Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Bewirtschaftung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) "Oder-Neiße-Ergänzung" für den Teilbere...
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Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Bewirtschaftung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) "Oder-Neiße-Ergänzung" für den Teilbereich "Oder am Frankfurter Stadtgebiet mit Ziegenwerder"

Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Bewirtschaftung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) "Oder-Neiße-Ergänzung" für den Teilbereich "Oder am Frankfurter Stadtgebiet mit Ziegenwerder"
vom 12. Oktober 2015 ( ABl./15, [Nr. 45] , S.1180)
Dieser Erlass regelt auf der Grundlage des § 32 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 ( BGBl. I
S.
2542) die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 6 der Richtlinie 92/43/ EWG
des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen ( ABl.
L 206 vom 22.7.1992, S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/ EG
vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 368) - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Er benennt die Erhaltungsziele und erforderliche Erhaltungsmaß-nahmen sowie deren Umsetzungsinstrumente in Anlage 2. Die Umsetzung erfolgt direkt durch die zuständigen Behörden oder wird von ihnen unterstützt. Der Bewirtschaftungserlass ist im Rahmen des behördlichen Handelns zu beachten.

1 Bewirtschaftungsgegenstand

Der in Anlage 1 (Kartenskizze) näher bezeichnete Geltungsbereich des Erlasses in der Stadt Frankfurt (Oder) umfasst einen Teil des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) mit der Bezeichnung „Oder-Neiße Ergänzung“ und der Gebietsnummer DE 3553-308. Der Erlass trägt den Namen „Oder am Frankfurter Stadtgebiet mit Ziegenwerder“.
Der Geltungsbereich des Erlasses hat eine Größe von rund 44 Hektar und umfasst Flächen in folgender Flur:
Gemeinde:Gemarkung:Flur:
Frankfurt (Oder) Frankfurt (Oder) 40.
Die Grenze des Geltungsbereichs dieses Erlasses ist in der Kartenskizze (Anlage 1), der Biotoptypenkarte im Maßstab 1 : 10 000, der Karte der FFH-Lebensraumtypen (LRT) im Maßstab 1 : 10 000 und der Zielkarte im Maßstab 1 : 10 000 sowie in Liegenschaftskarten (Blatt 1 bis 3) eingezeichnet. Maßgeblich ist die Einzeichnung in den Liegenschaftskarten. Die Karten sind mit einer Flurstückliste beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Potsdam und bei der Stadt Frankfurt (Oder) als untere Naturschutzbehörde in Frankfurt (Oder) von jedermann während der Dienstzeiten einsehbar.

2 Beschreibung des Gebietes

Der Geltungsbereich des Erlasses befindet sich am östlichen Rand der Stadt Frankfurt (Oder). Er umfasst einen Teilabschnitt der Oder und den östlichen Teil des Ziegenwerders, einer Flussinsel, die als ortsnahe Erholungsfläche genutzt wird. Das Gebiet liegt zwischen der Kläranlage und dem Winterhafen am nördlichen Rand von Frankfurt (Oder) und den Sportstätten der Gubener Vorstadt im Süden.
Die Ufer der Oder sind mit Steinschüttungen befestigt und mit Buhnen ausgebaut. Im Bereich des Stadtgebietes von Frankfurt wurden Kaimauern zur Uferbefestigung errichtet. Die im Schutzgebiet liegenden Teilbereiche des Ziegenwerders werden von Weichholzauenwäldern, wechselfeuchtem Auengrünland, Grünlandbrachen und Staudenfluren feuchter Standorte eingenommen. Die hauptsächlich in das Gebiet einbezogene Stromoder dient zahlreichen Tierarten als Biotopverbund entlang des Odertals.

3 Erhaltungsziele

Die folgenden Erhaltungsziele sind aus dem Standarddatenbogen zum FFH-Gebiet „Oder-Neiße Ergänzung“ abgeleitet.
Ziel ist die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der natürlichen Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutzgesetzes, der prioritären Lebensraumtypen im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 5 des Bundesnaturschutzgesetzes und der Arten von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 10 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Der Erlass dient der Erhaltung der Oder als Fluss mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. (Schlammfluren) und von Auen-Wäldern mit Alnus glutinosa (Schwarzerle) und Fraxinus excelsior (Gemeine Esche) in Ausprägung als Subtyp Weichholzaue sowie der Erhaltung der Habitate des Fischotters (Lutra lutra), des Bibers (Castor fiber), der Grünen Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia), des Rapfens (Aspius aspius) und des Steinbeißers (Cobitis taenia).

