genehmigungsvorbehalt nach § 19
Abs. 3 des Landeswaldgesetzes bleibt unberührt.

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Es werden folgende Maßnahmen als Zielvorgabe für die Pflege und
Entwicklung des Gebietes festgelegt:
es wird angestrebt, die natürlichen Gebietswasserverhältnisse zu
erhalten und wo nötig wieder herzustellen; Verunreinigungen und
Eutrophierungen der Gewässer sollen verhindert werden;
das Regenerationsvermögen der Gewässer soll durch die
Förderung einer standortgemäßen Ufervegetation verbessert
werden;
Feuchtwiesen und ihre Auflassungsstadien sollen in ihrer Artenvielfalt
durch angepasste, regelmäßige Pflege, insbesondere entsprechende Mahd oder Weideführung und Entbuschung entwickelt
werden; auf die Anwendung von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist
nach Möglichkeit zu verzichten;
Sand- und kontinentale Trockenrasen sollen durch periodische
Pflegemaßnahmen erhalten werden;
naturnahe Wälder sollen erhalten beziehungsweise bei einer von der
natürlichen Waldgesellschaft abweichenden Bestockung allmählich
durch Umbau entwickelt werden. Bei Pflanzungen sollen Baumarten entsprechend
der potenziell natürlichen Vegetation unter Ausschluss florenfremder
Sippen (Neophyten, Agriophyten) verwendet werden. Es sollen naturnah
strukturierte Waldränder geschaffen werden;
für die Sicherung der naturverträglichen Erholung sollen als
geeignete Lenkungsmaßnahme Rad-, Wander- und Reitwege sowie
Biwakplätze für Wasserwanderer unter Vermeidung zusätzlicher Versiegelung derart entwickelt werden, dass seltene oder
gefährdete Arten und ihre Lebensräume möglichst unbeeinträchtigt bleiben;
Freileitungen sollen aus Gründen des Vogelschutzes vor Anflug
gesichert oder auch aus landschaftsästhetischen Gründen durch
Erdverlegung ersetzt werden;
an ausgewählten Uferbereichen der Seen soll in Absprache mit den
Nutzungsberechtigten eine Reduzierung und Konzentrierung der Steganlagen
und Bootsschuppen, insbesondere zum Schutz störungsempfindlicher
Arten, erreicht werden;
Alleen, Streuobstwiesen, Hecken und Kopfweidenbestände sollen zur
Erhaltung und Schaffung von Biotopverbundsystemen durch Pflege,
Nachpflanzung und Neuanlage erhalten und gefördert werden.

§ 7 Befreiungen

Von den Verboten dieser Verordnung kann die zuständige untere
Naturschutzbehörde auf Antrag gemäß § 72 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes Befreiung gewähren. Dies gilt auch
im Falle der Versagung einer Genehmigung nach § 4 Abs. 2 und 3.

§ 8 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Abs. 2 Nr. 2 des
Brandenburgischen Naturschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder
fahrlässig den Verboten des § 4 oder den Maßgaben des § 5
zuwiderhandelt.
(2) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können gemäß §
74 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu 51
129,19 Euro (in Worten: einundfünfzigtausendeinhundertneunundzwanzig Euro,
neunzehn Cent) geahndet werden.

§ 9 Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Bestimmungen

(1) Der Erlass von Pflegeplänen zur Ausführung der in dieser
Verordnung festgelegten Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen und
zur Verwirklichung des Schutzzwecks und die Duldung von Maßnahmen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege richten sich nach den
§§ 29 und 68 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes.
(2) Soweit für den Bereich des Landschaftsschutzgebietes weiter
gehende naturschutzrechtliche Vorschriften bestehen, bleiben diese
unberührt.
(3) Soweit diese Verordnung keine weiter gehenden Vorschriften
enthält, bleiben die Regelungen über gesetzlich geschützte Teile
von Natur und Landschaft (§§ 31 bis 36 des Brandenburgischen
Naturschutzgesetzes) und über den Schutz und die Pflege wild lebender
Tier- und Pflanzenarten (§§ 39 bis 55 des Bundesnaturschutzgesetzes
und §§ 37 bis 43 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes)
unberührt.

