Erfassungsvorschrift für die Aufnahme bodenkundlicher Aufgrabungen, Sondierungen und sonstiger Aufschlüsse
Erfassungsvorschrift für die Aufnahme bodenkundlicher Aufgrabungen, Sondierungen und sonstiger Aufschlüsse
vom 5. November 2002
Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg Dezernat Bodengeologie A. Bauriegel, D. Kühn, J. Hannemann Stand 12. Dezember 2003
Vorbemerkungen
Der Bedarf an Bodendaten steigt ständig. Sie bilden eine wesentliche Informationsgrundlage für eine Vielzahl von geologischen, hydrologischen sowie umweltbezogenen und landesplanerischen Fragestellungen. Die Verfügbarkeit dieser Daten erfordert die Archivierung aller bodenkundlich relevanten Untersuchungsergebnisse in einer Datenbank. Dies ist nur möglich, wenn die Datenerfassung mit Hilfe einer einheitlichen Nomenklatur (Verschlüsselung) erfolgt, so dass die Daten vergleichbar auswertbar sind.
Der vorliegende Erfassungsschlüssel regelt den Umfang und die Genauigkeit der Erhebung von bodenkundlichen Daten. Er gilt als Richtlinie für bodenkundliche Profilbeschreibungen und Sondierungen im Rahmen der Kartierungen in der bodenkundlichen Landesaufnahme. Die Kennzeichnung und Verschlüsselung von Punkt- und Flächendaten (Karteninhalte) erfolgt ausschließlich unter Verwendung der hier aufgeführten Begriffe, Kurzzeichen bzw.
Symbole. Sie werden zur qualitativen und quantitativen (Dimensionierungen und Gruppierungen) Beschreibung von Bodenmerkmalen verwendet.
Aufbau und Grundkonzeption dieses Erfassungsschlüssels entsprechen der 4. Auflage der Bodenkundlichen Kartieranleitung * (weiter als KA 4 bezeichnet). In Ausnahmefällen wurden Differenzierungen bzw. Anpassungen von Merkmalsschlüsseln entsprechend den spezifischen Erfordernissen im Land Brandenburg vorgenommen.
Allgemeine Hinweise
1. Formblätter
Für die
vollständige Profilbeschreibung
existiert ein Formblatt. Dieses umfasst 3 Seiten. Seite 1 sieht Angaben zu den Titeldaten, zur Aufnahmesituation und zu den horizontbezogenen Daten (I) vor. Auf Seite 2 erfolgt die Substratkennzeichnung (Horizontbezogene Daten II) und die allgemeine Profilkennzeichnung. Die Seite 3 ist für die Registratur von Proben und zur Beantragung von Analysen vorgesehen. Die letzte Zeile der 2. Seite des 3-seitigen Formblattes dient nur der analogen Registratur des Bearbeitungsstandes der Aufschlussdokumentation.
Für die
verkürzte Profilbeschreibung
dient ein einseitiges Formblatt. Es wird im wesentlichen für die Aufnahme von Sondierungen oder flachen Grabungen verwendet, bei denen die vollständige Ansprache aller Merkmale nicht möglich ist. Sollten bei flachen Grabungen auch Proben entnommen werden, kann die 3.Seite des umfangreichen 3-seitigen Formblattes hier entsprechend genutzt werden.
Zur Erleichterung der Profilaufnahme nach den vorgegebenen Schlüssellisten, ist das Formblatt und der Erfassungsschlüssel feldbezogen aufgebaut. D. h.
die möglichen Feldinhalte werden im Erfassungsschlüssel beschrieben und als definiertes Kurzzeichen vorgegeben. Am Ende jeder Feldkennzeichnung und Schlüsselliste befindet sich ein feldbezogener Ausschnitt aus dem Formblatt mit einer beispielhaften Eintragung. Hinweise zur Verschlüsselung und Kombination von Angaben (Kurzzeichen/Symbole) werden in den entsprechenden Abschnitten zu den Feldern des Formblattes erläutert. Gerasterte Felder der Formblätter brauchen nicht im Gelände ausgefüllt werden.
Die hier verwendeten Formblätter untergliedern teilweise Felder, die in einem in der KA 4 abgedruckten Formblatt enthalten sind. Die Felder des KA 4-Formblattes sind nummeriert. Die betreffenden Nummern werden auch in dem untergliederten 3-seitigen Formblatt sowie im verkürzten Formblatt aufgeführt.
Folgende Bedeutungen haben die feld- bzw. spaltenbezogenen Überschriften im Erfassungsschlüssel:
13 | Wölbung |
Feld analog Formblatt nach KA 4,
Verfestigungsgrad |
zusätzliches Feld gegenüber dem Formblatt nach KA 4,
zu 44 Lagenkennzeichnung |
Einträge in eine untergliedernde Spalte,
Torfarten |
wichtige Zwischenüberschrift innerhalb einer Feld-/Spaltenbeschreibung.
Beispiele sind ebenfalls mit einem Raster unterlegt. Die Reihenfolge der Schlüssellisten zu Feldern bzw. Merkmalen richtet sich nach dem 3-seitigen Formblatt.