4 Beschreibung und Bewertung und ökologische Erfordernisse der Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

Flüsse (Oder) mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. (LRT-Nummer 3270), Größe rund 27 Hektar, Erhaltungszustand B, Größe rund 16 Hektar, Erhaltungszustand C, Größe rund 11 Hektar
Nördlich und südlich der Frankfurter Innenstadt sind die Ufer der Oder größtenteils mit Steinschüttungen befestigt. Zwischen den vorhandenen Buhnen bilden sich je nach Wasserstand Schwemmflächen unterschiedlicher Größe. Sie sind gekennzeichnet durch eine Pioniervegetation aus einjährigen, stickstoffliebenden Arten. Hier kommt die Asiatische Keiljungfer (Gomphus flavipes) vor, die an eine naturnahe Flussdynamik gebunden ist. Der Oderstrom unterliegt im Gebiet keiner Stauhaltung und Abflussregulierung, so dass sich die Schlammbänke bis auf den Uferabschnitt mit Kaimauern der Frankfurter Innenstadt am Winterhafen und vor allem im Bereich der Buhnenfelder am Ziegenwerder ausbilden können. Der Uferverbau mit den durchgängig vorhandenen Buhnen, Blockpackungen und ähnlichen Strukturen dient dem Uferschutz der Stadt Frankfurt und schließt eine naturnahe Entwicklung aus. Ein Ausbleiben des jahresperiodischen charakteristischen Wechsels von Durchflussmengen und Wasserständen würde den Erhaltungszustand des Lebensraumtyps erheblich verschlechtern. Bei der Gewässerunterhaltung sind die Buhnenfelder mit ihren Schlammbänken als Vegetationsstandort zu belassen.
Der Lebensraumtyp ist gemäß § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 18 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatSchAG) geschützt.
Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior* (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae), Subtyp Weichholzaue (LRT-Nummer 91E0), Größe rund 4 Hektar, Erhaltungszustand B, Größe rund 2 Hektar, Erhaltungszustand C, Größe rund 2 Hektar
Auf der Insel Ziegenwerder kommen Restbestände von Weichholzauenwäldern vor. Auf einigen Teilflächen findet eine intensive Freizeitnutzung statt, die sich auch im Aufwuchs und Dominanz von eingeschleppten, florenfremden Pflanzenarten widerspiegelt. Zudem wirken zusätzlich Steinschüttungen an der Grenze zur Alten Oder und Bauschuttablagerungen beeinträchtigend. Da Weichholzauen in der Regel ungenutzte Waldbestände sind, sind sie auch weiterhin der natürlichen Eigendynamik zu überlassen. Die auf dem Ziegenwerder vorkommende Schwarzpappel (Populus nigra) ist zu erhalten und zu fördern.
Der Lebensraumtyp ist gemäß § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 18 BbgNatSchAG geschützt.
Fischotter (Lutra lutra), Erhaltungszustand B
Der Fischotter benötigt großflächig vernetzte semiaquatische Lebensräume. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die gesamte brandenburgische Oderaue vom Fischotter besiedelt ist. Im Gebiet wirken sich die mit Kaimauern befestigten Ufer der Oder im Stadtgebiet von Frankfurt einschränkend auf die Habitatqualität aus. In diesem Bereich dient die Oder auf deutscher Seite vor allem als Transferraum zwischen der südlich und nördlich gelegenen Oderaue. Auf der Insel Ziegenwerder stellt die intensive Freizeitnutzung eine Beeinträchtigung des Fischotters dar. Um dem entgegenzuwirken, soll die bestehende Leinenpflicht für Hunde durchgesetzt werden. Außerhalb des Stadtgebietes von Frankfurt ist zur Erhaltung des Habitats ein Deckung bietender Komplex aus einem naturnahen Oderstrom und Nebengewässern mit strukturreicher Wasser- und Ufervegetation sowie Ufergehölzen zu erhalten.