§ 10 Geltendmachen von Rechtsmängeln

Eine Verletzung von Vorschriften des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes
oder anderer Rechtsvorschriften kann gegen diese Verordnung nur innerhalb von
zwei Jahren nach ihrer Verkündung geltend gemacht werden (§ 47 Abs. 1
Nr. 2 und Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung in Verbindung mit § 4 Abs.
1 des Brandenburgischen Verwaltungsgerichtsgesetzes).

§ 11 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:
der Beschluss des Bezirkstages Potsdam vom 20. Juli 1966 über die
Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Neuruppin-Rheinsberg-Fürstenberger Wald- und
Seengebiet“ für die Gebietsteile im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und für die Gebietsteile der Gemarkungen
Baumgarten, Meseberg und Schönermark im Amt Gransee des Landkreises
Oberhavel;
der Beschluss des Bezirkstages Potsdam vom 20. Juli 1966 über die
Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Sewekow“.
Potsdam, den 10. Dezember 2002
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1)
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2)

1. Topografische Karten Maßstab 1 : 50 000

Titel: Übersichtskarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Ruppiner Wald- und Seengebiet
Kartenblatt Unterzeichnung
L 2740 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (MLUR), Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
L 2742 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
L 2940 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
L 2942 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
L 2944 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
L 3142 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
L 3144 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003

2. Topografische Karten Maßstab 1 : 10 000

Titel: Übersichtskarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Ruppiner Wald- und Seengebiet“
Kartenblatt Unterzeichnung
2741 NO unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2741 SO unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2742 SO unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2742 SW unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2743 SO unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2743 SW unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2841 NO unterzeichnet vom Siegelverwahrer und gesiegelt mit dem Siegel des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Siegelnummer 22, am 29. Oktober 2012
2842 NO unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2842 NW unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2842 SO unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2843 NO unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV), am 3. November 2006
2843 NW unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2843 SO unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2843 SW unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2844 NW unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2844 SW unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2942 NO unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2942 SO unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2942 SW unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2943 NO unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2943 NW unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2943 SO unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2943 SW unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
3042 NO unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
3042 SO unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
3043 NO unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
3043 NW unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
3043 SO unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
3043 SW unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
3044 NO unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
3044 NW unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
3044 SW unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
3142 NO unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
3143 NW unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
3143 SW unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003