2. Datenstrukturen
Der Begriff Feld wird in der KA 4 als Merkmal zur Beschreibung verstanden. Auch die aufgeführten Schlüssel geben noch keinen eindeutigen Hinweis zu den betreffenden Datenstrukturen.
Viele der Merkmalsbeschreibungen wie z. B.
Hydromorphiemerkmale setzen sich aus verschiedenen Angaben zusammen. Die Angabenabfolge ist nach KA 4 vorgeschrieben: Erscheinungsart, Erscheinungs-/Verteilungsform, Ausprägungsgrad, Flächen-/Volumenanteilsklasse, Mächtigkeits-/Größenklasse. Nicht bei jedem Merkmal ist diese Abfolge vollständig beschreibbar. Es empfiehlt sich jedoch die Datenstrukturen nach den Angaben zu einem betreffenden Merkmal zu differenzieren, um überschaubare Schlüssellisten z. B. zur Fehlerprüfung zu erhalten.
Der folgende Erfassungsschlüssel liefert bei vielen Feldern/Merkmalen eine eindeutige und vollständige Liste von Kurzzeichen bzw. Symbolen. Bei anderen werden Symbolteile aufgeführt, die nach feststehenden Regeln zum jeweils vollständigen Symbol zu kombinieren sind (z. B. Horizontsymbol).
Werden Daten nicht erhoben, ist das Kürzel „nb“ für „nicht bestimmt“ anzugeben. Es wird in Feldern verwendet, in denen sonst regelmäßig ein Eintrag erfolgt.
Inhaltsverzeichnis
Seite | ||
---|---|---|
Feld 1 | Nummer der Topographischen Karte | 1 |
Feld 2 | Nummer - Name des Projektes | 1 |
Feld 3 | Profil - Nummer | 1 |
Feld 4 | Aufnahmedatum | 1 |
Feld 5 | Bearbeiter(-in) | 1 |
Feld 6 | Rechtswert | 1 |
Feld 7 | Hochwert | 1 |
Feld 8 | Höhe über NN | 1 |
Feld 9 | Aufschlußart | 2 |
Feld 11 | Neigung | 3 |
Feld 12 | Exposition | 3 |
Feld 13 | Wölbung | 4 |
Feld 14 | Reliefformtypen | 4 - 6 |
Feld 15 | metrische Angaben zum Reliefformtyp | 6 |
Feld 16 | Mikrorelief | 7 |
Feld 17 | Lage im Relief | 7 |
Feld 18 | Bodenabtrag/-auftrag | 7 - 8 |
Feld 19 | Nutzungsarten | 9 - 10 |
Feld 20 | Vegetation | 11 - 12 |
Feld 21 | Niederschlag | 13 |
Feld 22 | anthropogene Veränderungen | 13 - 14 |
Feld 23 | Bemerkungen | 14 |
Feld 24 | Horizontgrenzen | 15 |
Feld 25 | Form, Schärfe und Lage (von Horizontgrenzen) | 15 - 16 |
Feld 26 | Horizontsymbol | 17 - 33 |
vorangestellte geogene und anthropogene Zusatzsymbole | 18 | |
nachgestellte pedogene Zusatzsymbole | 19 | |
Horizontdefinitionen | 20 - 34 | |
Feld 27 | Horizontfarbe | 34 |
Feld 28 | Humus- und Kohlegehalt | 34 |
Feld 29 | Carbonatgehalt | 35 |
Feld 32 | Bodenfeuchte | 35 |
Verknüpfungsregeln für | 36 - 38 | |
Feld 30 | oxidische Hydromorphiemerkmale | 38 |
Feld 31 | reduktive Hydromorphiemerkmale | 38 |
Feld 33 | sonstige pedogene Merkmale | 39 |
Feld 34 | Gefügeform und -größe | 40 |
Feld 35 | Lagerungsart | 40 |
Feld 36 | Risse | 40 |
Feld 37 | Poren | 41 |
Feld 38 | Röhren | 41 |
Feld 39 | Lagerungsdichte/Substanzvolumen und Zersetzungsstufe | 42 |
Verfestigungsgrad | 42 | |
Feld 40 | Durchwurzelungsintensität | 42 |
Feld 41 | Substratsymbol | 43 - 47 |
Feld 42 | Genese | 48 |
Feld 43 | Bodenart bzw. Torfart | 49 - 53 |
Feld 44 | Zusammensetzung und Herkunft | 53 - 64 |
Feld 45 | Stratigraphie | 65 |
Feld 47 | Bodensystematische Einheiten | 66 - 75 |
Feld 54 | Substratsystematische Einheiten | 76 - 82 |
Feld 48 | Humusform | 83 |
Feld 49 | Wasserstand unter GOF | 84 |
Feld 50 | Vernässungsgrad | 84 |
Feld 51 | Erosionsgrad | 85 |
Feld 52 | Bodenschätzung | 85 |
Feld 53 | Weitere Unterlagen | 85 |
Feld 55 | Status | 85 |
Feld 56 | Bemerkungen | 85 |
Die jeweils aktualisierte Auflage der gesamten Erfassungsvorschrift ist unter der Webadresse http://www.lbgr.brandenburg.de/ beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg unter Rubrik Geologie (Bodengeologie) abrufbar.
* AG Bodenkunde, Hannover 1994
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