Biber (Castor fiber), Erhaltungszustand A
Innerhalb des Gebietes werden vier Biberreviere angeschnitten. Eins befindet sich an der Oder (einschließlich Winterhafen) im nördlichen Gebietsteil, die anderen auf der Insel Ziegenwerder. Der aquatische Lebensraum der drei letztgenannten Reviere liegt außerhalb des Gebietes in der Alten Oder. Die Nahrungsverfügbarkeit ist für den Biber im Gebiet zwar gut, kann aber durch Erhöhung des Gehölzanteils unter Berücksichtigung der Hochwasserneutralität verbessert werden.
Rapfen (Aspius aspius), Erhaltungszustand A
Der Rapfen ist eine typische Art der größeren Flüsse mit sandigem und kiesigem Substrat und gehört damit zum Artenspektrum des Oderstroms. Die Eiablage erfolgt von April bis Juni an stark überströmten Kiesbänken. Die Eier haften am Geröllgrund, nach 10 bis 27 Tagen schlüpfen die Larven, die bis zur Schwimm- und Fressfähigkeit in den Zwischenräumen des Bodensubstrats leben. Im Gebiet wurde die Art in den Buhnenfeldern des Oderstroms oberhalb des Abzweigs der Alten Oder bei der Gubener Vorstadt nachgewiesen. Die Nahrungsverfügbarkeit und Habitatqualität ist in diesem Bereich sehr gut. Beeinträchtigungen sind nicht zu erkennen. Eine Verschlammung der aus Kies und Steinbänken bestehenden Laichplätze würde den Erhaltungszustand der Art verschlechtern. Während der Reproduktionszeit sollen im Rahmen der Gewässerunterhaltung Eingriffe in die Laichplätze möglichst vermieden werden.
Steinbeißer (Cobitis taenia), Erhaltungszustand A
Im Gebiet entsprechen insbesondere die Buhnen in der Oder an der Insel Ziegenwerder den Ansprüchen der Art. Es fehlen zwar die typischen dichten submersen Makrophyten oder Fadenalgen, dennoch ist die Steinbeißerpopulation sehr groß. Beeinträchtigungen sind nicht zu erkennen. Eine Veränderung der Gewässermorphologie mit einem Verlust der Substratvielfalt von sandig kiesigem Feinsubstrat und organischen Elementen, eine Verschlammung der Buhnenfelder mit organischen Stoffen oder großflächige Sohlberäumungen würden den Erhaltungszustand der Art verschlechtern.
Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia), Erhaltungszustand B
Die Grüne Keiljungfer besitzt flächendeckende Vorkommen im Gebiet der Brandenburgischen Oderaue. Im Gebiet ist von einer stabilen Population auszugehen. In den letzten 20 Jahren wurde sie an der Oder stetig nachgewiesen. Die beiden abgegrenzten Habitate an der Oder an der Insel Ziegenwerder und nördlich des Stadtgebietes von Frankfurt weisen mit den naturnahen Uferabschnitten und der Vielfalt feinkiesiger und feinsandiger anorganischer Sedimente gute Habitatqualitäten auf. Neuerdings gelangen auch Beobachtungen von Larven in den Steinschüttungen der Buhnen an der Oder. Beeinträchtigungen bestehen vor allem aus der Regulierung der Oder durch Buhnenfelder, die an den Spitzen mit Deckwerk befestigt sind sowie durch den gelegentlichen Wellenschlag. Da der Schlupf oft nahe der Wasseroberfläche stattfindet, können Wellen das Ertrinken der schlüpfenden Tiere verursachen. Bei der Gewässerunterhaltung sind die Erfordernisse der Art zu berücksichtigen, insbesondere sollen die als Ersatzhabitat genutzten Schlammbänke erhalten werden.
Erläuterung
A - hervorragender Erhaltungszustand B - guter Erhaltungszustand C - durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand E - Entwicklungsfläche
* - prioritärer natürlicher Lebensraumtyp nach § Anhang I der FFH-Richtlinie