3. Flurkarten

Titel: Flurkarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Ruppiner Wald- und Seengebiet“
Blatt Gemarkung Flur Maßstab 1 : Unterzeichnung
1 Sewekow 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
2 Sewekow 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
3 Sewekow 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
4 Sewekow 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
5 Sewekow 5 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
6 Sewekow 6 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
7 Berlinchen 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
8 Berlinchen 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
9 Berlinchen 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
10 Dranse 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
11 Dranse 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
12 Dranse 3 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
13 Dranse 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
14 Dranse 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
15 Dranse 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
16 Dranse 7 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
17 Dranse 8 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
18 Dranse 9 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
19 Dranse 11 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
20 Zempow 1 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,am 10. Dezember 2002
21 Zempow 2 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
22 Zempow 3 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
23 Schweinrich 1 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
24 Schweinrich 2 4 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
26 Schweinrich 5 4 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
27 Schweinrich 6 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
28 Schweinrich 7 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
29 Flecken Zechlin 1 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
30 Flecken Zechlin 2 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
31 Flecken Zechlin 3 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
32 Flecken Zechlin 4 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
33 Flecken Zechlin 5 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
34 Flecken Zechlin 9 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
35 Flecken Zechlin 10 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
36 Flecken Zechlin 11 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
37 Flecken Zechlin 12 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
38 Flecken Zechlin 13 5 000 u.a. unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
39 Flecken Zechlin 14 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
40 Flecken Zechlin 15 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
41 Flecken Zechlin 16 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
42 Flecken Zechlin 17, 25 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
43 Flecken Zechlin 18, 26 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
44 Flecken Zechlin 19 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
45 Flecken Zechlin 20 1 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
46 Flecken Zechlin 21 1 500 u.a. unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
47 Flecken Zechlin 22 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
48 Luhme 1 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
49 Luhme 2 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
50 Luhme 3 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
51 Zechlinerhütte 1 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
52 Zechlinerhütte 2 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
53 Zechlinerhütte 3 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
54 Zechlinerhütte 4 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
55 Zechlinerhütte 5-13 3 000, 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
56 Kleinzerlang 1 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
57 Kleinzerlang 2 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
58 Kleinzerlang 3 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
60 Großzerlang 2, 3 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
61 Rheinsberg 1 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
62 Rheinsberg 2 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
63 Rheinsberg 3 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
64 Rheinsberg 4 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
65 Rheinsberg 5 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
66 Rheinsberg 6 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
67 Rheinsberg 7 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
68 Rheinsberg 8 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
69 Rheinsberg 9 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
70 Rheinsberg 10 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
71 Rheinsberg 11 1 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
72 Rheinsberg 12 1 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
73 Rheinsberg 13 1 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
74 Rheinsberg 14 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
75 Rheinsberg 15 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
76 Rheinsberg 16 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
77 Rheinsberg 17 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
78 Rheinsberg 18 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
79 Rheinsberg 19 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
80 Rheinsberg 20 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
81 Rheinsberg 21 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
82 Rheinsberg 22 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
83 Rheinsberg 23 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
84 Rheinsberg 24 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
85 Rheinsberg 25, 26 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
86 Kagar 1 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
87 Kagar 2 1 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
88 Kagar 3 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
89 Kagar 4 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
90 Kagar 5 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
91 Kagar 6 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
92 Kagar 7-15 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
93 Dorf-Zechlin 5 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
94 Dorf-Zechlin 7 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
95 Wallitz 1 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
96 Wallitz 2 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
97 Wallitz 3 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
98 Wallitz 4 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
99 Wallitz 6 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
100 Linow 1 4 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
101 Linow 2 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
102 Linow 3 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
103 Linow 4 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
104 Linow 5 4 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
105 Linow 6 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
106 Linow 7-12 2 500, 4 000, 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
108 Linow 13 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
109 Zühlen 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
110 Zühlen 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
111 Zühlen 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
112 Zühlen 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
113 Zühlen 5 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
114 Braunsberg 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
115 Braunsberg 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
116 Braunsberg 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
117 Braunsberg 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
118 Braunsberg 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
119 Schwanow 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
120 Schwanow 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
121 Zechow 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
122 Zechow 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
123 Zechow 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
124 Zechow 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
125 Zechow 5 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
126 Heinrichsdorf 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
127 Heinrichsdorf 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
128 Heinrichsdorf 3 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
129 Heinrichsdorf 4 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
130 Heinrichsdorf 5 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
131 Heinrichsdorf 6 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
132 Heinrichsdorf 7 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
133 Dierberg 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
134 Dierberg 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
135 Dierberg 5 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
136 Gühlenglienicke 1 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
137 Gühlenglienicke 2 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
138 Gühlenglienicke 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
139 Gühlenglienicke 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
140 Gühlenglienicke 8 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
141 Gühlenglienicke 9 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
142 Gühlenglienicke 10 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
143 Gühlenglienicke 11 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
144 Gühlenglienicke 12 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
145 Neuruppin 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
146 Neuruppin 2 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
147 Neuruppin 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
148 Neuruppin 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
149 Neuruppin 5 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
150 Neuruppin 6 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
151 Neuruppin 9 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
152 Neuruppin 12 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
153 Neuruppin 13 1 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
154 Neuruppin 14 1 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
155 Neuruppin 15 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
156 Neuruppin 16 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
157 Neuruppin 17 1 250 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
158 Neuruppin 17 (Beiblatt) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
159 Neuruppin 18 1 250 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
160 Neuruppin 19 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
161 Neuruppin 20 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
163 Neuruppin 25 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
164 Neuruppin 26 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
165 Neuruppin 30 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
166 Neuruppin 31 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
167 Neuruppin 32 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
168 Neuruppin 33 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
169 Krangen 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
170 Krangen 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
171 Krangen 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
172 Krangen 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
173 Krangen 5 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
174 Krangen 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
174/A Krangen 6 (Beiblatt 1) 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
175 Krangen 7 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
176 Krangen 8 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
177 Krangen 9 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
178 Krangen 10 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
179 Krangen 11 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
180 Krangen 12 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
181 Krangen 13 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
182 Krangen 14-20 2 500, 3 000, 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
183 Molchow 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
184 Molchow 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
185 Molchow 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
186 Molchow 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
187 Molchow 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
188 Molchow 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
189 Alt Ruppin 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
190 Alt Ruppin 2 2 500, 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
191 Alt Ruppin 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
192 Alt Ruppin 4 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
193 Alt Ruppin 5 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
194 Alt Ruppin 6 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
195 Alt Ruppin 7 1 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
196 Alt Ruppin 8 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
197 Alt Ruppin 9 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
198 Alt Ruppin 10 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
199 Alt Ruppin 11 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
200 Wulkow 3 7 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
201 Wuthenow 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
212 Gnewikow 2 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
213 Lichtenberg 1 4 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
214 Karwe 1 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
215 Karwe 1 (Beiblatt) 1 000, 1 250 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
216 Buskow 1 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
217 Klosterheide 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
218 Klosterheide 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
219 Klosterheide 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
220 Lindow 1 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
221 Lindow 2 1 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
222 Lindow 3 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
223 Lindow 4 1 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
224 Lindow 6 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
225 Lindow 7 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
226 Lindow 8 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
227 Lindow 9 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
228 Lindow 10 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
229 Lindow 11 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
230 Lindow 12 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
231 Lindow 13 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
232 Lindow 14 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
233 Keller 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
234 Keller 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
235 Strubensee 1 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
236 Strubensee 2 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
237 Strubensee 3 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
238 Seebeck-Strubensee 1 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
239 Seebeck-Strubensee 2 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
240 Seebeck-Strubensee 3 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
241 Vielitz 1 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
242 Vielitz 4 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
243 Vielitz 5 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
244 Schönberg 1 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
245 Schönberg 2 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
246 Schönberg 3 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
247 Schönberg 4 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
248 Schönberg 5 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
249 Schönberg 6 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
250 Schönberg 7 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
251 Herzberg 1 4 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
252 Herzberg 2 4 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
253 Baumgarten 1 4 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
254 Baumgarten 2 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
255 Baumgarten 3 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
256 Meseberg 1 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
257 Meseberg 3 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
258 Schönermark 5 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
259 Wustrau-Altfriesack 1 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
260 Wustrau-Altfriesack 4 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
261 Altfriesack 1 1 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
262 Frankendorf 3 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002
263 Frankendorf 6 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, am 10. Dezember 2002

4. Liegenschaftskarten

Titel: Flurkarte/Liegenschaftskarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Ruppiner Wald- und Seengebiet"
Blatt Gemarkung Flur Maßstab 1 : Unterzeichnung
25 Schweinrich 4 4 000 unterzeichnet vom Siegelverwahrer und gesiegelt mit dem Siegel des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Siegelnummer 22, am 29. Oktober 2012
59 a Großzerlang 1 (Teil 1 von 4) 3 000 unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 3. November 2006
59 b Großzerlang 1 (Teil 2 von 4) 3 000 unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 3. November 2006
59 c Großzerlang 1 (Teil 3 von 4) 3 000 unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 3. November 2006
59 d Großzerlang 1 (Teil 4 von 4) 3 000 unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 3. November 2006
162.1 Neuruppin 24 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
162.2 Neuruppin 24 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
202 Gnewikow 1 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
203 Gnewikow 1 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
204 Gnewikow 1 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
205 Gnewikow 1 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
206 Gnewikow 1 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
207 Gnewikow 2 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
208 Gnewikow 2 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
209 Gnewikow 2 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
210 Gnewikow 1 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
211 Gnewikow 1 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
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