5 Bestand und Bewertung weiterer Arten und Biotope

5.1 Nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 18 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatSchAG) geschützte Biotope,
5.2 Lebensräume der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie und Anhang IV der FFH-Richtlinie:
Flüsse und Ströme, naturnah, teilweise steiluferig (Nummer 5.1)
Der obere Abschnitt der Alten Oder am Ziegenwerder wurde diesem Biotoptyp zugeordnet. Mit Hilfe der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Gewässerrandstreifen, dem Erhalt und der Entwicklung von uferbegleitenden Gehölz- und Staudensäumen und der Vermeidung von Nähr- und Schadstoffeinträgen sowie weiteren Sohl- und Uferverbaus soll die Wasserqualität und die Gewässerstruktur der Alten Oder erhalten und verbessert werden.
Großröhrichte an Fließgewässern (Nummer 5.1)
Am Westufer der Oder bildet ein Großröhricht aus Schilf (Phragmites australis) und Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea) den Übergang zur Insel Ziegenwerder. Eine naturnahe Fließgewässerdynamik und die Vermeidung von künstlichem Nähr- und Schadstoffeintrag tragen zum Erhalt und zur Verbesserung des Bestandes bei. Grundsätzlich können Großröhrichte an Fließgewässern der Sukzession überlassen werden.
Grünlandbrache feuchter Standorte, von Rohrglanzgras dominiert (Nummer 5.1)
Im Norden der Insel Ziegenwerder befindet sich eine Grünlandbrache feuchter Standorte. In Teilbereichen ist sie durch Trittrasenvegetation gekennzeichnet, die auf eine häufige Begehung zurückzuführen ist. Andere Teilbereiche der Brache zeigen eine Rohr-Glanzgras-Dominanz oder Verbuschungen. Die Fläche sollte insgesamt der natürlichen Sukzession überlassen bleiben.
Wechselfeuchtes Auengrünland, kraut- und/oder seggenarm (Nummer 5.1)
Im zentralen Bereich der Insel Ziegenwerder befindet sich ein wechselfeuchtes Auengrünland, das kraut- und seggenarm ist und von Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea) dominiert wird. Zum Erhalt der Wiese kann eine 1- bis 2-schürige Mahd mit Abtransport des Mahdgutes und unter Verwendung standortangepasster Technik durchgeführt werden. Das Mahdregime soll unter Berücksichtigung des Wiesenbrüterschutzes erfolgen (1. Mahd ab Mitte Juni mosaikartig beziehungsweise von innen nach außen). Auf eine Düngung ist zu verzichten.
Asiatische Keiljungfer (Gomphus flavipes) (Nummer 5.2)
Die Asiatische Keiljungfer ist Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Im Gebiet decken sich ihre Habitate mit denen der Grünen Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia). Wie schon unter Nummer 4 beschrieben, ist die vergleichbare Habitatqualität als gut einzuschätzen. Beeinträchtigend wirken vor allem die Regulierung der Oder durch Buhnenfelder sowie der gelegentliche Wellenschlag durch Motorboote. Die Maßnahmen zum Erhalt beziehungsweise Verbesserung des Habitats sind ebenfalls unter Nummer 4 beschrieben.
Mittelspecht (Dendrocopos medius) (Nummer 5.2)
Ein Habitat des Mittelspechts befindet sich auf der Insel Ziegenwerder in einem Komplex aus Pappel-Weiden-Weichholzauenwäldern, Pappelforsten, wechselfeuchtem Auengrünland und Grünlandbrachen. In dem gut ausgestatteten Habitat nisten 1 bis 2 Brutpaare. Beeinträchtigungen werden durch Prädato-ren und den Verlust von Altbäumen durch Biberfraß ausgelöst. Zur Sicherung des Habitats sind naturnahe Laub- und Laubmischwälder mit einem hohen Altholzbestand zu erhalten oder zu entwickeln.
Neuntöter (Lanius collurio) (Nummer 5.2)
Im Gebiet kommt der Neuntöter in Gebüschstrukturen auf dem Ziegenwerder vor. Es gibt ein ausreichendes Angebot an Nistmöglichkeiten und die Anordnung der Teillebensräume ist günstig. Beeinträchtigungen bestehen nur in geringem Maße durch die Naherholung auf der Insel einschließlich freilaufender Hunde. Zur Vermeidung der Störungen ist der Leinenzwang für Hunde durchzusetzen.

6 Erhaltungsmaßnahmen

Die geeigneten Maßnahmen zur Umsetzung der unter Nummer 3 benannten Erhaltungsziele sind in Anlage 2 aufgeführt. Unberührt bleiben Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die durch die zuständige Naturschutzbehörde angeordnet, zugelassen oder durchgeführt werden.
Besonderer Handlungsbedarf zur Sicherung und Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände des Lebensraumtyps 3270 Flüsse mit Schlammbänken und des prioritären Lebensraumtyps 91E0* Weichholzauen besteht darin, dass die Schlammbänke nicht durch Unterhaltungsmaßnahmen oder anlegende Motorboote zerstört oder überlagert werden dürfen und die Weichholzauenwälder der natürlichen Sukzession überlassen werden. Diese Maßnahmen dienen auch dem Erhalt der vorkommenden Arten. Zudem sind insbesondere die Störungen durch Hunde auf der durch Naherholung intensiv genutzten Insel Ziegenwerder durch das Anleinen der Hunde zu vermeiden.
Änderungen der Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen bedürfen der Zustimmung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft.

7 Projekte

Es wird darauf hingewiesen, dass Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura-2000-Gebiets zu überprüfen sind, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen. Die Maßstäbe für die Verträglichkeit ergeben sich aus den Erhaltungszielen im Standarddatenbogen.
Die Förderfähigkeit der Projekte wird auf Antrag im Einzelfall geprüft.

8 Umsetzung

Die Durchsetzung der einzelnen Erhaltungsmaßnahmen beziehungsweise deren Berücksichtigung im Vollzug obliegt der jeweilig zuständigen Fachbehörde, die darüber die zuständige Naturschutzbehörde auf Anforderung informiert. Durch den Bewirtschaftungserlass werden keine über die gesetzlichen Zuständigkeiten hinausgehenden oder davon abweichenden Zuständigkeiten begründet.

9 Inkrafttreten

Dieser Erlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.
Anlagen
1
Anlage 1 Kartenskizze 1.1 MB
2
Anlage 2 zum Bewirtschaftungserlass für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Oder-Neiße Ergänzung“ für den Teilbereich „Oder am Frankfurter Stadtgebiet mit Ziegenwerder“ 174.7 KB
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